Seit dem 01.11.2022 bietet Ihnen die Ausländerbehörde die Möglichkeit an Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel vollständig online abzugeben.

Migration und Aufenthalt
Online-Dienst Aufenthaltstitel
Ukrainehilfe
Sie haben sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet und benötigen nun einen Termin bei der Ausländerbehörde?
Das geht ganz einfach online über
>> die Terminvergabe
.
Die Ausländerbehörde wird Ihnen dann an die angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse einen Termin senden.
Weitere Informationen rund um das Thema „Ukrainehilfe MKK“ .
Änderung ab 01.05.2025 – Digitales Lichtbild
Aufgrund rechtlicher Änderungen dürfen ab Mai 2025 ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden.
D.h. zum 01. Mai 2025 darf die Lichtbilderfassung für elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und bei Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose ausschließlich digital erfolgen.
Ausgedruckte, gescannte Passbilder bzw. Papierfotos sind dann nicht mehr zulässig.
Die Aufnahme kann bei der Ausländerbehörde oder bei einem zertifizierten Fotodienstleiser erfolgen.
Bei Fragen zur Zertifizierung wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Foto Anbieter.
FAQ
Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. (Ausnahme: Abholung von eAT/eRA)
- Die Terminbestätigung ist beim Sicherheitsdienst vorzuzeigen.
- Einlass nur für die beantragende Einzelperson oder Familie. Eine Vorsprache von Kindern unter sechs Jahren ist grundsätzlich nicht erforderlich.
- Auf vollständige Unterlagen ist zu achten (insbesondere: Nationalpass, ausgefülltes Antragsformular, biometrisches Lichtbild sowie die vom Sachbearbeiter angeforderten Unterlagen.
- Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten.
- Montagsnachmittags sind leider keine Barzahlungen möglich. Gebühren können nur mittels Karte am Kassenautomaten bezahlt werden.
Terminanfragen können über die Homepage an den zuständigen Sachbearbeiter gerichtet werden.
Für alle weiteren Anliegen kann der zuständige Sachbearbeiter per E-Mail oder schriftlich über die Anschrift der Ausländerbehörde kontaktiert werden.
Sie möchten wissen, ob Ihr elektronischer Aufenthaltstitel bereits geliefert wurde?
Dann klicken Sie bitte hier eAT/eRA (ekom21.de)
Abholung eAT/eRA
Ab 05.07.2021 können Sie Ihren eAT/eRA zu den Öffnungszeiten der Ausländerbehörde abholen.
Bitte ziehen Sie im Eingangsbereich eine Aufrufnummer und nehmen Sie im Wartebereich Platz.
Hinweis für Reisen:
Sollten Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein, können Sie mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem alten elektronischen Aufenthaltstitel in der Regel problemlos nach Deutschland wiedereinreisen.
Adressänderungen
Hinweis:
Adressänderungen bei den Kommunen werde nur auf dem elektronischen Aufenthaltstitel vorgenommen!
Die Adressänderungen in elektronischen Reiseausweisen, ausgestellt durch die Ausländerbehörde, erfolgen weiterhin zu den Öffnungszeiten nur bei der Ausländerbehörde direkt.
Bei den folgenden Kommunen können Sie die Adressänderung vornehmen lassen:
- Bad Orb
- Bad Soden-Salmünster
- Biebergemünd
- Erlensee
- Flörsbachtal
- Freigericht
- Gründau
- Großkrotzenburg
- Hammersbach
- Hasselroth
- Langenselbold
- Linsengericht
- Jossgrund
- Maintal
- Neuberg
- Nidderau
- Rodenbach
- Ronneburg
- Sinntal
- Schlüchtern
- Schöneck
- Steinau
- Wächtersbach
Sollten Sie Ihre Kommune nicht in der Auflistung finden, können Sie die Adressänderung zu den Öffnungszeiten bei der Ausländerbehörde vornehmen lassen.
Im begründeten Einzelfall kann auf schriftlichen Antrag geprüft werden, ob eine Verlängerung des visafreien Aufenthalts aus schwerwiegenden persönlichen Gründen erfolgen kann.
Hierzu ist nach dem derzeitigen Stand nachfolgendes vorzulegen:
- schriftlicher, formloser Antrag per Post oder an auslaenderbehoerde@mkk.de
- Kopie des vollständigen Nationalpasses mit Ein- und Ausreisestempeln / ggf. Kopie des Visums
- Nachweis über den verlängerten Krankenversicherungsschutz (z.B. Reisekrankenversicherung)
- Kontaktadresse im Bundesgebiet (E-Mail-Adresse, Postanschrift)
Es ist KEINE Wohnsitzanmeldung nötig.
Von persönlichen Vorsprachen ist abzusehen!
Die notwendigen ausländerrechtlichen Bescheinigungen werden per Post oder E-Mail übersendet.
Personen,
- die ihren Wohnsitz im Main-Kinzig-Kreis haben,
- in der Bundesrepublik ein Aufenthaltsrecht besitzen und
- aufgrund der Corona-Pandemie derzeit auf unbestimmte Zeit nicht aus dem Ausland einreisen können,
und ein Erlöschen des Aufenthaltstitels durch Zeitablauf eingetreten ist oder durch längerfristigen Auslandaufenthalt eintreten könnte, werden aufgefordert sich an ihren >>zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.
Personden, deren Arbeitserlaubnisse,
- die durch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zeitlich befristet sind und
- abgelaufen sind bzw. demnächst ablaufen,
werden aufgefordert eine >>Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis an ihren >>zuständigen Sachbearbeiter zu schicken. Eine Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitserlaubnis ist nicht gestattet. Dies trifft auch für einen beabsichtigten Wechsel des Arbeitgebers zu.
Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises
Die Aufgaben des Sachgebiets Migration und Aufenthalt umfassen die:
- Erteilung von Aufenthaltstiteln und Duldungen
- Bearbeitung von Einreisevorgängen
- Betreuung von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren
NICHT ZUSTÄNDIG ist das Sachgebiet Migration und Aufenthalt für:
- Hilfegewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbringung in den Kommunen und Krankenhilfe. Hierfür ist das Sachgebiet Hilfen für Migranten zuständig.
- Hilfegewährung an bereits bleibeberechtigte oder als asylberechtigt anerkannte Personen. Hier liegt die Zuständigkeit beim Kommunalen Center für Arbeit (KCA)
- Informationen und Beratung rund um das Thema Integration
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr (Annahmeschluss 17:00 Uhr)
Freitag für Kundenverkehr geschlossen
Bei hohem Kundenaufkommen kann der Annahmeschluss an allen Öffnungstagen vorverlegt werden.
Persönliche Daten bei Google
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Anfragen, die über Google gestellt werden, nicht von der Ausländerbehörde bearbeitet werden können, da es sich hierbei nicht um die offizielle Website der Kreisverwaltung handelt.
Persönliche Daten, die hier eingegeben werden, sind für alle Internetnutzer frei zugänglich. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten und Sicherheit bitten wir ausdrücklich darum von Einträgen bei Google Abstand zu nehmen.
Für Terminbuchungen steht Ihnen ausschließlich unser
>>Terminbuchungstool
zur Verfügung.
Besucheranschrift
Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration
- Migration und Aufenthalt -
Barbarossastraße 16-18
63571 Gelnhausen
Postanschrift
Main-Kinzig-Kreis
Migration und Aufenthalt
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Regelungen / Gesetzesgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/ - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/ - Asylgesetz (AsylG)
https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/ - Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Kultur, Sport und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
Hausanschrift
Main-Kinzig-Forum
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63571 Gelnhausen
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