
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe
berät mit vielfältigen Angeboten und Informationen. Es umfasst die Beratungs- und Leistungsbereiche nach dem Sozialgesetzbuch XII.
Kommunales Center für Arbeit – Jobcenter (KCA)
Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II - Hartz 4 - ist weiterhin das Jobcenter des KCA zuständig. Bei Langzeitarbeitslosigkeit unterstützen die regionalen Anlaufstellen des KCA-Jobcenters.
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