
Der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen
82,4% Vegetationsfläche
16,3% Siedlungs- und Verkehrsfläche
1,3% Gewässerfläche
Statistikbericht Flächenerhebung
Am 31.12.2020 hatte der Main-Kinzig-Kreis 421.689 Einwohner/-innen; davon waren 213.746 weiblich.
Der Ausländeranteil liegt bei 16,32%.
Auf einem km² leben 302 Menschen, während in Deutschland durchschnittlich 233 Menschen auf einem km² Fläche wohnen. Damit liegt die Einwohnerdichte im Main-Kinzig-Kreis etwas über dem Bundesdurchschnitt.
(Bevölkerungsstatistik zum 30.09.2022 und Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2020, Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden 2023 und 2022)
Weiterführende Links:
Kraftfahrtbundesamt
Weiterführende Links:
Bundesagentur für Arbeit
Hanau 100.679
Maintal 39.693
Gelnhausen 23.652
Bruchköbel 20.837
Nidderau 20.721
Schlüchtern 16.144
(Bevölkerungsstatistik zum 30.09.2022, Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden 2023)
Bevölkerungsentwicklung
Statistikbericht Straßenverkehrsunfälle
Weiterführende Links:
aktuelle Arbeitslosenquote
Weitere statistische Informationen können in unserem Arbeitsbereich "Statistik" unter der Rufnummer 06051 85-12247 erfragt werden.
Haushaltspläne, Beteiligungsberichte, Jahresberichte
Bei Interesse an Details zu den Haushalten des Main-Kinzig-Kreises kann für die jeweiligen Jahre der Haushalt als PDF-Datei heruntergeladen und in allen Einzelheiten angesehen werden.
Haushalt 2023
Der Kreistag hat den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 02.12.2022 beschlossen.
Haushalt 2023 (PDF-Datei 28,0 MB) zum Download
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 16.03.2023 erteilt. Der Haushalt wurde öffentlich bekanntgemacht und ausgelegt. Somit ist der Haushalt rechtskräftig.
Um den Haushaltsplan herunterladen zu können, benötigt man den Adobe Acrobat Reader (ab Version 7.0) auf dem jeweiligen System. Dieser kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.
Fragen oder Anregungen zu dem veröffentlichten Haushalt können entweder an haushalt@mkk.de oder an harald.wolf@mkk.de gesendet werden.
Der Jahresabschluss stellt die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Ablauf des Haushaltsjahres im Vergleich zu den Planansätzen dar.
Ihm sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu entnehmen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Das Amt für Prüfung und Revision ist für die Prüfung der Verwaltung des Main-Kinzig-Kreises und seines Jahresabschlusses örtlich zuständig. Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob die Jahresabschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreises darstellen.
Auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft wie der Landkreis Main-Kinzig ist an einer ganzen Reihe von privat-rechtlich organisierten Gesellschaften und Verbänden beteiligt. Einen Überblick über diese Beteiligungen, die der Landkreis - wie andere Kreise in Hessen auch - hält, gibt der jährlich zu erstellende Beteiligungsbericht des Landkreises. Hier müssen alle Unternehmen aufgeführt sein, an denen ein Landkreis mit mindestens 20 Prozent beteiligt ist.
Mit der Einführung der kaufmännischen Buchführung musste der Main-Kinzig-Kreis auch eine Eröffnungsbilanz vorlegen. Im Zusammenhang damit musste der Wert sämtlicher Grundstücke, Immobilien und Kreisstraßen erstmals erfasst werden.
Herausgekommen ist ein Bilanzvolumen zum 1. Januar 2004 von insgesamt 396.778.447,92 Euro.
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Gesamtabschlüsse
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften hat der Main-Kinzig-Kreis erstmals zum 31.12.2015 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dazu ist der Jahresabschluss des Main-Kinzig-Kreises mit den nach Handels-, Eigenbetriebs- oder kommunalem Haushaltsrecht aufzustellenden Jahresabschlüssen der wesentlichsten Beteiligungen zusammenzufassen. Der Gesamtabschluss wird zusammen mit dem Konsolidierungsbericht vorgelegt. Der Hauptzweck des Gesamtabschlusses besteht aus einer globalen Gesamtbetrachtung. Einzeldarstellungen sind dem Konsolidierungsbericht zu entnehmen.
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Schlussbericht über die Prüfung der Gesamtabschlüsse
Das Amt für Prüfung und Revision ist für die Prüfung der Gesamtabschlusses zuständig. Hierbei wird geprüft, ob die Vorschriften und Grundsätze des Gemeindewirtschaftsrechts einschließlich der kreiseigenen Richtlinien eingehalten worden sind und der Gesamtabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung aufgestellt wurde.
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