Amt für soziale Förderung und Teilhabe

Das Amt für soziale Förderung und Teilhabe
berät mit vielfältigen Angeboten und Informationen. Es umfasst die Beratungs- und Leistungsbereiche nach dem Sozialgesetzbuch XII.

Kommunales Center für Arbeit – Jobcenter (KCA)

Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II - Hartz 4 - ist weiterhin das Jobcenter des KCA zuständig. Bei Langzeitarbeitslosigkeit unterstützen die regionalen Anlaufstellen des KCA-Jobcenters.