Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist nach § 4a der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und dem Hessischen Gleichstellungsgesetzes (HGlG) ein Auftrag an die politischen und die in der Verwaltung zuständigen Verantwortlichen. Diese Aufgabe wird geprägt durch die Grundsätze der Gleichbehandlung der Menschen unterschiedlichen

Geschlechts in Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) und zeigt sich in einer wertschätzenden Haltung gegenüber Frauen und Männern und darin, dass Chancen ermöglicht und umgesetzt werden. Das Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit unterstützt die politischen Gremien und die Dienststellenleitung hierbei.

So gelingt Frauen der Wiedereinstieg in die Berufswelt

Projekt „Female Empowerment“ bietet ortsunabhängige und flexible Lösung / Auftakt am 9. März mit Online-Veranstaltung

Frauen werden beim Wiedereinstieg oder einer beruflichen Neuorientierung im Main-Kinzig-Kreis maßgeschneidert unterstützt. Das entsprechende Projekt unter dem Titel „Female Empowerment“, was übersetzt so viel wie „weibliche Selbstbefähigung“ bedeutet, wird mit Mitteln der Europäischen Union gefördert und soll auf innovative Weise dazu beitragen, den „Digital Gender Gap“ zu überwinden. Denn eine Studie der Initiative D21 hat ermittelt, dass Frauen beim Thema Digitalisierung im Vergleich zu Männern benachteiligt werden, etwa, wenn es um die Ausstattung durch den Arbeitgeber mit Laptops, Smartphones und anderen digitalen Geräten geht, die flexibles Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen. Zur Pressemitteilung

„Gewalt darf kein Tabuthema sein“

Zum Internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen fand eine Fahnenaktion vor dem Pali-Kino in Gelnhausen statt. Die Fahnen machen unter dem Motto „Frei leben ohne Gewalt“ auf dieses wichtige gesellschaftliche Thema aufmerksam. „Gewalt darf kein Tabuthema sein, deshalb möchten wir auch in diesem Jahr, das durch die Corona-Pandemie stark geprägt war, zum Hinsehen und Handeln auffordern“, erklärt Susanne Simmler, Erste Kreisbeigeordnete und Schirmherrin des Aktionstages. „Obwohl das öffentliche Leben wegen der Kontaktbeschränkungen nicht wie gewohnt verläuft, sollen die von Gewalt betroffenen Frauen wissen, dass die Beratungs-und Hilfeangebote im Main-Kinzig-Kreis uneingeschränkt offen stehen“, betont Susanne Simmler.
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Aufgabengebiet und Profil

Die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte arbeitet vertrauensvoll und zum Wohle des Main-Kinzig-Kreises und seiner Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen Institutionen und Behörden zusammen und nutzt somit auch bestehende Synergien. Dazu zählen:

  • Ämter, Referate und Betriebe des Main-Kinzig-Kreises, Kommunales Center für Arbeit (KCA), Bildungspartner Main-Kinzig GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung mbH (AQA), Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises u.a.,
  • 29 Kommunen des Landkreises, sonstige öffentliche Institutionen z.B. Agentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern, Kirchen, Gewerkschaften, Polizeipräsidium Südosthessen u.v.m. und
  • soziale, wirtschaftliche und gesellschaftspolitisch tätige Einrichtungen, Verbände, Vereine, Frauenorganisationen, Bündnis für Familie, Netzwerk FAM (Frauen am Arbeitsmarkt im Main-Kinzig-Kreis) u.a.

Das Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit bedient sich der Möglichkeiten, die die neuen Medien für die Beratungs- und Unterstützungsangebote eröffnen und nutzt Online-Services und Beteiligungsplattformen. Es unterstützt die Beratungs- und Hilfeeinrichtungen im Rahmen der von Kreisausschuss und Kreistag zur Verfügung gestellten öffentlichen Finanzmittel, durch gemeinsame Aktivitäten und Projekte und durch stetige Öffentlichkeitsarbeit.

Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Unterstützung von ratsuchenden und in Notsituationen befindlichen Frauen und Mädchen durch Beratung und Vermittlung in das bestehende Hilfesystem. Dies gilt nach Möglichkeit auch für Männer und Jungen. Hierbei sind die Grundsätze von „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „Subsidiarität“ Handlungsgrundlage.

Weitere Aufgaben

ergeben sich daraus, dass zur Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann auf gesellschaftliche Entwicklungen sowohl reagiert als auch durch präventive Maßnahmen Einfluss genommen werden muss z.B. hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf, der Veränderung von Rollenverständnissen von Frauen und Männern oder durch fachliche Stellungnahmen z.B. zur Regionalentwicklung und dem Nahverkehr.

Die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte nimmt durch ihre Aktivitäten auch Einfluss auf gesellschaftliche Missstände wie z.B. häusliche Gewalt, Altersarmut, Lohnungleichheit, indem sie diese durch Pressearbeit und Veranstaltungen öffentlich macht, geeignete Maßnahmen anstößt und an der Umsetzung mitwirkt.

Das Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit wirkt innerhalb der Verwaltung des Main-Kinzig-Kreises mit. Die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte berät die Dienststellenleitung besonders bei der Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG), indem sie den Prozess der Aufstellung, Änderung und Überprüfung der Ziele des Frauenförderplanes fachlich begleitet. Sie unterstützt und initiiert geeignete Maßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung und der demografischen Entwicklung in der Kreisverwaltung und arbeitet in betrieblichen und außerbetrieblichen Gruppen mit.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements unterstützt sie die Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung der Beschäftigten.

Die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte im Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit ist somit Netzwerkerin, Beraterin, Initiatorin und trägt im Main-Kinzig-Kreis dazu bei, dass die Gesellschaft dem Ziel Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Männern und Frauen näherkommt.

Rechtliche Grundlagen

Grundgesetz Artikel 3

Auszug: "(....) (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (...)"

Hessische Landkreisordnung (HKO) § 4a HKO
Auszug: "(...) Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. (...)"

Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)

Häufige Problemsituationen

Bündnis für Familie – Mit Kind und Kegel

Das Bündnis für Familie im Main-Kinzig-Kreis hat das Ziel, mit Hilfe von vielen gesellschaftlichen Kräften den Main-Kinzig-Kreis mit seinen Städten und Gemeinden für Familien noch attraktiver zu machen.

Die Koordinationsstelle vernetzt die Aktivitäten der Bündnisakteurinnen und -akteure des Kreisbündnisses. Sie ist Informationsstelle und Ansprechpartnerin für Städte und Gemeinden sowie für relevante Gruppen, Einrichtungen, Verbände Unternehmen etc.

Näheres ist auf der umfassenden Plattform „Mit Kind und Kegel “ zu finden.

Die Bündnisse für Familien werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt.

Mit dem digitalen Informationstool für Familien können (werdende) Eltern und Familien mit nur wenigen Angaben herausfinden, welche Leistungen und Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen.

Referatsleiterin

Besucheranschrift

Main-Kinzig-Kreis

Barbarossastr. 22

63571 Gelnhausen

frauenbuero@mkk.de

Telefonische Erreichbarkeit

Montag und Donnerstag:

von 8:30 bis 15:30 Uhr

Freitag:

von 8:30 bis 12:00 Uhr

Telefonnummer: 06051 85 12316