Leben im Alter

Das Team der Abteilung „Leben im Alter“ leistet Informations- und Aufklärungsarbeit in Form von Broschüren und Fachtagen zu allen Themen der Altenarbeit.

Um sich den Erfordernissen der demografischen Entwicklung zu stellen, hat sich der MKK zum Ziel gesetzt, zusammen mit der Abteilung „Leben im Alter“ neue Angebote und Dienste für die Betreuung älterer Menschen durch Planung, Entwicklung und Umsetzung zu realisieren.

Auch der Gewährleistung von Pflege- und Wohnberatung für Ratsuchende und deren Angehörige in den Pflegestützpunkten Gelnhausen, Schlüchtern und Hanau und der Beratung von Trägern, Kommunen und Initiativen kommen wir in der Abteilung gerne nach.

Ein selbstbestimmtes Leben auf der Basis der bedürfnisgerechten Wohnformen, ausreichender Infrastruktur vor Ort und sozialer Teilhabe sind weitere Ziele, die wir durch den Aufbau von Hilfenetzwerken unterstützen möchten.

>> Erste Hilfe für pflegende Angehörige

>> kleiner Leitfaden mit Informationen und Tipps rund um Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI - Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Mehrheit der pflegebedürftigen Personen im Landkreis möchte in Ihrem gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben, ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen zum Gelingen bei und bieten zudem Entlastung für die pflegenden An- und Zugehörigen.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und für qualitätsgesicherte Leistungen einzusetzen. Um eine Kostenerstattung über den Entlastungsbetrag durch die Pflegekassen zu gewährleisten, benötigen die Angebote eine Anerkennung durch die zuständige Kreisbehörde nach Maßgabe der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV).

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  • Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
  • Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
  • Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Anträge auf Anerkennung sind mit den entsprechenden Antragsformularen, siehe unten, beim Main-Kinzig-Kreis zu stellen.

Liegen die entsprechenden Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 45 a SGB XI vor, ist auch eine Förderung nach § 45c SGB XI möglich. Förderwürdig sind Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich Tätiger, sowie entsprechende ehrenamtliche Strukturen und Modellvorhaben. Die Eignung auf Förderung ist durch den Landkreis zu prüfen.

Die Förderung erfolgt zu 50% aus Mitteln der Pflegeversicherung, zu 50% aus kommunalen Mitteln.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie detaillierte Informationen wünschen.

 Kontakt

Abt. Leben im Alter
Yvonne Zednik
Telefon: 06051 85 48147
E-Mail: yvonne.zednik@mkk.de

Besucheranschrift

Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Abteilung - Leben im Alter

Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Postanschrift

Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Abteilung - Leben im Alter

Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Freitag
8 - 12 Uhr
Mittwoch - kein Sprechtag
Donnerstag
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Termine nach Vereinbarung

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Tel.: 06051 85-48114
Fax: 06051 85-48154

E-Mail: Leben-im-Alter@mkk.de

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