Leben im Alter

„Was heißt schon alt?“

Der Frage haben wir – die Abteilung Leben im Alter im Amt für soziale Förderung und Teilhabe – uns bereits 2019 im Rahmen einer Ausstellung versucht anzunähern. Trotz eines regen Austauschs mit Sachverständigen sowie Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis und dem Studium einschlägiger Fachliteratur, können wir Ihnen dennoch hierzu kein abschließendes Ergebnis präsentieren. Der Lebensabschnitt Alter hat so viele Facetten und wie alle Phasen unseres Lebens positive und weniger positive Seiten. Letztendlich bewerten Sie individuell für sich die Frage, was für sie „Alter“ und „Leben im Alter“ bedeutet. Das Spektrum reicht von aktiver Lebensgestaltung mit bürgerschaftlichem Engagement, Bildung, Sport und Begegnung bis hin zu einem Unterstützungs und Pflegebedarf. So vielfältig das Älterwerden ist, so vielfältig und zahlreich sind die Angebote für ältere Menschen im Main-Kinzig-Kreis. Wir können nur empfehlen, sich frühzeitig mit dem Lebensabschnitt zu befassen und zu überlegen, wie Sie diesen gestalten, wie Sie ihn leben möchten. [zur PDF-Datei...]

Nützliche Informationen

Pflegebedürftige Menschen (Pflegegrade 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von bis zu 125 Euro monatlich kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Seit Mitte 2021 ist es in Hessen per Verordnung möglich, auch ehrenamtliche Personen, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbieten, über den Entlastungsbetrag abrechnen zu können. Ab Oktober 2022 sollte bisher ein abgeleisteter Pflegekurs die Voraussetzung für eine Anerkennung und Abrechnung bei den Pflegekassen sein. Diese Bedingungen wurden nun erleichtert. Die Anforderung für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer in § 4a Nr. 4 PfluV wird von einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI in einen Erste-Hilfe-Kurs umgewandelt. Das Zertifikat des Erste-Hilfe-Kurses darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bei der Anerkennungsstelle (siehe unten) eingereicht werden.

Neben den allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 PfluV i.V.m. § 1 Abs. 3 PfluV ist nach § 4a PfluV ist Folgendes zu beachten:

Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern können nur anerkannt werden, wenn

  • die Unterstützung auf der Basis eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements mit besonderem Bezug ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erfolgt,
  • eine Unterstützung von höchstens drei pflegebedürftigen Personen je Kalendermonat erfolgt,
  • für Leistungen nur eine zeitlich pauschalisierte Aufwandsentschädigung verlangt wird,
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegt, nachgewiesen wird.

Zudem dürfen nach § 4 Abs. 3 PfluV leistungserbringende Personen mit der leistungsempfangenden Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.

Für Fragen zum Anerkennungsverfahren und zur Beantragung wenden Sie sich an die zuständige Anerkennungsstelle des Landkreises:

Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
50.5 Leben im Alter
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Tel. 06051 85-48070
E-Mail: leben-im-alter@mkk.de

Weitere wichtige Informationen sowie die Antragsunterlagen finden sie hier:

Die Mehrheit der pflegebedürftigen Personen im Landkreis möchte in Ihrem gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben, ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen zum Gelingen bei und bieten zudem Entlastung für die pflegenden An- und Zugehörigen.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und für qualitätsgesicherte Leistungen einzusetzen. Um eine Kostenerstattung über den Entlastungsbetrag durch die Pflegekassen zu gewährleisten, benötigen die Angebote eine Anerkennung durch die zuständige Kreisbehörde nach Maßgabe der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV).

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  • Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
  • Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
  • Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Anträge auf Anerkennung sind mit den entsprechenden Antragsformularen, siehe unten, beim Main-Kinzig-Kreis zu stellen.

Liegen die entsprechenden Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 45 a SGB XI vor, ist auch eine Förderung nach § 45c SGB XI möglich. Förderwürdig sind Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich Tätiger, sowie entsprechende ehrenamtliche Strukturen und Modellvorhaben. Die Eignung auf Förderung ist durch den Landkreis zu prüfen.

Die Förderung erfolgt zu 50% aus Mitteln der Pflegeversicherung, zu 50% aus kommunalen Mitteln.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie detaillierte Informationen wünschen.

 Kontakt

Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
50.5 Leben im Alter
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Tel.: 06051 85-48114
Mail: leben-im-alter@mkk.de

Pflegestützpunkt

Unterstützung und Beratung für pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung sowie Menschen, die von Behinderung und Pflege bedroht sind erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis in Gelnhausen, Schlüchtern und Hanau.

Versicherungsamt

Wenn Rat und Hilfe in Renten- und anderen Angelegenheiten der Sozialversicherung gesucht wird, ist das Versicherungsamt des Main-Kinzig-Kreises ein zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner. Die Mitarbeitenden nehmen Rentenanträge auf, geben Auskünfte in Rentenfragen, helfen bei Kontenklärungen und Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Bei allen Formularen, die vom Rententräger verschickt werden und bei denen jemand Hilfe benötigt, unterstützt das Versicherungsamt gerne.

Was ist das Versicherungsamt?

Die Sozialversicherung ist ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet. Es ist für viele Menschen eine Herausforderung, sich darin zurechtzufinden. Daher haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen bezüglich der Renten-, Unfall-, Kranken-und Pflegeversicherung Auskünfte beim Versicherungsamt einzuholen. Das Versicherungsamt ist eine Institution, die unabhängig von den Versicherungsträgern neutral, objektiv und kostenlos auf dem Gebiet der Sozialversicherung in vielfacher Weise Unterstützung gewährt. Dies ist sogar als eine der Aufgaben der Versicherungsämter im Sozialgesetzbuch (§ 93 SGB IV) festgeschrieben. Rentenanträge werden darüber hinaus von der zuständigen Stadt und Gemeindeverwaltung entgegengenommen. Für die Stadt Hanau und ihre Stadtteile ist die Rentenstelle der Stadt Hanau im Rathaus zuständig.

VERSICHERUNGSAMT

Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
- Versicherungsamt -
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Ansprechpartnerin
Frau Herrig-Niedt
Tel. 06051 85-48065
E-Mail: versicherungsamt@mkk.de
Terminvereinbarung erforderlich

Hanau

Servicestelle Rente und Soziales
Am Markt 14-18
63450 Hanau
Kontakt
Tel. 06181 295-1941 oder
Tel. 06181 295-989
E-Mail: rentenstelle@hanau.de

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG HESSEN

Bahnhofstraße 17
63571 Gelnhausen
Tel. 06051 9199800

und

Zeil 53
60313 Franfurt am Main
Tel. 069 99992090

E-Mail: post@drv-hessen.de
kostenlose Servicetelefon: 0800 1000 4800
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de > Beratung und Kontakt

Besucheranschrift

Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Abteilung - Leben im Alter

Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Postanschrift

Amt für soziale Förderung und Teilhabe
Abteilung - Leben im Alter

Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Freitag
8 - 12 Uhr
Mittwoch - kein Sprechtag
Donnerstag
8 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Tel.: 06051 85-48114
Fax: 06051 85-48154

E-Mail: Leben-im-Alter@mkk.de

Abteilungsleitung

Assistenz

Demenz-Beauftragte

 Information freie Heimplätze

Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis

Tel.: 06051 85-48170

E-Mail: pflegestuetzpunkt@mkk.de

 Projektstelle

Telefon: 06051 85-48147

Versicherungsamt