Online-Dienst Aufenthaltstitel

Ab dem 01.11.2022 bietet Ihnen die Ausländerbehörde die Möglichkeit an Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel vollständig online abzugeben.

Sie erhalten in der Folge nur noch einen Termin bei hiesiger Behörde zur Abgabe der erforderlichen biometrischen Daten und Zahlung der entstehenden Antragsgebühr.

Und so geht’s:

  • 1. Antrag vollständig ausfüllen
  • 2. Erforderliche Dokumente / Nachweise hochladen
  • 3. Erhalt der Terminmitteilung durch die Ausländerbehörde
  • 4. Abgabe der biometrischen Daten und Zahlung der Antragsgebühr

Folgende Anträge können Sie derzeit auf diesem Wege beantragen:

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie:
Die Antragsgebühr für den Aufenthaltstitel entsteht in jedem Fall - auch dann, wenn über Ihren Antrag ablehnend entschieden werden sollte.

Prüfen Sie daher im Vorfeld, ob es sich um eine sinnvolle Antragstellung handelt.

Je vollständiger die von Ihnen gemachten Angaben und hochgeladenen Unterlagen/Nachweise sind, desto zügiger kann über Ihren Antrag entschieden werden. Sofern Angaben und/oder Unterlagen fehlen sollten, werden Sie von uns kontaktiert – achten Sie daher darauf, dass die mitgeteilten Kontaktdaten stimmen!

Wir bitten Sie aufgrund der aktuellen Situation nach Stellung Ihres Antrags von weiteren Nachfragen – auch durch Dritte – ab.

Voraussetzung: gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)
  • Arbeitsvertrag
  • Stellenbeschreibung: Diese kann hier herunterladen
    >> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF zum Download)

Die Stellenbeschreibung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen.

Selbstständige:

  • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (die letzten sechs Monate)
  • Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr
  • Gewerbeanmeldung
  • Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Grundbuchauszug)

Hinweis:

Gesetzlich krankenversicherte Personen sind ausreichend versichert. Privat krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Art und Umfang müssen dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

  • Aktuelle Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder
  • Zertifikat über einen Deutschkurs (bei bestehender Verpflichtung)

Berufsausübungserlaubnis:

  • Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

Voraussetzung: gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)

Unterlagen zum Familiennachzug für

  • Ehegatten / gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
  • Kinder von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
  • Ausländische Elternteile von deutschen Kindern

Weitere benötigte Unterlagen:

  • Familiäre Lebensgemeinschaft im Main-Kinzig-Kreis
  • Persönliche Vorsprache der Familie
  • Wahlweise Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde / Scheidungsurkunde

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist die gemeinsame Vorsprache der Familie (beide Ehegatten / Lebenspartner, Eltern, minderjährige ausländische Kinder) erforderlich.
Minderjährige ausländische Kinder müssen erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr vorsprechen.

Voraussetzung: gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)

Unterlagen Ausbildung

Die Stellenbeschreibung wird vom Ausbildungsbetrieb ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen.

Berufsausübungserlaubnis:
Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel.

Voraussetzung

  • gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen für ALLE

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis

Hinweis:
Der Bezug von öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe, Wohngeld) und/ oder Straftaten, hindern die Erteilung.

Zeitliche Voraussetzungen für die Erteilung sind z.B.:

  • mindestens drei Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Deutschen
  • mindestens fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Ausländers/in
  • mindestens fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalten aus humanitären Gründen

Sprachkenntnisse:
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse = B1 Sprachzertifikat
(Aufenthaltstitel VOR dem 01.01.2005: einfache deutsche Sprachkenntnisse = A1 Sprachzertifikat).

  • Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungskurses
  • Zertifikat Integrationskurs/ Deutschkurs

Altersvorsorge:

  • 60 Monatsbeiträge Rentenversicherung

oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen
eines Versicherungsunternehmens.
(Familienangehörige von Deutschen sind von dieser Voraussetzung befreit.)

Minderjährig eingereist oder hier geboren:

  • Alle Schulzeugnisse
  • Aktuelle Schulbescheinigung, Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
  • Nachweise über Sicherung des Lebensunterhaltes (gegebenenfalls der Eltern)

Alternativ kann der Antrag zum Aufenthaltstitel per PDF-Formular ausgefüllt werden:

Voraussetzung:

gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen für ALLE

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles biometrisches Foto (im Wartezimmer der Ausländerbehörde ist ein Passbildautomat vorhanden)
  • Krankenversicherungsnachweis

Hinweis:

Gesetzlich krankenversicherte Personen sind ausreichend versichert. Privat krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Art und Umfang müssen dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)

Selbstständige:

  • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (die letzten sechs Monate)
  • Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr
  • Gewerbeanmeldung

  • Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Grundbuchauszug)

Die Verwaltungsgebühr kann im Main-Kinzig-Forum in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Unterlagen zum Familiennachzug für

  • Ehegatten / gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
  • Kinder von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
  • Ausländische Elternteile von deutschen Kindern

Weitere benötigte Unterlagen:

  • Familiäre Lebensgemeinschaft im Main-Kinzig-Kreis
  • Persönliche Vorsprache der Familie
  • Wahlweise Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde / Scheidungsurkunde

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist die gemeinsame Vorsprache der Familie

(beide Ehegatten / Lebenspartner, Eltern, minderjährige ausländische Kinder) erforderlich.

Minderjährige ausländische Kinder müssen erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr vorsprechen.

  • Aktuelle Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder
  • Zertifikat über einen Deutschkurs (bei bestehender Verpflichtung)

Unterlagen zum Humanitären Aufenthalt

  • Original - Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Vorlage von Passdokumenten / Geburtsurkunden / sonstige Unterlagen, falls vorhanden
  • ein aktuelles biometrisches Foto

(im Wartezimmer der Ausländerbehörde ist ein Passbildautomat vorhanden)

Unterlagen zum Erstantrag Arbeitsaufnahme/ Ausbildung

Die Stellenbeschreibung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen.

Berufsausübungserlaubnis:

Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

Unterlagen zur Verlängerung Arbeitsaufnahme / Ausbildung

  • Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag
  • Arbeitserlaubnis
  • Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage), die letzten drei Lohnabrechnungen.
  • Stellenbeschreibung: Diese kann hier herunterladen oder während den Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden.
    >> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF zum Download)

Die Stellenbeschreibung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen.

Berufsausübungserlaubnis:

Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

  • Ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung über das weitere Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Selbstständige :

  • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (die letzten sechs Monate)
  • Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr
  • Gewerbeanmeldung

Unterlagen für Inhaber der Blauen Karte EU - Neuantrag

Eine Blaue Karte EU wird an hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt, die der Qualifikation angemessen ist.

In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen.

  • Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Stellenbeschreibung: Diese kann hier herunterladen oder während den Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden.
    >> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF zum Download)

Die Stellenbeschreibung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls. sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen.

Berufsausübungserlaubnis:

Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

Unter Umständen sind Einkommensgrenzen zu beachten, die im Einzelfall von der Ausländerbehörde geprüft werden.

Die Verwaltungsgebühr kann im Main-Kinzig-Forum mit EC-Karte oder in bar bezahlt werden.

Unterlagen zum Studium / Schule / Sprachkurs

  • Zulassung zur Studienvorbereitung (Teilnahmebescheinigung Sprachkurs) oder Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Lebensunterhaltsnachweis
  • z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank über ca. 9.000,- Euro

oder Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck oder Stipendienbescheinigung oder Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank und in allen Fällen aktuellen Kontoauszug. >> Verpflichtungserklärung (PDF zum Download)

Zusätzlich nach dem Studium zur Arbeitsplatzsuche:

  • Nachweis über erfolgreichen Studienabschluss (Diplom, Master-, Magister-, oder Bachelorurkunde)
  • Lebensunterhaltsnachweis

z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank über ca. 9.000,- Euro oder Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck oder Stipendienbescheinigung oder Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank und in allen Fällen aktuellen Kontoauszug.