Seit dem dem 01.11.2022 bietet Ihnen die Ausländerbehörde die Möglichkeit an Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel vollständig online abzugeben
>> Online Dienst "Aufenthaltstitel"
Alternativ besteht die Möglichkeit ein PDF-Formular auszufüllen:
Voraussetzung:
gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis
Allgemeine Unterlagen für ALLE
- Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
- Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
- Ein aktuelles biometrisches Foto
- Krankenversicherungsnachweis
Hinweis:
Gesetzlich krankenversicherte Personen sind ausreichend versichert. Privat krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Art und Umfang müssen dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)
Selbstständige:
- Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
- BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (die letzten sechs Monate)
- Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr
- Gewerbeanmeldung
- Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Grundbuchauszug)
Die Verwaltungsgebühr kann im Main-Kinzig-Forum in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Unterlagen zum Familiennachzug für
- Ehegatten / gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
- Kinder von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
- Ausländische Elternteile von deutschen Kindern
Weitere benötigte Unterlagen:
- Familiäre Lebensgemeinschaft im Main-Kinzig-Kreis
- Persönliche Vorsprache der Familie
- Wahlweise Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde / Scheidungsurkunde
Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist die gemeinsame Vorsprache der Familie
(beide Ehegatten / Lebenspartner, Eltern, minderjährige ausländische Kinder) erforderlich.
Minderjährige ausländische Kinder müssen erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr vorsprechen.
- Aktuelle Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder
- Zertifikat über einen Deutschkurs (bei bestehender Verpflichtung)
Unterlagen zum Humanitären Aufenthalt
- Original - Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Vorlage von Passdokumenten / Geburtsurkunden / sonstige Unterlagen, falls vorhanden
- ein aktuelles biometrisches Foto
(im Wartezimmer der Ausländerbehörde ist ein Passbildautomat vorhanden)
Unterlagen zum Erstantrag Arbeitsaufnahme/ Ausbildung
- Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag
- Stellenbeschreibung: Diese kann hier heruntergeladen oder während den Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden.
Die Stellenbeschreibung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen. - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)
Berufsausübungserlaubnis:
Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.
Unterlagen zur Verlängerung Arbeitsaufnahme / Ausbildung
- Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag
- Arbeitserlaubnis
- Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage), die letzten drei Lohnabrechnungen.
- Stellenbeschreibung: Diese kann hier herunterladen oder während den Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden.
Die Stellenbeschreibung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen. - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)
Berufsausübungserlaubnis:
Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.
- Ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung über das weitere Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
Selbstständige :
- Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
- BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (die letzten sechs Monate)
- Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr
- Gewerbeanmeldung
Unterlagen für Inhaber der Blauen Karte EU - Neuantrag
Eine Blaue Karte EU wird an hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt, die der Qualifikation angemessen ist.
In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen.
- Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Stellenbeschreibung: Diese kann hier herunterladen oder während den Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden.
Die Stellenbeschreibung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen. Gegebenenfalls. sind Qualifikationsnachweise (Diplom, Masterzeugnis, etc.) vorzulegen. - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)
Berufsausübungserlaubnis:
Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.
Unter Umständen sind Einkommensgrenzen zu beachten, die im Einzelfall von der Ausländerbehörde geprüft werden.
Die Verwaltungsgebühr kann im Main-Kinzig-Forum mit EC-Karte oder in bar bezahlt werden.
Unterlagen zum Studium / Schule / Sprachkurs
- Zulassung zur Studienvorbereitung (Teilnahmebescheinigung Sprachkurs) oder Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
- Lebensunterhaltsnachweis
- z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank über ca. 9.000,- Euro
oder Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck oder Stipendienbescheinigung oder Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank und in allen Fällen aktuellen Kontoauszug. >> Verpflichtungserklärung (PDF zum Download)
Zusätzlich nach dem Studium zur Arbeitsplatzsuche:
- Nachweis über erfolgreichen Studienabschluss (Diplom, Master-, Magister-, oder Bachelorurkunde)
- Lebensunterhaltsnachweis
z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank über ca. 9.000,- Euro oder Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck oder Stipendienbescheinigung oder Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank und in allen Fällen aktuellen Kontoauszug.