Migration und Aufenthalt

Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises

Was wird benötigt für ...

Am Termin wird der Aufenthaltstitel und/oder der Reiseausweis ausgehändigt.

Benötigt werden:

  • alter und aktueller Reisepass
  • alter elektronischer Aufenthaltstitel
  • Fiktionsbescheinigung / ausgestellte Bescheinigungen
  • Gegebenenfalls Vollmacht des Betroffenen und Personalausweis/ Reisepass

Die Adresse hat sich geändert? Eine Vorsprache zur Änderung der Wohnanschrift auf dem elektronischen Aufenthaltstitel ist bei der Ausländerbehörde nötig. Wer im Besitz eines Reiseausweises für Ausländer/ Flüchtlinge/ Staatenlosen ist, so wird auch in diesem Dokument die aktuelle Adresse eingetragen.

Mitzubringen sind:

  • Meldebestätigung über neue Adresse
  • Gültiger Pass
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Die Adressenänderung ist kostenfrei.

Seit dem dem 01.11.2022 bietet Ihnen die Ausländerbehörde die Möglichkeit an Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel vollständig online abzugeben
>> Online Dienst "Aufenthaltstitel"

Alternativ besteht die Möglichkeit ein PDF-Formular auszufüllen:

Voraussetzung:

gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen für ALLE

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • Je Person einen entsprechenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis

Hinweis:

Gesetzlich krankenversicherte Personen sind ausreichend versichert. Privat krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Art und Umfang müssen dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)

Selbstständige:

  • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (die letzten sechs Monate)
  • Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr
  • Gewerbeanmeldung

  • Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Grundbuchauszug)

Die Verwaltungsgebühr kann im Main-Kinzig-Forum in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Unterlagen zum Familiennachzug für

  • Ehegatten / gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
  • Kinder von Deutschen oder Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel
  • Ausländische Elternteile von deutschen Kindern

Weitere benötigte Unterlagen:

  • Familiäre Lebensgemeinschaft im Main-Kinzig-Kreis
  • Persönliche Vorsprache der Familie
  • Wahlweise Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde / Scheidungsurkunde

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist die gemeinsame Vorsprache der Familie

(beide Ehegatten / Lebenspartner, Eltern, minderjährige ausländische Kinder) erforderlich.

Minderjährige ausländische Kinder müssen erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr vorsprechen.

  • Aktuelle Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder
  • Zertifikat über einen Deutschkurs (bei bestehender Verpflichtung)

Unterlagen zum Humanitären Aufenthalt

  • Original - Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Vorlage von Passdokumenten / Geburtsurkunden / sonstige Unterlagen, falls vorhanden
  • ein aktuelles biometrisches Foto

(im Wartezimmer der Ausländerbehörde ist ein Passbildautomat vorhanden)

Unterlagen zum Erstantrag Arbeitsaufnahme/ Ausbildung

Berufsausübungserlaubnis:

Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

Unterlagen zur Verlängerung Arbeitsaufnahme / Ausbildung

Berufsausübungserlaubnis:

Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

  • Ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung über das weitere Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Selbstständige :

  • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (die letzten sechs Monate)
  • Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr
  • Gewerbeanmeldung

Unterlagen für Inhaber der Blauen Karte EU - Neuantrag

Eine Blaue Karte EU wird an hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt, die der Qualifikation angemessen ist.

In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen.

Berufsausübungserlaubnis:

Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin), ist diese bei Beantragung vorzulegen.

Unter Umständen sind Einkommensgrenzen zu beachten, die im Einzelfall von der Ausländerbehörde geprüft werden.

Die Verwaltungsgebühr kann im Main-Kinzig-Forum mit EC-Karte oder in bar bezahlt werden.

Unterlagen zum Studium / Schule / Sprachkurs

  • Zulassung zur Studienvorbereitung (Teilnahmebescheinigung Sprachkurs) oder Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Lebensunterhaltsnachweis
  • z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank über ca. 9.000,- Euro

oder Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck oder Stipendienbescheinigung oder Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank und in allen Fällen aktuellen Kontoauszug. >> Verpflichtungserklärung (PDF zum Download)

Zusätzlich nach dem Studium zur Arbeitsplatzsuche:

  • Nachweis über erfolgreichen Studienabschluss (Diplom, Master-, Magister-, oder Bachelorurkunde)
  • Lebensunterhaltsnachweis

z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank über ca. 9.000,- Euro oder Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck oder Stipendienbescheinigung oder Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank und in allen Fällen aktuellen Kontoauszug.

  • Gültigen Pass oder Personalausweis
  • Aufenthaltstitel
  • Vollständige Unterlagen zum Anliegen/ Vorsprachegrund

  • Gültigen Pass oder Personalausweis
  • Aufenthaltstitel
  • vollständige Unterlagen zum Anliegen/ Vorsprachegrund
  • Anfallende Verwaltungsgebühren können im Main-Kinzig-Forum in bar oder mit EC-Karte beglichen werden.

  • Alte Duldung
  • Persönliche Vorsprache jedes Duldungsinhabers
  • Eventuell ein aktuelles Lichtbild
  • Eventuell angeforderte Unterlagen bei der letzten Vorsprache (Passanträge usw.)

Welche Unterlagen Sie benötigen, entnehmen Sie bitte Ihrer Vorladung.

  • Alte Gestattung
  • Persönliche Vorsprache jedes Gestattungsinhabers
  • Eventuell ein aktuelles Lichtbild

Voraussetzung

  • gemeldeter Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis

Allgemeine Unterlagen für ALLE

  • Gültiger Pass (für jedes Familienmitglied)
  • Je Person einen ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    Der >> Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (PDF zum Download) kann hier heruntergeladen oder während der Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden.
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis

Hinweis:

Gesetzlich krankenversicherte Personen sind ausreichend versichert. Privat krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Art und Umfang müssen dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. letzten drei Lohnabrechnungen, Sozialhilfe- oder KCA Bescheid)
  • Selbstständige:
    • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
    • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (der letzten sechs Monate)
    • Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr,
    • Gewerbeanmeldung
  • Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Grundbuchauszug)

Die Verwaltungsgebühr kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Niederlassungserlaubnis/ Daueraufenthalt-EG:

Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel.

  • Gültiger Pass
  • Ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
    Der >> Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis kann hier heruntergeladen oder während der Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden.
  • ein aktuelles biometrisches Foto (im Wartezimmer der Ausländerbehörde ist ein Passbildautomat vorhanden)
  • Mietvertrag, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Die drei letzten Lohnabrechnungen
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über ungekündigtes Arbeitsverhältnis
  • Selbstständige:
    • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
    • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (der letzten sechs Monate)
    • Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr,
    • Gewerbeanmeldung

Hinweis:

Der Bezug von öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe, Wohngeld) und/ oder Straftaten, hindern die Erteilung.

Zeitliche Voraussetzungen für die Erteilung sind z.B.:

  • mindestens drei Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Deutschen
  • mindestens fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Ausländers/in
  • mindestens fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalten aus humanitären Gründen

Sprachkenntnisse:

Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse = B1 Sprachzertifikat

(Aufenthaltstitel VOR dem 01.01.2005: einfache deutsche Sprachkenntnisse = A1 Sprachzertifikat).

  • Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungskurses
  • Zertifikat Integrationskurs/ Deutschkurs

Altersvorsorge:

  • 60 Monatsbeiträge Rentenversicherung

oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen

eines Versicherungsunternehmens.

(Familienangehörige von Deutschen sind von dieser Voraussetzung befreit.)

Minderjährig eingereist oder hier geboren:

  • Alle Schulzeugnisse
  • Aktuelle Schulbescheinigung, Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
  • Nachweise über Sicherung des Lebensunterhaltes (gegebenenfalls der Eltern)

Die Verwaltungsgebühr kann im Main-Kinzig-Forum in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

  • Alter und neuer Nationalpass
  • Gegebenenfalls Aktueller Sozialhilfe-/ Leistungsbescheid
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • Persönliche Vorsprache des Passinhabers (bei Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist ebenfalls die persönlicher Vorsprache erforderlich)
  • Verwaltungsgebühren

Zusätzlich bei Diebstahl oder Verlust:

  • Diebstahlanzeige der Polizei oder
  • Verlustanzeige des Fundbüros

Die Verwaltungsgebühr kann im Main-Kinzig-Forum in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Einladung-Verpflichtungserklärung, § 68 Aufenthaltsgesetz: (für längerfristigen Aufenthalt – KEIN Touristenaufenthalt)

Mit einer Verpflichtungserklärung/Einladung nach § 68 Aufenthaltsgesetz haften Sie mit Ihrem Vermögen für die Kosten die dem Staat gegebenenfalls durch eingeladene(n) Person(en) entstehen.

Die Verpflichtungserklärung kann nur durch persönliche Vorsprache des sich Verpflichtenden abgegeben werden. Dazu ist vorab >> ein Formular auszufüllen, sowie die >> Erklärung des Verpflichtungserklärenden aufgrund dessen eine Bonitätsberechnung erstellt wird. Aufgrund dieser Daten wird ermittelt wie viele Personen von Ihnen eingeladen werden können.

  • Personalausweis / bei Reisepass Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung
  • Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag von Wohneigentum.
  • Selbstständige:
    • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim Finanzamt)
    • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) vom Steuerberater (der letzten sechs Monate)
    • aktueller Steuerbescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr
    • Gewerbeanmeldung

Die Verwaltungsgebühr kann im Main-Kinzig-Forum in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Die Verpflichtungserklärungen zu Einladungen von Touristen wird vom Bürgerportal im Haupteingangsbereich des Main-Kinzig-Forums entgegengenommen. Nähere Informationen