Pflege und Gesundheit

„Es gibt ein erfülltes Leben trotz vieler unerfüllter Wünsche.“

Dietrich Bonhoeffer

Lange leben und gesund alt werden möchten wohl die meisten Menschen. Die Gruppe der über 65 jährigen ist heute vielfältiger denn je, die individuellen Lebenslagen sind entsprechend verschieden. Sie reichen von großer Vitalität und aktiver Teilhabe am sozialen Leben bis hin zu Unterstützungsbedarfen, Pflegebedürftigkeit und Isolation.

Gesund älter werden ist erklärtes Ziel der Weltgesundheitsorganisation und in Deutschland als nationales Gesundheitsziel etabliert. Zu einem gesunden Lebensgefühl gehören körperliches und seelisches Wohlbefinden, soziale Integration und Zugehörigkeit. Auch wenn mit steigendem Lebensalter gesundheitliche Beeinträchtigungen zunehmen, lässt sich feststellen, dass Menschen heutzutage im Durchschnitt älter sind als früher, wenn sie pflegebedürftig werden.

Dennoch kann es irgendwann dazu kommen, dass der Alltag nur noch schwer selbstständig bewältigt werden kann oder Pflegebedarf entsteht. Dennoch gilt für die meisten Menschen: Sie möchten möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen bleiben und dort versorgt werden.

Im Main-Kinzig-Kreis leben etwa 76 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in ihrem gewohnten Umfeld und werden dort von Familie, Nachbarn und professionellen Diensten versorgt. Die Lebensqualität, die Förderung vorhandener Ressourcen und die Möglichkeit, auch mit Pflegebedarf am sozialen Leben teilzunehmen, stehen hierbei im Vordergrund. Entscheidend für eine gute Versorgung vor Ort ist ein ausreichendes Angebot, professionelle Beratung und die individuelle Vernetzung unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure. Im Folgenden ist das vielfältige Angebot unterschiedlichster Dienstleistungserbringender aufgelistet. Zu Fragen der Kostenübernahme und finanzieller Hilfen durch die Pflegekassen beraten die Mitarbeitenden im Pflegestützpunkt des Main-Kinzig-Kreises.

Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der häuslichen Pflege. Die Angebote der Dienste sind vielseitig. Ein großer Aufgabenbereich ist die körperbezogene Pflege. Sie umfasst alle körpernahen Tätigkeiten, wie etwa Hilfe bei beziehungsweise die Übernahme von Waschen und Duschen oder Unterstützung bei der Ernährung. Ein weiterer Bereich ist die Krankenpflege, beispielsweise Tablettengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Voraussetzung für die Krankenpflege ist eine ärztliche Verordnung. Pflegedienste halten zudem Betreuungsangebote bereit. Auch hauswirtschaftliche Hilfe gehört zum Portfolio dieser Dienste. Angebote und Preise können nach Pflegedienst und Region variieren. Es ist sinnvoll, die Leistungen bei den Pflegediensten zu erfragen und den Pflegevertrag vor Abschluss gemeinsam zu beraten.

Der Pflegedienst muss von den Pflegekassen anerkannt sein, um Leistungen abzurechnen. Die meisten Pflegedienste führen die nach § 37 SGB XI vorgeschriebenen Beratungseinsätze zur Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege durch. Diese regelmäßige Beratung dient der Unterstützung der Angehörigen und der Pflegebedürftigen. Die Beratungsinhalte sind unter anderem die Überprüfung der Pflegesituation oder Anregungen für Verbesserungen im Pflegealltag, Informationen über zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten oder zu vorbeugenden Maßnahmen. Ab Pflegegrad 2 bis 3 muss in halbjährlichen, ab Pflegegrad 4 bis 5 in vierteljährlichen Abständen ein solcher Beratungsnachweis bei der Pflegekasse eingereicht werden. Deshalb sollten sich Betroffene frühzeitig über Fristen informieren und Termine mit einem Pflegedienst vereinbaren. Wird die vorgegebene Frist überschritten, muss mit einer Kürzung des Pflegegeldes gerechnet werden. Es sollte auch in diesem Fall zeitnah Kontakt mit der Pflegekasse aufgenommen werden.

Einen Leitfaden mit genaueren Angaben zum Leistungsspektrum der ambulanten Dienste, eine Checkliste, die Ihnen die Auswahl zwischen den Diensten erleichtert, sowie weitere Informationen finden Sie hier .

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Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen für Senioren- und Pflegeheime: Altersheim, Altenpflegeheim, Pflegeheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz, die Pflegeversicherung wiederum spricht von vollstationären Einrichtungen.

Ein Umzug in ein Pflegeheim ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Bestimmte Voraussetzungen sind dabei wichtig. Das neue Zuhause sollte den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entsprechen, ihr weiterhin so gut es geht ein selbständiges Leben ermöglichen und Unterstützung bieten, wenn sie benötigt wird.

Es ist sinnvoll, einen Besichtigungstermin vor Ort zu vereinbaren, um einen persönlichen Eindruck der Einrichtung zu gewinnen. Ist die Pflegebedürftigkeit noch nicht fortgeschritten, kann Betreutes Wohnen/Service Wohnen eine gute Alternative zu einem Altersheim sein (weitere Informationen s. Service Wohnen – Betreutes Wohnen). Falls es die Situation zulässt und die pflegebedürftige Person nicht aufgrund besonderer Lebensumstände rasch in ein Seniorenheim umziehen muss, sollte in jedem Fall genügend Zeit für den Umzug eingeplant werden.

Wenn die Betroffenen noch keinen Pflegegrad beantragt haben, sollte auch hierfür genügend Zeit eingeplant werden. Nach Bewilligung des Antrags auf Pflegebedürftigkeit stehen der zu pflegenden Person und ihren Angehörigen Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend des Pflegegrades zu. Übersteigen die Kosten des Pflegeheims die Leistungen der Pflegeversicherung, müssen die fehlenden Anteile von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst getragen werden. Wenn die eigenen Mittel dazu nicht ausreichen, kann beim Amt für soziale Förderung und Teilhabe finanzielle Hilfe zur Pflege für den stationären Bereich beantragt werden (Kontakt Bürgerportal Main-Kinzig-Kreis: Tel.: 06051 85-0).

Weitere Beratung zum Thema Leistungen der Pflegeversicherung beim Umzug in ein Seniorenheim ist bei den Pflegestützpunkten des Main-Kinzig-Kreises erhältlich. Die Senioren- und Pflegeheime informieren über die Preisgestaltung.

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Tipp

Einige Senioreneinrichtungen bieten Wohnbereiche für Menschen mit Demenz an. Sie sind an die besonderen Bedürfnisse dieser Personen angepasst. Angehörige sollten sich vorab informieren, welche speziellen Wohnkonzepte vor Ort angeboten werden und ob sie für die Person mit Demenz in Frage kommen.

Unter Kurzzeitpflege versteht man den zeitlich befristeten Aufenthalt pflegebedürftiger Menschen in einer stationären Einrichtung, die normalerweise von zu Hause versorgt werden. Hauptziel der Kurzzeitpflege ist die Entlastung der Angehörigen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit. Kurzzeitpflege kann auch als Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden. Für die Finanzierung können die Leistungen der Pflegeversicherung oder der Krankenversicherung herangezogen werden. Einige Einrichtungen im Main-Kinzig-Kreis halten freie Heimplätze ausschließlich für Kurzzeitpflege vor. Darüber hinaus bieten fast alle Seniorenheime diese Pflegeplätze an. Informationen zu freien Heimplätzen und zur Finanzierung der Kurzzeitpflege erteilen die Pflegestützpunkte.

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Pflegende Angehörige brauchen hin und wieder eine Entlastung oder eine Auszeit, um Kraft zu schöpfen. Vielleicht steht auch eine Änderung der Versorgungsform an, wie etwa ein Krankenhausaufenthalt oder der Einzug der pflegebedürftigen Person in ein Senioren und Pflegeheim. Bis ein Platz in einer Einrichtung für die langfristige Versorgung gefunden ist, kann die Kurzzeitpflege genutzt werden.

Die greift auch dann, wenn pflegende Angehörige in bestimmten Zeiten, etwa im Urlaub, die Pflege ihres Angehörigen zu Hause nicht gewährleisten können. Dies sind Ausnahmesituationen. Deshalb ist die Dauer der Kurzzeitpflege zeitlich begrenzt – und zwar auf maximal acht Wochen beziehungswiese 56 Tage pro Jahr.

Kurzzeitpflege ist nur in einer stationären Einrichtung möglich. Wenn die zu pflegende Person einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 hat, wird die Kurzzeitpflege von der Pflegekasse finanziell gefördert. Bei Pflegegrad 1 kann nur ein sehr geringer Anteil von der Pflegekasse übernommen werden.

Im Sozialgesetzbuch (§ 42 SGB XI) sind die Ansprüche auf Kurzzeitpflege geregelt. Die Beraterinnen und Berater der Pflegestützpunkte unterstützen mit detaillierten Informationen zu den Kurzzeitpflegeangeboten. Im Main-Kinzig-Kreis stehen diese Angebote sowohl als eigene Kurzzeitpflegeeinrichtungen als auch in Form von Einzelplätzen in Pflegeeinrichtungen zur Verfügung.

Die notwendigen Formulare für den Antrag auf Kurzzeitpflege können vom pflegebedürftigen Menschen selbst oder von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden. Die Kranken beziehungsweise Pflegekasse verschickt diese Formulare auf Anfrage. Bei Fragen können die Mitarbeitenden der Pflegestützpunkte zu Rate gezogen werden.

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Pflege und Betreuung, die zu Hause und zusätzlich zeitweise in einer Einrichtung stattfindet, nennt man teilstationäre Versorgung. Diese bietet eine gute Alternative zur vollstationären, also dauerhaften Versorgung in einem Pflegeheim.

Die Angebote beschränken sich meist auf montags bis freitags und können auch tageweise genutzt werden. Die Tagespflege ist meist an eine bestehende Pflegeeinrichtung angegliedert, befindet sich aber in einem separaten Bereich. Doch es gibt im Main-Kinzig-Kreis auch solitäre Tagesbetreuungseinrichtungen. Tagsüber werden sowohl Mahlzeiten angeboten als auch Pflege durchgeführt. Hinzu kommen Betreuungsaktivitäten, wie zum Beispiel Spiele, Gymnastik oder Gesprächsrunden.

Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf können am Tag oder in der Nacht gemeinsam mit anderen Menschen in sogenannten Tagespflegen oder Nachtpflegen Zeit verbringen. Das Angebot zur Tages- oder Nachtpflege kann die häusliche Pflegesituation stark entlasten, weil pflegende Angehörige Auszeiten nehmen können, in denen sie ihre Angehörigen in guten Händen wissen.

Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Tages- und Nachtpflege sind in § 41 SGB XI festgeschrieben. Menschen, die einen Pflegegrad haben, unterstützt die Pflegekasse bei der Finanzierung. Anspruch auf Zuschüsse bestehen ab Pflegegrad 2. Damit können Tagespflegeleistungen ohne Kürzung des Pflegegeldes beziehungsweise der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen selbst getragen werden. Hierzu kann in einigen Fällen der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Die Leistungen der Tages- oder Nachtpflege umfassen auch die Fahrten in die Einrichtungen sowie zurück zur Wohnung. Angehörige müssen somit nicht selbst fahren. Der hauseigene Fahrdienst holt den zu betreuenden Menschen zu Hause ab und fährt ihn auch wieder dorthin.

In der Tages- und Nachtpflege kommen häufig Menschen zusammen, die einen erhöhten Betreuungsbedarf, aber auch ähnliche Interessen haben. Die individuellen Bedürfnisse der Besuchenden werden weitgehend beachtet.

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Im Juli 2021 hat der Gesetzgeber die Übergangspflege im Krankenhaus gesetzlich geregelt. Im SGB V wurde hierfür § 39 e eingeführt.

Wenn ein Mensch nach einer Krankenhausbehandlung ab dem Tag der Entlassung häusliche Krankenpflege oder medizinische Rehabilitation benötigt und diese Leistungen bis zur Entlassung nicht auf den Weg gebracht werden können, kann der betroffene Mensch im Krankenhaus für längstens zehn Tage weiter versorgt werden. Dies gilt je Krankenhausbehandlung und ist daher nicht auf eine maximale Anzahl an Tagen pro Jahr festgelegt. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Die Übergangspflege muss in dem Krankenhaus erfolgen, in dem auch die Behandlung durchgeführt wurde. Für die Übergangspflege stellt das behandelnde Krankenhaus die Versorgung der betroffenen Person mit Arznei , Heil und Hilfsmitteln sicher sowie die Grund und Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung. Die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung ist ebenfalls gewährleistet. Auch die Aktivierung der Versicherten soll während der Übergangspflege stattfinden, damit der betroffene Mensch bei der Entlassung möglichst selbständig und mobil ist. Im Rahmen des gesetzlich geregelten Entlass Managements (§ 39 1a SGB V) werden die entsprechenden Absprachen getroffen. Im Krankenhaus beraten hierzu der Sozialdienst und die Pflegeüberleitung.

Bei Fragen zu finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung beraten und unterstützen die Mitarbeitenden der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts .

Unter Palliativer Versorgung versteht man die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen und deren Angehörigen in ihrem gewohnten Umfeld. Im Vordergrund stehen die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität sowie die sogenannte Symptomkontrolle. Hierbei werden durch besondere Fachkompetenzen die belastenden, meist komplexen Symptome erkannt und behandelt, auch durch Einbeziehung komplementärer Maßnahmen, wie zum Beispiel Naturheilkunde oder seelsorgerische und psychologische Begleitung. Die Versorgung erfolgt in Absprache und Zustimmung mit den Betroffenen oder deren Angehörigen im Sinne des vom Betroffenen geäußerten Willens. Eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht kann hilfreich sein. Für die Übernahme der Kosten benötigt die Krankenkasse eine entsprechende Verordnung (Formular 63) der Haus oder Fachärztin beziehungsweise des Haus oder Facharztes oder eines Krankenhauses. Diese Verordnung hat nur eine kurze Gültigkeitsdauer. Daher empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zu einem ambulanten Palliativteam aufzunehmen, um zu vermeiden, dass sich die Aufnahme der Versorgung verzögert.

Die palliative Versorgung erfolgt immer als zusätzliche Leistung zu der bereits vorhandenen Betreuung durch Haus und FachärztInnen. Für die Übernahme von pflegerischen Leistungen und Tätigkeiten sollte ein Pflegedienst hinzugezogen werden.

Die Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV) wird für den gesamten Main-Kinzig-Kreis durch die Palliative Care Team Hanau GmbH gewährleistet, mit jeweils einem Standort in Hanau und Bad Soden-Salmünster. Gesetzlich verankert ist diese spezielle Versorgung für Menschen am Lebensende in § 37b SGB V in Ergänzung mit Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen.

Sollte eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich sein, kann eine Aufnahme in einem der beiden stationären Hospize in Betracht kommen. Die Hospizaufnahme muss ärztlich beantragt werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Wer einen schwerstkranken oder sterbenden Menschen begleitet, sollte frühzeitig Hilfe und Begleitung in Anspruch nehmen. Hierfür stehen im Main-Kinzig-Kreis mit dem Palliativnetzwerk, das bereits 2002 vom Förderverein Palliative Patientenhilfe e.V. (pdf) gegründet wurde, viele speziell ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bietet für alle Beteiligten eine ganzheitliche Betreuung auf dem letzten Lebensweg, den meist viele Akteurinnen und Akteure gemeinsam beschreiten. Der Main-Kinzig-Kreis unterstützt somit auch die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland.

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„Dem Tag mehr Leben schenken“
Cicely Saunders -

Das Palliativteam Hanau ist ein spezialisierter medizinischer Dienst, der für Menschen da ist, wenn sie an schweren Grunderkrankungen leiden und nach Möglichkeit nicht mehr in ein Krankenhaus wollen, sondern in der letzten Lebensphase zuhause bleiben möchten.

Das Palliativteam Care Team Hanau stellt sich vor (pdf)