Fluglärm: Eine Region kämpft um Entlastung

Der Flughafen Frankfurt gehört zu den zentralen Umschlagpunkten des Tourismus und der Wirtschaft im Rhein-Main-Gebiet. Viele Arbeitsplätze hängen vom Rhein-Main-Airport ab. Mit dem Ausbau des Flughafens ist aber zugleich eine Steigerung der Flugbewegungen und damit auch der Fluglärmbelastung verbunden.

Der Main-Kinzig-Kreis vertritt zusammen mit der Stadt Hanau und der Stadt Maintal die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der Fluglärmkommission und kämpft für eine Reduzierung des Lärms und für eine höhere Lebensqualität.

Engagement und Einsatz

Das Ziel des Main-Kinzig-Kreises und seiner politischen Gremien ist die Ausweitung des Nachtflugverbots. Das heißt, dass nicht mehr nur zwischen 23 und 5 Uhr in der Nacht Ruhe einkehrt, sondern auch in den Nachtrandstunden zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr.

Hinter dieser Forderung steht auch eine breite Mehrheit der Mitglieder der Fluglärmkommission. Auf Initiative des Kreises und zusammen mit den Städten Hanau, Maintal und Neu-Isenburg ist 2016 ein Antrag beschlossen worden, wonach Flugbewegungen in diesen Nachtrandstunden reduziert werden sollen.

Der Main-Kinzig-Kreis unterstützt darüber hinaus jede Initiative, die Lärm zwischen 23 und 5 Uhr - der vor allem in der Hauptsaison im Sommer gehäuft auftritt - ausschließt und in den Nachtrandstunden drastisch reduziert.

Aktiver Lärmschutz funktioniert aus Sicht des Main-Kinzig-Kreises mit stringenten Lärmobergrenzen, die gegenüber dem heutigen Lärmpegel eine spürbare Verringerung darstellen würden.

Das ließe sich für viele Menschen in unserem Kreis schon ein gutes Stück durch eine Änderung erreichen: eine Wiederanhebung der beiden Endanflugrouten über dem Kreisgebiet auf den Stand vor März 2011. Entscheidend für die zunehmende Fluglärmbelastung im Main-Kinzig-Kreis waren der Bau und die Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest ab Oktober 2011 und kurz zuvor die Absenkung der Anflugrouten von bis dahin durchschnittlich 1.500 Meter auf dann 1.200 Meter.

Seit Ende 2018 setzt die Deutsche Flugsicherung ein frühzeitigeres Absenken der Maschinen vor ihrem Endanflug um, so dass schon vor dem Eindrehen über dem Main-Kinzig-Kreis die Flugzeuge niedriger über die Kommunen hinwegfliegen. Der Main-Kinzig-Kreis setzt sich dafür ein, dass diese Entscheidung rückgängig gemacht werden kann.

Wirtschaftlicher Erfolg am Frankfurter Flughafen und Lärmentlastung für die Region sind aus Sicht des Main-Kinzig-Kreises keine Widersprüche. So konnte beispielsweise die Zahl der Passagiere über mehrere Jahre hinweg ansteigen, während die Zahl der Flugbewegungen sank. Möglich machte dies ein Umstieg der Flugbetreiber auf Flugzeuge mit größeren Kapazitäten. Neuere Maschinenmodelle fliegen zudem geräuschärmer.

Der Kreis und seine Mitstreiter in der Fluglärmkommission fordern beides, in konsequenterer Form: weniger Flüge, leisere Maschinen – verbunden mit geräuschärmeren Endanflügen und einer längeren nächtlichen Ruhe. Das ist umso drängender, da mit der schrittweisen Inbetriebnahme von Terminal 3 bis 2023 die Kapazitäten an Starts und Landungen und damit der möglichen Zahl an Überflügen pro Stunde deutlich ansteigen wird.

Der Lärm insgesamt muss reduziert, nicht bloß zwischen einzelnen Teilen des Rhein-Main-Gebiets anders verteilt werden.

Der passive Lärmschutz hilft Bürgerinnen und Bürgern mitunter schneller. Wer zu Hause beispielsweise Schallschutzfenster einbaut und aufgrund der Nähe zum Frankfurter Flughafen finanzielle Hilfen erhält, hat sich damit etwas mehr Ruhe verschafft. Bloß: Der Main-Kinzig-Kreis liegt nicht in dem Bereich der Region, der speziell gefördert wird. Trotz mehr Lärms hat sich daran nichts geändert.

Hinzu kommt, dass passiver Schallschutz dem Einzelnen hilft, am vorhandenen Lärm aber nichts ändert. Insofern fordert der Main-Kinzig-Kreis für seine Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten zu passivem Lärmschutz, kämpft aber vorrangig um aktive Schallschutzmaßnahmen.

Beschwerden und Hinweise

Für Beschwerden und Hinweise zu Fluglärm hat der Main-Kinzig-Kreis eine eigene Mailadresse eingerichtet: fluglaerm@mkk.de. Nachrichten werden unter anderem an die Deutsche Flugsicherung weitergeleitet.
Ihre Mitteilung von Hinweisen und Beschwerden erfolgt gem. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a der DSGVO auf freiwilliger Basis. Nähere Datenschutzinformationen finden Sie hier.

Bei Fluglärmbeschwerden besteht auch die Möglichkeit, sich direkt mit der Stelle des Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Hessen beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am Flughafen in Verbindung zu setzen. Sie ist erreichbar per Mail (flsb@wirtschaft.hessen.de) sowie per Telefon unter der Nummer 069 69066062.

Detaillierte Darstellungen

Detaillierte Darstellungen der An- und Abflüge nach Betriebsrichtung, Bewegungszahlen, Routenführung sowie zahlreiche Konzepte und Maßnahmen des aktiven Schallschutzes finden sich hier:

http://inaa.umwelthaus.org