Tierschutzüberwachung

Das Wohl der Tiere im Main-Kinzig-Kreis steht im Fokus des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Grundlage der Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist dabei das Tierschutzgesetz sowie die Überwachung und Einhaltung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere.

Dies beinhaltet die regelmäßige Überprüfung der rund 4000 gewerblichen Betriebe (landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Zoofachgeschäfte, erlaubnispflichtige Tierhaltungen etc.) im Kreisgebiet sowie – anlassbezogen – auch der privaten Tierhaltungen.

Die bedarfsbezogene Kontrolle von Tiertransporten als Unterstützung der Polizei gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Amtes.

Bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden die Haltungsbedingungen der betroffenen Tiere ebenso überprüft wie ihr Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand – in der Regel in Form von unangemeldeten Kontrollen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes können Maßnahmen wie z.B. Auflagen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen, die Forderung nach Erbringung eines Sachkundenachweises oder auch eine vorübergehende oder im äußersten Fall dauerhafte Wegnahme der Tiere sowie die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes ergriffen werden.

Erlaubnisvorbehalt

Die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren in Zusammenhang stehen, ist erlaubnispflichtig und dient dem Schutz der Tiere. Grundlage ist neben anderen Rechtsvorschriften insbesondere der § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz. Diesem Erlaubnisvorbehalt unterliegen u.a. folgende Tätigkeiten:

  • das gewerbsmäßige Züchten, Handeln, Halten von Tieren, einschl. Unterhalten von Reit- und Fahrbetrieben und das Halten von Tieren in einem Tierheim oder ähnlicher Einrichtung

  • das (gewerbsmäßige) Töten von Tieren
  • die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung
  • die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden (Hundetrainer)
  • das Halten von Tieren in einem Zoo oder ähnlicher Einrichtung
  • der gewerbliche Transport von Tieren

Meldungen

Tierschutzwidrige Tierhaltungen (privat oder gewerblich) können dem Amt gemeldet werden.

Auf Wunsch werden diese Mitteilungen auch vertraulich behandelt.

Tel. 06051 85-15510

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63571 Gelnhausen

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Mo – Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend im Außendient. Zur Wahrnehmung eines Termins mit Amtstierärztin/Amtstierarzt, Lebensmittelkontrolleurin/Lebensmittelkontrolleur oder Tiergesundheitsaufseherin/Tiergesundheitsaufeseher ist unbedingt einen telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

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In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten ist die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises Ansprechpartner, Rufnummer

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