Ambulante Dienste

Bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit helfen ambulante Pflegedienste mit, die Pflege und Versorgung sicherzustellen und den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die aufgeführten Pflegedienste sind von den Kostenträgern (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialhilfeträger) anerkannt und können die Leistungen mit ihnen abrechnen.

Einen Leitfaden mit genaueren Angaben zum Leistungsspektrum der ambulanten Dienste, eine Checkliste, die Ihnen die Auswahl zwischen den Diensten erleichtert, sowie weitere Informationen finden Sie hier .

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