Hilfen zur Gesundheit sind verschiedene Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII), die bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer (gesundheitlicher/persönlicher) Voraussetzungen gewährt werden.
Als Hilfen zur Gesundheit kommen, je nach vorhandenem Hilfebedarf, in Betracht:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Die Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere gegenüber dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und gegenüber der vertraglichen Absicherung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung.
Das bedeutet, dass Antragsteller sich zunächst um einen Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bemühen müssen. Qualität und Umfang der Hilfen zur Gesundheit orientieren sich exakt am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Seit dem 01.04.2007 besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für jede Person, die zuletzt in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich krankenversichert war. Falls zurzeit keine Krankenversicherung besteht, sollten sich somit alle Personen, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren - egal ob pflicht-, freiwillig oder familienversichert – an ihre letzte Krankenversicherung wenden und eine Mitgliedschaftserklärung abgeben.
Private Krankenversicherung:
Seit dem 01.01.2009 besteht eine Pflicht für alle Personen, die zuletzt privat krankenversichert waren, sich (wieder) privat zu versichern. Wer derzeit nicht krankenversichert ist und zuletzt privat krankenversichert war, ist verpflichtet, ebenfalls wieder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hierfür sollte man sich an eine private Krankenversicherung wenden. Die privaten Krankenversicherer sind zu einem brancheneinheitlichen Basistarif verpflichtet. Dieser Basistarif umfasst die Leistungen, die auch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind auch auf folgender Website zu finden:
Bundesministerium für Gesundheit - Krankenversicherung
Weitere Informationen, persönliche Beratung:
Für Hilfen zur Gesundheit und die jeweilige Einzelfallprüfung stehen Sachbearbeiter*innen in den entsprechenden Fachabteilungen zur Verfügung.
Damit der Anspruch auf Krankenhilfe nach dem SGB XII geprüft werden kann, sind Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vorzulegen.
Ausgefüllte Antragsformulare und weitere notwendige Unterlagen können persönlich abgegeben oder an die Postanschrift geschickt werden.