Alle Kinder ab der Vollendung des 1. Lebensjahres haben Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson. Kinder mit Behinderung haben in der Regel einen zusätzlichen Bedarf an Förderung. Mit einer zusätzlichen Förderpauschale in Höhe von aktuell 17.100 € ermöglicht der Main-Kinzig-Kreis der Kindertageseinrichtung mehr Personal zur Integration der Kinder mit Behinderung einzusetzen. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die eine drohende oder nachgewiesene Behinderung haben und die aufgrund ihrer Behinderung zusätzlicher Hilfen bedürfen.
Die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz regelt die Voraussetzungen.
Beförderungskosten werden grundsätzlich nicht übernommen, da der Integrationsplatz im unmittelbaren Wohnumfeld des Kindes mit Behinderung angeboten werden soll. Wenn behinderungsbedingt eine Beförderung erforderlich ist, können in Einzelfällen Beförderungskosten erstattet werden.