Wenn Sie Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung für besondere Wohnformen (bisherige Wohnheime für Menschen mit Behinderung) beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter BTHG .

Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung
Kommunales Center für Arbeit - Jobcenter und Soziales
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
E-Mail: BTHG@kca-mkk.de
Fax: 06051 9741-48259
Sprechzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen bitte mit vorheriger Terminvereinbarung
Zuständigkeiten
Frau Salomon Zimmer A.00.154
Tel.: 06051 9741-48251
Frau Wasgien Zimmer A.00.116
Tel.: 06051 9741-48253
Frau Würz Zimmer A.00.114
Tel.: 06051 9741-48254
Herr Lauer Zimmer A.00.115
Tel.: 06051 9741-48255
Frau Leipold Zimmer A.00.154
Tel.: 06051 9741-48252
Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung
Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen, die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind oder denen eine wesentliche Behinderung droht, können auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des SGB XII erhalten. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu lindern oder deren Folgen zu beseitigen, zu mildern und dem behinderten Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, sich in die Gesellschaft einzugliedern.
Mit Ausnahme der Frühförderung, Integration in Kindergärten und Hilfen zur angemessenen Schulbildung ist die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Rahmen des SGB XII einkommens- und vermögensabhängig. Hierbei wird konkret im Einzelfall geprüft, inwieweit ein Einkommens- oder Vermögenseinsatz zu erfolgen hat.
Fragen im Einzelfall beantwortet das Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne.
Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Künftig steht noch mehr im Mittelpunkt, welche persönlichen Wünsche und Ziele der Mensch mit Behinderung hat und welche Unterstützung dafür notwendig ist (= personenzentrierte Ausrichtung). Dabei werden alle Lebensbereiche des behinderten Menschen betrachtet (= ganzheitliche Bedarfsermittlung). An der Planung der Teilhabe und der Bedarfsermittlung wird der Leistungsberechtigte von Anfang an beteiligt.
Als Instrument zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung wird der Gesamtteilhabeplan (GTE) eingesetzt. Die Einführung erfolgt stufenweise bei Neuanträgen und soll innerhalb des nächsten Jahres soweit als möglich ausgebaut werden.
Das bisher geltende Nachrangprinzip der Sozialhilfe wird deutlich abgeschwächt. Ehe- und Lebens-partner werden für die Leistungen der Eingliederungshilfe künftig nicht mehr herangezogen. Men-schen mit Behinderungen werden einen deutlich geringeren Eigenbeitrag an den Leistungen der Eingliederungshilfe leisten müssen.
Der Freibetrag vor Inanspruchnahme aus Vermögen wurde bereits zum 1.1.2017 auf 25.000 € ange-hoben und wird ab 1.1.2020 auf über 50.000 steigen.
Im Zuge der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ändern sich ab dem 1.1.2020 auch die (sachlichen) Zuständigkeiten für die Leistungen der Eingliederungshilfe in Hessen. Mit der Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird die Zuständigkeit nach dem sogenannten „Lebensabschnittsmodell“ geregelt:
Der Main-Kinzig-Kreis ist ab 1.1.2020 zuständig für
- Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung (an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II)
Neu
- wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderung eine stationäre Hilfe benötigen oder
- in einer Pflegefamilie aufgenommen werden sollen
- hierfür ist bis 31.12.2019 noch der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig
- Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderung werden durch die Mitarbeiter*innen der Abteilung Pflege und Reha-bilitation bearbeitet
- Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Störung/Behinderung wenden Sie sich bitte an unser Jugendamt
- Bürger, die erstmalig nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65+) eine Leistung der Ein-gliederungshilfe benötigen
Besonderheit
Der Stadt Hanau werden ab 1.1.2020 die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche sowie Bürger ab Erreichen der Regelaltersgrenze per Gesetz übertragen. Der Magistrat der Stadt Hanau übernimmt die Bearbeitung der Anträge, die Ausgaben trägt weiterhin der Main-Kinzig-Kreis.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ab 1.1.2020 für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an Menschen nach Beendigung der Schulausbildung zuständig. Er bleibt für Leistungen der Eingliederungshilfe für Personen, die bereits vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze (ansteigend auf 67 Jahre) Leistungen erhalten haben, auch im Rentenalter für diese zuständig, sofern keine Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate vorliegt.
Möglichkeiten und Arten der Eingliederungshilfeleistungen
Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wie auch für ihre Eltern und andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes. Durch diese frühesten Hilfen können langfristig auftretende Folgeschäden gemildert oder manchmal auch vermieden werden. Neben Beratung und Begleitung der Eltern gehören Einzel- und Gruppenförderung zu den Angeboten der Frühförderung.
Die Leistungen der Frühförderstellen sind ein sogenanntes niedrigschwelliges Angebot ohne Antragsverfahren und kostenfrei. Im Main-Kinzig-Kreis übernimmt das Behindertenwerk Main-Kinzig diese Aufgabe in seinen Frühförderstellen in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Ein weiteres Angebot bietet die Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) in Bad Orb.
Für hör- und sehbehinderte Kinder gibt es die spezialisierten Frühförderstellen der Johannes-Vatter-Schule und der Johann-Peter-Schäfer-Schule , die beide in Friedberg liegen. Anträge werden direkt über die Frühförderstellen gestellt.
Entwicklung gestalten
Für die Lebenswelt der Kinder wird im Main-Kinzig-Kreis das Recht auf Eingliederung in die Gesellschaft als sozialer Anspruch vertreten. Daher fördert die Kreisverwaltung insbesondere auch die Integration von Kindern mit Behinderungen in Tageseinrichtungen. Die Sätze „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ und „Es ist normal verschieden zu sein“ beschreiben soziale Werte, die der MKK auch für seine Kinder wünscht.
Alle Kinder ab der Vollendung des 1. Lebensjahres haben Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson. Kinder mit Behinderung haben in der Regel einen zusätzlichen Bedarf an Förderung. Mit einer zusätzlichen Förderpauschale in Höhe von aktuell 17.100 € ermöglicht der Main-Kinzig-Kreis der Kindertageseinrichtung mehr Personal zur Integration der Kinder mit Behinderung einzusetzen. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die eine drohende oder nachgewiesene Behinderung haben und die aufgrund ihrer Behinderung zusätzlicher Hilfen bedürfen.
Die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz regelt die Voraussetzungen.
Beförderungskosten werden grundsätzlich nicht übernommen, da der Integrationsplatz im unmittelbaren Wohnumfeld des Kindes mit Behinderung angeboten werden soll. Wenn behinderungsbedingt eine Beförderung erforderlich ist, können in Einzelfällen Beförderungskosten erstattet werden.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt immer über die Kindertagesstätte, die Antragsformulare stehen diesen zur Verfügung. Zur Antragstellung werden benötigt:
- Trägerantrag PDF (bei Folgeanträgen die Seiten 3-6)
- Trägerantrag (Ecxel-Format)
- Antrag der Personensorgeberechtigten (nur bei Neuanträgen)
- Entwicklungsbericht - Erstbericht
- Entwicklungsbericht - Folgebericht
- Schweigepflichtsentbindung
- Ärztliche Befunde
- Vorsorgeheft
Anträge und Formulare zum Download
Weitere Unterlagen und Informationen finden sich hier:
Ansprechpartnerinnen
siehe Kontaktboxen weiter unten
Eine Maßnahme der Eingliederungshilfe ist die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung. Diese umfasst Maßnahmen zugunsten von Kindern mit Behinderung, wenn sie geeignet sind, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer Teilhabeassistenz für den Schulbesuch für Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig.
Sofern aufgrund der Schwere einer Behinderung der Schulweg nicht mit dem Schulbus erfolgen kann, kann eine Einzelbeförderung finanziert werden. Der Antrag ist bei der Abteilung Schülerbeförderung der KVG zu stellen.
Erforderliche Antragsunterlagen – Teilhabeassistenz
Der Eltern:
- formeller Antrag
- aktuelle medizinische Unterlagen
Der Schule:
- Checkliste 2 - Prävention
- Checkliste 3 – Sonderpädagogische Beratungsangebote Bfz
- Detaillierte Beschreibung des Bedarfs an Teilhabeassistenz
- Darstellung der Rahmenbedingungen (Klassengröße, weitere THA, Besonderheiten?)
- Erfassungsbogen Hilfebedarf
- Förderdiagnostische Stellungnahme mit Förderplan
- Protokoll Förderausschuss (kann nachgereicht werden)
Ansprechpartnerinnen
siehe Kontaktboxen weiter unten
Zu den Einkommens- und Vermögensabhängigen Hilfeleistungen gehören:
- die Hilfsmittelversorgung
- Heilpädagogische Maßnahmen (Autismustherapie, Unterstützte Kommunikation)
- der Familienentlastende Dienst (FED)
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung
- Kfz-Hilfen
- die behindertengerechte Wohnraumanpassung
Was bedeutet Einkommens- und Vermögensprüfung?
Vor der Inanspruchnahme des Sozialhilfeträgers ist auch bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu prüfen, ob und inwieweit vorhandenes Vermögen und/oder Einkommen einzusetzen ist.
Nähere Informationen befinden sich in dem Flyer zur Eingliederungshilfe.
Notwendige Unterlagen
- Sozialhilfeantrag mit
- Einkommensnachweisen
- Girokontoauszügen der letzten 3 Monate (Kopien)
- Nachweisen Sparvermögen (sofern vorhanden)
- Nachweisen Lebensversicherung(en) / Bausparverträge
- Mietnachweis bzw. Nachweisen sonstiger Unterkunftskosten (Grundsteuer, Abwasser, Schornsteinfeger)
- Nachweisen sonstiger Belastungen (Darlehnsrate, Versicherungen)
- Detaillierter Begründung
Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind den Kontaktboxen weiter unten zu entnehmen.
Das Persönliche Budget
Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Sachleistungen können auf Antrag auch in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. Grundlage hierfür ist die Gesetzgebung im § 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das persönliche Budget. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Pflege und Rehabilitation geben gern Unterstützung dabei, das Instrument des persönlichen Budgets individuell zu gestalten.
Weitere Informationen
Fahrdienste für Menschen mit Behinderung, Kranke und Senioren
Gebrechlichkeit oder Behinderung bringen oft auch den Verlust an Mobilität mit sich. Verschiedene Träger bieten Fahrdienste an, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder Arzt- und Behördenbesuche zu ermöglichen. Zum Teil kommen dabei Spezialfahrzeuge zum Einsatz, die auch Personen im Rollstuhl nutzen können. Über Kostenbeteiligung und Vergünstigungen informiert der jeweilige Fahrdienst. Weitere Informationen
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Unter der Federführung des Main-Kinzig-Kreises entstand gemeinsam mit den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie mit den Städten Aschaffenburg und Hanau ein digitaler Wegweiser für Menschen mit Behinderung. Unter der Internetadresse http://www.mobilemenschen.de/gehbehinderte sind über 5.600 Einrichtungen, Gebäude und Freizeitangebote zu finden, die Hilfen und Erleichterungen für Menschen mit Behinderung bieten. Dabei sind sowohl die Belange von Rollstuhlfahrern und Hörgeschädigten als auch Blinden berücksichtigt.
Ansprechpartnerin
- Frau Eurich
- 06051 9741-48140
regional zuständig für
- Bad Orb,
- Freigericht,
- Großkrotzenburg,
- Hanau Ro-Z,
- Neuberg,
- Niederdorfelden,
- Schöneck,
- Wächtersbach
Ansprechpartnerin
- Frau Farenkopf
- 06051 9741-48021
- 06051 9741-48153
- Pflege-Reha@kca-mkk.de
regional zuständig für
- Bad Soden-Salmünster,
- Biebergemünd,
- Hanau A-De,
- Maintal,
Ansprechpartnerin
- Frau Böhm
- 06051 9741-48028
- 06051 9741-48153
- Pflege-Reha@kca-mkk.de
regional zuständig für
- Bruchköbel,
- Erlensee,
- Flörsbachtal,
- Gelnhausen,
- Hanau I-K,
- Jossgrund,
Ansprechpartnerin
- Frau Preis
- 06051 9741-48088
- Pflege-Reha@kca-mkk.de
regional zuständig für
- Birstein,
- Brachtal,
- Hammersbach,
- Hanau L-Ri,
- Hasselroth,
- Langenselbold,
- Rodenbach,
- Ronneburg,
- Schlüchtern,
- andere außerhalb MKK
Ansprechpartnerin
- Frau Schmidt
- 06051 85-13267
regional zuständig für
- Gründau
- Hasselroth
- Langenselbold
- Linsengericht
- Nidderau
- Sinntal
- Steinau an der Straße
- Hanau Di - H
Ansprechpartner/-innen mit Aufgabenzuordnung
Ansprechpartnerin
- Frau Körner
- 06051 9741-48061
- 06051 9741-48153
- Pflege-Reha@kca-mkk.de
Aufgabenbereiche
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung
- Kfz-Hilfen
Ansprechpartnerin
- Frau Klimmer
- 06051 9741-48054
- 06051 9741-48153
- Pflege-Reha@kca-mkk.de
Aufgabenbereiche
- Hilfsmittelversorgung
- Kfz-Hilfen
- Behindertengerechte Wohnraumanpassung
Ansprechpartner
- Herr Hamburger
- 06051 9741-48035
- 06051 9741-48153
- Pflege-Reha@kca-mkk.de
Aufgabenbereiche
- Diverse Hilfsmittel,
- Langzeittherapie,
- Klinische psychiatrische Unterbringung,
- Hilfen zur Wiederseßhaftmachung,
Leitung
- Herr Althaus
- 06051 9741-48001
- 06051 9742-48153
- peter.althaus@kca-mkk.de
Assistenz
- Frau Körner
- 06051 9741-48061
- 06051 9741-48153
- Pflege-Reha@kca-mkk.de
Teamleitung / Grundsatz
- Frau Klimmer
- 06051 9741-48054
- 06051 9741-48153
- Maria.Klimmer@kca-mkk.de
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Sport, Kultur und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
Hausanschrift
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Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
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