Waffen- und Sprengstoffwesen


Erteilung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse

Hinweis

Wir bitten Anträge möglichst schriftlich einzureichen (auch per E-Mail unterzeichnet und eingescannt möglich).

Vorsprachen und Waffen- oder Munitionsabgaben sind nur mit Terminvereinbarung möglich.

Terminvereinbarungen können per Telefon oder E-Mail mit der zuständigen Sachbearbeitung (siehe unten) erfolgen.

Im Interesse der zügigen Sachbearbeitung bitte wir von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen.

Für den Erwerb, Besitz und das Führen einer Schusswaffe ist in Deutschland eine so genannte waffenrechtliche Erlaubnis vorgeschrieben – dies gilt z.B. für Sportschützen ebenso wie für Jäger oder Waffensammler. Die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises ist verantwortlich für die Erteilung dieser waffenrechtlichen Erlaubnis.

Des Weiteren ist sie für sprengstoffrechtliche Angelegenheiten zuständig. Hierzu zählen unter anderem die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einem sprengstoffrechtlichen Fachkundelehrgang (z.B mit dem Zweck Vorderladerschießen, Böllern oder Laden- und/oder Widerlader von Munition).

Die Zuständigkeit erstreckt sich in beiden Bereichen auf alle Personen, die im Kreisgebiet des Main-Kinzig-Kreises wohnhaft sind.

Waffen- und sprengstoffrechtliche Anträge

Formulare

Informationen und Anzeigen nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)

Die Sachbearbeiter*innen im Servicebereich sind primär für folgende Anliegen zuständig:

  • Erteilung von Waffenbesitzkarten (z.B. für Jäger, Sportschützen, Vereine, Erben)
  • Einträge in die Waffenbesitzkarte (Erwerbsanzeige)
  • Austräge aus der Waffenbesitzkarte (Überlassungsanzeige)
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Verbringungserlaubnisse
  • Schießerlaubnis (Fallenjagd)
  • Kleiner Waffenschein
  • (Großer) Waffenschein für Privatpersonen
  • Munitionserwerbsschein

  • Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Ausstellung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG

Der Bereich Fallrevision bearbeitet folgende Anliegen:

  • Widerrufe waffenrechtlicher und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse
  • Waffenbesitzverbote
  • Waffenhandelserlaubnis
  • Waffenherstellungserlaubnis
  • Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz
  • Betriebserlaubnis für Schießstätten
  • Schießstandkontrollen
  • Staatliche Anerkennung von Waffensachkundelehrgängen
  • Schießerlaubnis (z.B. Gehege, Salut)
  • Abnahme der Sprengstofffachkundeprüfung

Der Bereich Aufbewahrung ist für die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen, Munition und Sprengstoff von Erlaubnisinhabern zuständig.


Besucheranschrift

Main-Kinzig-Kreis

- Waffenwesen -

Im Niederfeld (Gebäude Zulassungsstelle)

63589 Linsengericht


Teamleiter

  • Herr Rützel

Postanschrift

Main-Kinzig-Kreis

Kreisordnungsamt

Waffenwesen

Postfach 1465

63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Montag-Mittwoch: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 12.30 bis 17.30 Uhr

Freitag: 8 bis 12 Uhr




Sachbearbeiter Servicebereich

(Buchstaben: A-G, I, J, L)

(Buchstabe S, Schützenvereine)

(Buchstaben H, K, M-R, T-Z)

Sachbearbeiter Fallrevision

Sachbearbeiter Aufbewahrung