Untere Fischereibehörde

Angelegenheiten rund um das Fischereiwesen im Main-Kinzig-Kreis

Hinweis

Wir bitten Anträge möglichst schriftlich einzureichen.

Bei Vorsprachen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter den in den jeweiligen Bereichen angegebenen Kontaktdaten

Die Untere Fischereibehörde befasst sich mit allen Angelegenheiten rund um das Fischereiwesen im Main-Kinzig-Kreis. Ihre Aufgaben orientieren sich an den Verordnungen des Hessischen Fischereigesetzes (HfischG) zum Schutz der Fische sowie zur fachlichen Praxis der Angel- und Berufsfischerei. Dazu gehören Fangverbote, Schonzeiten und Mindestmaße, Mindestanforderungen an Fischereivorrichtungen und Fanggeräte sowie Richtlinien für die Elektrobefischung oder Besatzmaßnahmen.

Weiterhin unterstützt die Untere Fischereibehörde Interessierte bei der Bildung von Hegegemeinschaften, hilft bei der Beanstandung von Fischereiverträgen, bestätigt Fischereiaufseher und ahndet Ordnungswidrigkeiten.

Dreimal im Jahr wird die Fischereiprüfung durch den Prüfungsausschuss bei der Unteren Fischereibehörde des Main-Kinzig-Kreises abgenommen.

Termine Fischereiprüfung

  • Montag, 26.02.2024
  • Samstag, 22.06.2024
  • Montag, 14.10.2024

Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer rechtzeitig (spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn) den Antrag Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung (PDF-Datei) bei der Unteren Fischereibehörde des Main-Kinzig-Kreises, Postfach 1465, 63569 Gelnhausen, stellt.

Weitere Informationen zu den Vorbereitungslehrgängen finden sich hier: https://hessenfischer.net/fischerpruefungstermine/

Besucheranschrift

Main-Kinzig-Kreis
– Untere Fischereibehörde –
Im Niederfeld
63589 Linsengericht-Altenhaßlau

Postanschrift

Main-Kinzig-Kreis

– Untere Fischereibehörde –

Postfach 1465

63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
12:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Teamleiter

Sachbearbeiterin

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