Allgemeine Polizeiangelegenheiten

Angelegenheiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Main-Kinzig-Kreises

Der Aufgabenbereich Allgemeine Polizeiangelegenheiten oder besser Ordnungsangelegenheiten ist organisatorisch dem Kreisordnungsamt zugeordnet. Hier werden Aufgaben und Angelegenheiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Kreisverwaltung zusammengefasst, die nicht von Fachämtern oder Fachbehörden wahrgenommen werden. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherung und Ordnung (HSOG) gibt den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Bürger und der Allgemeinheit.

Zu den weiteren Aufgaben zählen auch die Fachaufsicht über die Städte und Gemeinden, ausgenommen die Stadt Hanau, und z.B. die Aufgabe der Versammlungsbehörde für die Gemeinden unter 7500 Einwohnern. Zu den folgenden Themen sind hier weitere Informationen aufgeführt:

Der Kreis ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde in allgemeinen ordnungsrechtlichen Angelegenheiten für die Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises mit Ausnahme der Stadt Hanau.

Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sind nach § 14 Versammlungsgesetz spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe anzumelden. Für die Anmeldung in Gemeinden unter 7500 Einwohnern ist die Kreisordnungsbehörde zuständig. Die Anmeldung in Gemeinden ab 7500 ist an den Bürgermeister oder Oberbürgermeister der Stadt/Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde zu richten. Die Versammlungsbehörde entscheidet unter Beteiligung der Polizei über Auflagen, um einen sicheren Verlauf zu ermöglichen, und kann erforderlichenfalls auch eine Versammlung verbieten.

Für die Genehmigung von nicht gewerbsmäßigen öffentlichen Lotterien und Ausspielungen sind zuständig:

1. die örtliche Ordnungsbehörde (Bürgermeister/Oberbürgermeister) für Ausspielungen mit einem Spielkapital bis zu 6.000 Euro bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Tombolen),

2. die Kreisordnungsbehörde für Lotterien und Ausspielungen mit einem Spielkapital bis zu 130.000 Euro, bei Kreisgrenzen überschreitenden Veranstaltungen die Kreisordnungsbehörde, in deren Bezirk der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt,

3. das Regierungspräsidium Darmstadt für Lotterien in Form des Gewinnsparens,

4. das für das Glücksspielwesen (ohne Staatslotterie) zuständige Ministerium des Innern und für Sport für Lotterien und Ausspielungen mit einem Spielkapital von mehr als 130.000 Euro oder bei länderübergreifenden Lotterien.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Lotterie / Ausspielung mit geringem Gefährdungspotenzial

Die Abteilung Allgemeine Polizeiangelegenheiten ist zuständig für die Entgegennahme der Anmeldungen von Ausländervereinen nach dem Vereinsgesetz und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung bzw. das Ausstellen entsprechender Bescheinigungen.

Die Abteilung Allgemeine Polizeiangelegenheiten ist zuständig für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein, dessen Zweck auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 22 BGB).

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