Veterinärwesen, Tierschutzüberwachung und Tierseuchenbekämpfung

Das Aufgabengebiet des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz umfasst ein breites Spektrum.

In dieser Lebenslage liegt der Fokus auf der Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmung im Heim- und Nutztierbereich und der Vorbeugung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen.

Darüber hinaus stellen sie notwendige Bescheinigungen, Genehmigungen und Zeugnisse aus und verfolgen Verstöße gegen bestehende nationale Gesetze oder Verordnungen der Europäischen Union.

Der Aspekt der Lebensmittelüberwachung, Fleischhygieneüberwachung ist auf einer separaten Seite innerhalb der Lebenslage "Gesundheit" zu finden.

Trichinenuntersuchungen

werden seit 15.05.2023 immer montags und freitags durchgeführt.

Die automatische Freigabe der durch beauftragte Jägerinnen und Jäger entnommene Proben erfolgt jeweils um 23:00 Uhr am Untersuchungstag, bis zu diesem Zeitpunkt ist Ihre Erreichbarkeit (telefonisch/per E-Mail) erforderlich.

Die Abgabe von Trichinenproben vom Wildschwein kann auch durch eine Dritte Person und muss nicht durch die jagdausübungsberechtigte Person erfolgen. Sie ist ohne vorherige Anmeldung zu folgenden Zeiten möglich:
Montag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 11.00 Uhr

Erwerb von Wildmarken

Der Erwerb von Wildmarken muss jedoch durch die jagdaus-übungsberechtigte Person oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte telefonisch unter der 06051/8515510 oder schriftlich per E-Mail an veterinaeramt@mkk.de (Unter Angaben Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie erreichen können).

Bitte beachten Sie:

Die Trichinenuntersuchung ist ab dem 01.04.2024 kostenpflichtig.

Die Kosten für die Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen bei Wildschweinen betragen gemäß Frischfleischkostensatzung des MKK je Tier
< 20 Kg = 5,00 € und > 20 Kg = 10,00 €,
bei der Entnahme der Trichinenprobe durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte.
Ebenso entfällt ab dem 01.04.2024 die Zahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € je abgegebener Blutprobe.

Die vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bereits ausgegebenen kostenfreien Wildmarken können weiterverwendet werden, werden aber zum jeweiligen Monatsende in Rechnung gestellt.
Bezahlmarken, welche sich noch im Umlauf befinden, können wie gewohnt genutzt werden.


Abgabe der Trichinenproben an Ostern

Donnerstag 28.03.2024 Probenabgabe möglich 8:00 bis 11:00 Uhr

Dienstag 02.04.2024 Probenabgabe möglich 8:00 bis 11:00 Uhr

Freitag 29.03.2024 entfällt

Montag 01.04.2024 entfällt

Besucheranschrift

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Gutenbergstraße 2

63571 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend im Außendienst. Zur Wahrnehmung eines Termins mit Amtstierärztin/Amtstierarzt, Lebensmittelkontrolleurin/Lebensmittelkontrolleur oder Tiergesundheitsaufseherin/Tiergesundheitsaufseher ist unbedingt eine Terminvereinbarung erforderlich.

Postanschrift

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Postfach 1465

63554 Gelnhausen

Telefon, Fax, Mail

Tel: 06051 85-15510

Fax: 06051 85-15511

Mail: veterinaeramt@mkk.de

In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten ist die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises Ansprechpartner, Rufnummer

06051 85-55112

Amtsleitung