Taxen und Mietwagen

Erteilung von Konzessionen für Taxen und Mietwagen (nur bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern)

Ein Unternehmen benötigt für die Durchführung eines Taxi- und/oder Mietwagenbetriebes nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes eine Erlaubnis/Konzession. Die Verkehrsbehörde des Main-Kinzig-Kreises ist zuständig bei Städten und Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern (siehe Zuständigkeiten). Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis/Konzession bedarf es einer besonderen formellen Antragstellung. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • ausgefüllter Antrag mit Angabe der verwendeten Fahrzeuge
  • polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt für behördliche Zwecke)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Gewerbeamt für behördliche Zwecke)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde- bzw. Stadtkasse des Wohnortes des Betriebssitzes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

  • Bescheinigung über die abgelegte Prüfung der fachlichen Eignung bei der IKHK
  • Kfz-Versicherungsnachweis, mit der Bestätigung, dass das eingesetzte Fahrzeug als Taxi/Mietwagen versichert ist
  • Eichbescheinigung des Fahrzeuges
  • Fahrzeugschein/ZB I mit dem Eintrag "Personenbeförderung"
  • Untersuchungsbericht über die BOKraft (§§ 41, 42)
  • Original der Genehmigungsurkunde und Auszug (nur bei Verlängerung)
  • Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit



Für die Erteilung der Genehmigung sind nach Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis nach § 1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen folgende Gebühren zu erheben:

Verkehr mit Mietwagen:

  • für das erste Kraftfahrzeug 60,00 €
  • für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren 30,00 €

Verkehr mit Taxen:

  • für das erste Kraftfahrzeug 150,00 €
  • für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren 40,00 €

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