Taxen und Mietwagen
Erteilung von Konzessionen für Taxen und Mietwagen (nur bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern)
Ein Unternehmen benötigt für die Durchführung eines Taxi- und/oder Mietwagenbetriebes nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes eine Erlaubnis/Konzession. Die Verkehrsbehörde des Main-Kinzig-Kreises ist zuständig bei Städten und Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern (siehe Zuständigkeiten). Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis/Konzession bedarf es einer besonderen formellen Antragstellung. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ausgefüllter Antrag mit Angabe der verwendeten Fahrzeuge
- polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt für behördliche Zwecke)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Gewerbeamt für behördliche Zwecke)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde- bzw. Stadtkasse des Wohnortes des Betriebssitzes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung
- Bescheinigung über die abgelegte Prüfung der fachlichen Eignung bei der IKHK
- Kfz-Versicherungsnachweis, mit der Bestätigung, dass das eingesetzte Fahrzeug als Taxi/Mietwagen versichert ist
- Eichbescheinigung des Fahrzeuges
- Fahrzeugschein/ZB I mit dem Eintrag "Personenbeförderung"
- Untersuchungsbericht über die BOKraft (§§ 41, 42)
- Original der Genehmigungsurkunde und Auszug (nur bei Verlängerung)
- Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Erteilung der Genehmigung sind nach Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis nach § 1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen folgende Gebühren zu erheben:
Verkehr mit Mietwagen:
- für das erste Kraftfahrzeug 60,00 €
- für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren 30,00 €
Verkehr mit Taxen:
- für das erste Kraftfahrzeug 150,00 €
- für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren 40,00 €
Formulare
Sachbearbeiter
- Herr Unger
- 06181 292-22634
- 06181 292-22690
- verkehrsbehoerde@mkk.de
Sachbearbeiterin
- Frau Pieper
- 06181 292-22633
- 06181 292-22690
- verkehrsbehoerde@mkk.de
Sachbearbeiterin
- Frau Mattes
- 06181 292-22632
- 06181 292-22690
- verkehrsbehoerde@mkk.de
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Kultur, Sport und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
Hausanschrift
Main-Kinzig-Forum
Barbarossastraße 16-24
63571 Gelnhausen
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