Waffenwesen


Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnis und Abnahme Waffensachkundeprüfung

Hinweis

Wir bitten Anträge möglichst schriftlich einzureichen.

Bei Vorsprachen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, auch Waffenabgaben können mit vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter den in den jeweiligen Bereichen angegebenen Kontaktdaten.

Für den Erwerb, Besitz und das Führen einer Schusswaffe ist in Deutschland eine so genannte waffenrechtliche Erlaubnis vorgeschrieben – dies gilt für Sportschützen ebenso wie für Jäger oder Waffensammler. Die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises ist verantwortlich für die Erteilung dieser waffenrechtlichen Erlaubnis. Alle Personen, die im Kreisgebiet eine Schusswaffe erwerben bzw. die tatsächliche Gewalt darüber ausüben möchten, können hier eine solche Erlaubnis beantragen.

Die Abnahme von Waffensachkundeprüfungen zählt ebenfalls zum Aufgabenspektrum der Waffenbehörde. Für Fragen und Informationen über den Handel mit Waffen, die Erlaubnis zur Waffenherstellung, die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten (Salutschießen) oder zur Betriebserlaubnis für Schießstätten stehen die Ansprechpartner des Amtes zur Verfügung.

Waffen- und sprengstoffrechtliche Anträge

Informationen und Anzeigen nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)

Formulare

Besucheranschrift

Main-Kinzig-Kreis

- Waffenwesen -

Im Niederfeld (Gebäude Zulassungsstelle)

63589 Linsengericht


Teamleiter

  • Herr Rützel

Postanschrift

Main-Kinzig-Kreis

Kreisordnungsamt

Waffenwesen

Postfach 1465

63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Montag-Mittwoch: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 12.30 bis 17.30 Uhr

Freitag: 8 bis 12 Uhr




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