Jugendförderung

Der Main-Kinzig-Kreis fördert unterschiedliche Aktivitäten im Bereich der Jugendarbeit. Alle Angebote gelten für Kinder und Jugendliche aus dem Main-Kinzig-Kreis, ausgenommen der Stadt Hanau, da diese über einen eigenen öffentlichen Jugendhilfeträger verfügt.

Woche der Kinderrechte vom 4. bis 8. Dezember 2023

Am 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. An diesem Tag wurde 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie sichert allen Kindern, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status universelle Rechte zu.

Am Internationalen Tag der Kinderrechte machen auf der ganzen Welt Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Aktionen auf die Rechte von Kindern aufmerksam. Der Main-Kinzig-Kreis feiert in Kooperation mit UNICEF eine Woche lang die Kinderrechte im Main-Kinzig-Kreis und rückt die Kinder und ihre Rechte in den Mittelpunkt.

UNICEF ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations Children’s Fund) und wurde im Jahr 1953 gegründet. Der Auftrag von UNICEF ist es, die Kinderrechte für jedes Kind zu verwirklichen. Die weltweite Arbeitsgrundlage ist die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.

Veranstaltungen zur Woche der Kinderrechte

(Die Veranstaltungen für dieses Jahr sind noch in Planung und werden hier veröffentlicht)

Aktionen zur Woche der Kinderrechte im Main-Kinzig-Forum

In der Woche vom 4. bis 8. Dezember 2023 gibt es im Foyer des Main-Kinzig-Forums Aktionsinseln zum Thema Kinderrechte, die in Kooperation mit UNICEF ausgestattet wurden. So gibt es eine Kinderrechte-Lounge mit gemütlichen Sitzsäcken. Hier können Kinder, Jugendliche und Erwachsene gemeinsam über die Kinderrechte sprechen.
Beim Basteln von Ballons kann, wer mag, seinen Träumen Ausdruck geben mit Schere, Stiften und Papier. Die gebastelten Ballons werden anschließend ausgestellt.

An einer weiteren Station kann jedes Kind, jeder Jugendliche und jeder Erwachsene mitteilen, welches Recht individuell besondere Priorität hat.

Am Magic Mirror kann ein Erinnerungsfoto geknipst werden und zum Abschluss bekommen alle Kinder und Jugendlichen ihren persönlichen Kinderrechte-Pass und ein Exemplar der Kinderrechtekonvention. Alle Kinder und Jugendliche aus dem Main-Kinzig-Kreis sind herzlich eingeladen.

Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Eltern sind, können sich gerne inspirieren lassen und neue Impulse mitnehmen rund um die Vermittlung der Kinderrechte an alle Kinder und Jugendlichen.

Eindrücke von der Woche der Kinderrechte aus dem Jahr 2022



Die Plakate der Ausstellung zum Download ;-)

Mögliche Zuschüsse und Förderungen

  • Gefördert werden Fahrten, Freizeiten und Lager für Teilnehmer aus dem MKK
  • Förderungs- und antragsberechtigt sind Kreisorganisationen der Jugendverbände, Jugendgruppen der Musik- und Tanzvereine und der Kinder- und Jugendchöre und die als förderungswürdig anerkannten Jugendgruppen im MKK
  • Für Teilnehmer aus dem MKK besteht der Zuschuss aus 2,- € pro Tag und Teilnehmer
  • Ein schriftlicher Antrag an das Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de ist erforderlich
  • Grundlage der Förderung sind entsprechende Richtlinien des Main-Kinzig-Kreises

  • Förderungs- bzw. Antragsberechtigte sind zuwendungsberechtigte Personen oder die Veranstalter der Freizeitmaßnahmen in deren Auftrag, wenn es anerkannte Träger der Jugendhilfe sind. Die Förderungsberechtigung wird dann festgestellt
  • Die Zuschusshöhe beträgt höchstens 2/3 der Teilnehmerkosten, jedoch nicht mehr als 20,- € pro Tag und Teilnehmer (An- und Abreisetag inklusive). Der Erholungsaufenthalt sollte maximal zwei Wochen dauern und darf sechs Tage nicht unterschreiten
  • Richtlinie und Berechnungsbogen können angefordert werden beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Tel. 06051 85-14480, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de
  • Grundlage der Förderung sind entsprechende Richtlinien des Main-Kinzig-Kreises

  • Gefördert werden Seminare zur politischen Bildung
  • Antrags- und förderungsberechtigt sind freie Jugendinitiativen und Jugendgruppen, die keinem Landesverband angehören und deshalb auch keine Mittel aus dem Jugendbildungsförderungsgesetz erhalten
  • Die Höhe der Förderung erschließt sich aus dem Kosten- und Finanzierungsplan des Antragstellers
  • Ein schriftlicher Antrag sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan müssen dem Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen oder per Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de vorgelegt werden
  • Grundlage der Förderung sind entsprechende Richtlinien des Main-Kinzig-Kreises

  • Beschaffung, Erneuerung und Ergänzung von Material für die Jugendarbeit der Jugendverbände und Jugendinitiativen im MKK werden gefördert
  • Antrags- und förderungsberechtigt sind anerkannte Jugendgruppen aus dem Einzugsbereich des Jugendamtes des MKK
  • Gefördert werden 40% der förderungsfähigen Kosten, jedoch max. 250,- € pro Jugendgruppe, bzw. max. 500,- € bei einem durch den Hess. Jugendring anerkannten Jugendverband, wenn dieser in einer Stadt oder Gemeinde aus mehr als einer Gruppe besteht
  • Einzelheiten sind einer Richtlinie zu entnehmen, die beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de angefordert werden kann.
    Ein Antrag auf Förderung ist auch an diese Adresse zu stellen.
  • Grundlage der Förderung sind entsprechende Richtlinien des Main-Kinzig-Kreises

  • Ziel und Gegenstand ist die Mitfinanzierung von Lehrgangsveranstaltungen zur Erlangung der Jugendleitercard
  • Veranstalter von Lehrgängen können gemeinsam mit dem Jugendamt, d. h. dem Jugendbildungswerk, Kooperationsveranstaltungen durchführen
  • Art und Höhe der Förderung ergeben sich aus dem eingerichten Kosten- und Finanzierungsplan
  • Der Antrag kann gestellt werden beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Juleica@MKK.de

  • Gefördert werden Maßnahmen und Beteiligungsprojekte von Kindern und Jugendlichen
  • Mitfinanziert werden Maßnahmen und Beteiligungsprojekte, die in Kooperation mit dem Jugendamt angeboten werden
  • Art und Höhe der Förderung ergeben sich aus dem eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan
  • Der Antrag kann gestellt werden beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16 - 24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de

  • Gefördert werden Projekte gegen Gewalt und für die Integration
  • Projekte, die in Kooperation mit dem Jugendamt durchgeführt werden
  • Art und Höhe der Förderung ergibt sich aus dem eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan
  • Der Antrag auf Kooperation kann gestellt werden beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barabarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de
  • Grundlage der Förderung sind Projektförderungsgrundsätze des Programms »Gegen Gewalt und Extremismus - für einen toleranten Main-Kinzig-Kreis«

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