Das zentrale Ziel der Psychiatriekoordination ist, eine wohnortnahe, bedarfsgerechte Versorgung für psychisch kranke Menschen zu ermöglichen und zu sichern. Die Planung und Koordination der Hilfen, die durch den Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) des Main-Kinzig-Kreis erbracht werden, ist hierbei ein Schwerpunkt der Tätigkeit.
Leistungen der Eingliederungshilfe
Die Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe ändert sich mit dem Lebensabschnitt der leistungsberechtigten Personen – das sogenannte Lebensabschnittsmodell. Danach sieht das hessische Ausführungsgesetz zum SGB IX die folgenden sachlichen Zuständigkeiten vor:
- Für Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum Ende der Schulausbildung sind die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (Jugendamt), also der Main-Kinzig-Kreis, zuständig.
- Für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, also der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), zuständig.
- Für Leistungen der Eingliederungshilfe, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter beantragt werden, sind die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (Amt für soziale Förderung und Teilhabe), also der Main-Kinzig-Kreis, zuständig.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen bleibt für Leistungen der Eingliederungshilfe für Personen, die bereits vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze (ansteigend auf 67 Jahre) Leistungen erhalten haben, auch im Rentenalter für diese zuständig, sofern keine Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate vorliegt.
Psychiatriebeirat
Der Psychiatriebeirat übernimmt die wichtige Verbindung zwischen der politischen und der operativen Ebene. Im Psychiatriebeirat arbeiten alle an dem Eingliederungshilfeprozess Beteiligten unter Federführung der Psychiatriekoordination zusammen, inklusive der Vertreter von Betroffenen und Angehörigen. Der Psychiatriebeirat berät die Kommune in allen Angelegenheiten der gemeindeintegrierten psychiatrischen Versorgung und vertritt die Interessen psychisch erkrankter und seelisch behinderter Bürgerinnen und Bürger. Hier werden notwendige politische Entscheidungen vorbereitet.
Gemeindepsychiatrischer Verbund
Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder Behinderung haben oftmals besondere Bedürfnisse. Hier gilt es, ein professionelles, differenziertes und aufeinander
abgestimmtes Angebot vor Ort vorzuhalten, um die notwendige Unterstützung anbieten zu können.
Um diesem Anspruch so gut wie möglich zu verwirklichen, hat der Main-Kinzig-Kreis einen Verbund mit den wichtigsten Leistungserbringern, Organisationen und Vereinen gegründet. Der Gemeindepsychiatrische Verbund ist ein Zusammenschluss von ambulanten, teilstationären und stationären Diensten und Trägern, die eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen leistet. Im Sinne einer trialogischen Besetzung werden auch psychiatrieerfahrene Menschen und Angehörige mit einbezogen. Als gemeinsame Grundlage des Verbundes dienst eine seit 2009 von allen Partnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung, in der die wesentlichen Inhalte und Ziele verbindlich fixiert sind. Der GPV MKK ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde (BAG GPV) und verpflichtet sich damit zur Einhaltung von entsprechenden Qualitätsstandards.
Gemeindepsychiatrisches Netzwerk
Menschen in einer Lebenskrise sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ein Recht auf Hilfe – das ist klar. Vielen ist aber nicht bewusst, dass jede und jeder Betroffene auch einen berechtigten Anspruch hat, nach den eigenen, individuellen Bedürfnissen unterstützt und behandelt zu werden. Die Angebote der psychosozialen Hilfen im Main-Kinzig-Kreis sind sehr umfassen und auf hohem Niveau miteinander abgestimmt.
Im Gemeindepsychiatrischen Netzwerk finden Sie einen Überblick, über die Adressen von Einrichtungen sowie professionell Tätigen, der Selbsthilfekontaktstellen, Kliniken, Fachärzten und Therapeuten im Main-Kinzig-Kreis, die sich mit der Versorgung von psychisch kranken Menschen sowie von Menschen mit Suchtmittelerkrankungen beschäftigen.
Unter folgenden Links finden Sie das regelmäßig aktualisierte Verzeichnis: Gemeindepsychiatrisches Netzwerk
Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Das Hessische Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten, kurz Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), regelt die Unterbringung, Zwangsbehandlung sowie die Rechtsstellung und Behandlung untergebrachter Personen im Land Hessen. Das PsychKHG löst das Hessische Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (HFEG) ab. Das HFEG bestand seit Mai 1952 und wurde zum 31.07.2017 außer Kraft gesetzt.
Das PsychKHG dient als Arbeitsgrundlage u.a. der Gesundheitsämter in Hessen und regelt Verfahrensweisen im Umgang mit Menschen in Krisensituationen.