Pflegemedaille des Landes Hessen

Die Pflegemedaille des Landes Hessen ist eine vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung, mit der auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht wird. Das Land Hessen will damit Dank und Anerkennung für solch herausragendes Wirken ausdrücken und diese Art des Engagements stärken.

Mit der Pflegemedaille des Landes Hessen können Personen in Hessen gewürdigt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben.

Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der/die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, die Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person.