Wohnungsbauförderung

Im Rahmen der Wohnungsbauförderung unterstützt das Land Hessen unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung privater Neubauprojekte, den Kauf eines neu errichteten Eigenheimes und auch den Erwerb eines bestehenden Gebäudes oder einer Wohnung. Auch beim Neubau bzw. bei der Modernisierung von Mietwohngebäuden bestehen grundsätzlich Fördermöglichkeiten.

Den Interessenten ist jedoch dringend anzuraten, sich vor dem Einreichen eines Bauantrages oder vor Abschluss eines Kaufvertrages zum Erwerb von Wohneigentum umfassend bezüglich der Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen zu erkundigen.

Auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen sind detaillierte Informationen zu finden.

Auf diesen Seiten sind neben den Informationen auch sämtliche Formulare verfügbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein persönliches Beratungsgespräch zu führen. Ideal ist es, Einkommensnachweise sowie Unterlagen über die geplante Finanzierung des Bauvorhabens oder des Kaufobjektes mitzubringen.

Zudem besteht noch das Programm zur „Förderung der Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen“. Ziel dabei ist es, für Menschen mit Behinderung eine angemessene Wohnraumversorgung zu gewährleisten. Aus diesem Grunde gewährt das Land Hessen im Rahmen eines Landesprogramms Kostenzuschüsse zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im nächsten Wohnungsumfeld.

Beratung und Antragstellung erfolgt über den Fachbereich.

Ansprechpartner

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Hinweis

Wichtig: Jährlich stehen nur Fördermittel in sehr beschränktem Umfang zur Verfügung. Grundsätzlich können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die erst nach Vorliegen einer Förderzusage begonnen werden.

Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und Meldebögen können auf der Informationsseite der WIBANK abgerufen werden.

Weiterführende Informationen

Die abschließende Bearbeitung erfolgt durch die WIBANK.

Für die Zusendung von Antragsunterlagen sowie für weitere Beratung steht das Team des Bauordnungsamtes gerne zur Verfügung.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ebenfalls ein Programm zur altersgerechten Modernisierung an.

Hinweis zum Baukindergeld

Sie können das Baukindergeld jetzt noch nicht beantragen, da die Rahmenbedingungen noch nicht festgelegt sind. Die KfW steht dazu im Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI).

Wohnraumversorgungskonzept

Das Wohnraumversorgungskonzept ist Teil der Kreisentwicklungsplanung. Es dient dazu, den kurz-, mittel- und langfristigen Wohnungsbedarf zu ermitteln und räumlich zuzuordnen.

Zentrales Ziel ist, einen Überblick zu erhalten über Qualität und Quantität des kreisweiten Wohnraumbedarfs insbesondere an preisgünstigen Mietwohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues.

Weiterführende Information

Grundlage für dieses Konzept ist das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)

Wohnraumförderungsgesetz vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1610) geändert.

Darin ist festgelegt, dass zinsgünstige Darlehen zur Schaffung von Mietwohnraum nur bereitgestellt werden, wenn ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht.

Der Main-Kinzig-Kreis war der erste Landkreis in Hessen, der im Rahmen einer Pilotstudie im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wohnen und Umwelt (IWU) in Darmstadt ein Wohnraumversorgungskonzept erstellen ließ.

Durch den Wandel der Rahmenbedingungen, z.B. veränderte finanzielle Haushaltsressorts, Stagnation der Bevölkerungszahlen, zunehmende Migration, wurde das Wohnraumversorgungskonzept des Main-Kinzig-Kreises im Jahr 2014 fortgeschrieben. Es steht als Download bereit.

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