Verkehrsrechtliche Anordnungen

(Bundesstraßen, Landesstraßen bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern)

Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbeigeführt werden kann. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Baustellen und Aufgrabungen im Straßenraum sowie im Gehwegbereich (z B. Telefon, Gas, Wasser und Strom)
  • Aufstellen eines Baustellengerüstes
  • Aufstellen eines Containers
  • Aufstellen von Arbeitsgeräten (z.B. Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
  • Abstellen von Baumaterial (z.B. Steine und Erde)

Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen.

Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung muss frühzeitig (je nach Art und Umfang der Baumaßnahme) gestellt werden, da ein Ortstermin mit den betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, der Polizei sowie Straßenmeisterei vereinbart werden muss.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Art und Umfang der Baumaßnahme bis zu vier Wochen betragen. Bei großflächigen Vollsperrungen können ggf. längere Bearbeitungszeiten anfallen.

Für die Bearbeitung des Antrages werden folgende Unterlagen und Informationen benötigt:

  • Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
  • Lageplan
  • Verkehrszeichenplan, aus dem die beabsichtigte Verkehrsführung an der Baustelle ersichtlich ist
  • Detaillierte Beschreibung von Art und Umfang
  • Qualifikationsnachweis nach RSA 21 „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“

Es ist zu beachten, dass der Antragsteller selbst gemäß der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die Verkehrszeichenpläne in genehmigungsfähiger Form dem Antrag beifügen muss. Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies der Verkehrsbehörde rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen und eine Verlängerung der Genehmigung zu beantragen.

Es ist zudem zu beachten, dass es für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, einer Aufbruchgenehmigung bedarf. Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde (in der Regel Hessen Mobil oder Gemeinde) separat zu beantragen.

Kosten

Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Dauer und Umfang der Einschränkung des Straßenraumes. Für die Erteilung einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung werden Gebühren ab 51,00 € (je nach Aufwand) erhoben. Die Gebühren für die Verlängerung einer verkehrsrechtlichen Anordnung betragen 50,00 €.

Hausanschrift

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Main-Kinzig-Kreis
Straßenverkehrsbehörde
Dörnigheimer Straße 1
63452 Hanau

Sachbearbeiter

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