„Kreis kann ein Teil der Gesamtlösung sein, aber nicht alleiniger Problemlöser“

pm-img

3. November 2022. - „Der Main-Kinzig-Kreis kann bei der Sicherung der Schwimmbadstandorte im Kreisgebiet ein Teil der Gesamtlösung sein, aber nicht der alleinige Problemlöser“, erklärt Landrat Thorsten Stolz auch mit Blick auf die Diskussionen rund um eine mögliche Schwimmbadschließung in Erlensee. Mit einigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus dem Main-Kinzig-Kreis hatte er in den vergangenen Wochen schon Gespräche über die Herausforderung der Schwimmbadfinanzierung geführt. Steigende Energiepreise erschwerten demnach den Kommunen die Finanzierung des laufenden Betriebs, gestiegene Materialpreise die Finanzierung von notwendigen Sanierungen. In Erlensee ist der Fortbestand des Schwimmbads akut in Gefahr; auch aus anderen Kommunen erhält der Kreis Berichte über Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Thorsten Stolz hat die Bereitschaft erklärt, die Städte und Gemeinde bei der Lösungsfindung zu unterstützen. Konkret geht es um die finanzielle Unterstützung bei Sanierungsmaßnahmen aus Mitteln des Kreisausgleichsstocks und die Höhe der Erstattung des Schwimmunterrichts der Schulen.

„Wir haben als Main-Kinzig-Kreis die Möglichkeit, dringende Instandsetzungen über den Kreisausgleichsstock zu fördern. Das haben wir in der Vergangenheit getan und das werden wir trotz knapper Kassen fortsetzen. Und wir haben über die Zuschüsse zum Schulschwimmen einen Hebel, um die zusätzlichen Aufwendungen bei der Energiebeschaffung ein Stück abzumildern. Diese Möglichkeiten schöpfen wir über das bisherige Maß aus. Wir haben im Sinne des Schulsports und im Sinne der Vereine ein großes Interesse daran, dass die Bäderstandorte erhalten bleiben und leisten dazu verlässlich unseren Beitrag“, sagt Landrat Stolz.

Der Kreisausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag (1.11.) entschieden, höhere Zuschüsse für kommunale Bäder zu zahlen, in denen Schulschwimmen stattfindet. Mit der Erhöhung um insgesamt 206.000 Euro auf nun rund 555.000 Euro werden die 14 Bäder im Kreisgebiet als Reaktion auf die in den vergangenen Monaten gestiegenen Energiepreise bedacht. Dies hat der Landrat auch mit Schuldezernent Winfried Ottmann abgesprochen und auf den Weg gebracht.

Als weiteren Punkt hat Landrat Thorsten Stolz in den vergangenen Tagen für die Zuschussmöglichkeit über den Kreisausgleichsstock geworben. Davon hatten Kommunen in der Vergangenheit schon teils Gebrauch gemacht. Arbeiten an hiesigen Schwimmbädern hat der Main-Kinzig-Kreis in den vergangenen fünf Jahren mit 1,9 Millionen Euro gefördert – und zwar unabhängig von der Förderung des Landes über dessen SWIM-Programm. Wo neue Sanierungsarbeiten anstehen, könnten diese durch den Kreis zu einem gewissen Anteil mitfinanziert werden. Das gelte auch für die Stadt Erlensee.

„Die Städte und Gemeinden mit eigenen Bädern stehen unter zunehmendem finanziellen Druck. Wir werden deshalb in unserem Verantwortungsbereich die Dinge tun, die uns möglich sind, um zu helfen. Gleichwohl wissen wir alle, dass ein Landkreis den Kommunen den Kostendruck bei ihren eigenen Einrichtungen nicht nehmen kann. Das gehört zur Wahrheit dazu. Hier braucht es eine Bäderfinanzierung, die auf mehreren stabilen Säulen steht“, fügt Stolz hinzu und dämpft „angesichts der mittelfristigen Perspektive der Kreisfinanzen“ die Erwartungen, der Main-Kinzig-Kreis könne die Lücken komplett decken.

„Heute in der Situation, vor der wir 2015 gewarnt haben“

Der Landrat erinnert an die Diskussion, die über die Bäderfinanzierung vor gut sieben Jahren im Zuge der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs geführt worden ist. „Wir sind auf kommunaler Ebene heute genau in der Situation, vor der wir in Hessen vor Jahren gewarnt haben“, erklärt er. „Die Trägerschaft der Schwimmbäder liegt bei den Städten und Gemeinden, und dort verbleibt die Hauptlast der Kosten. Es wäre sehr sinnvoll, wenn die Kommunen gerade für die Unterhaltung von Hallenbädern Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhielten. Aber ein solcher Vorschlag, den ich 2015 dem Land Hessen gemeinsam mit neun anderen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus dem Main-Kinzig-Kreis – darunter auch Erlensees Bürgermeister Stefan Erb –unterbreitet habe, fand damals in Wiesbaden kein Gehör.“

Im Jahr 2015 war die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen diskutiert worden. Im Einklang mit dem Landessportbund Hessen und dessen Präsidenten Dr. Rolf Müller hatten die Rathäuser damals gefordert, die Schwimmstätten durch die Landesregierung nicht länger als „freiwillige Leistung“ einstufen zu lassen. Ziel war, für die Vorhaltung von Bädern – eben gerade auch für den Schul- und Vereinssport – dauerhaft und verlässlich Zuwendungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich zu erhalten. Das Finanzministerium lehnte dieses Ansinnen ab.

„Für Städte wie Erlensee und Nidderau gäbe es noch eine Perspektive, wenn sie durch das Land Hessen zum Mittelzentrum hochgestuft würden. Das unterstützt der Main-Kinzig-Kreis ausdrücklich. Aber auch das wäre mit Blick auf die Kostenstruktur für Schwimmbäder nur ein weiterer kleiner Baustein zur Entlastung. Und für die anderen Städte und Gemeinden, die ebenfalls Frei- und Hallenbäder haben, gibt es diese Perspektive nicht. Kommunen mit Bädern brauchen einfach eine verlässliche, stärkere, strukturelle Hilfe“, so der Landrat.

Der Main-Kinzig-Kreis reiche seinerseits den Kommunen die Hand. „Für eine Gesamtlösung brauchen die Kommunen aber auch eine stärkere Kostenbeteiligung durch den Bund bei den anstehenden Sanierungen und durch das Land Hessen bei den laufenden Betriebskosten. Nur so können sie haushaltsvertretbar ihre Schwimmbäder offenhalten und sanieren. Die kommunale Ebene alleine kann nicht das Finanzierungsnetz flicken, das von anderer Stelle durchlöchert worden ist“, erklärt Stolz.

Main-Kinzig-Kreis: Betrieb von Schwimmbädern im Finanzausgleich anrechnen

Da in Hessen eine Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs ansteht, wird der Landrat den aus 2015 stammenden Vorschlag zur anteiligen Hallenbadfinanzierung erneut gegenüber dem Land unterbreiten. „Was damals richtig war, ist es in der heutigen Situation umso mehr. Das macht das Beispiel Erlensee so deutlich. Künftig muss der Betrieb von Schwimmbädern im Kommunalen Finanzausgleich angerechnet werden können“, so Thorsten Stolz, der auf eine breite, parteiübergreifende Unterstützung für den Vorstoß zum Erhalt der Bäder hofft. Die Argumente für eine anteilige Finanzierung über den Kommunalen Finanzausgleich liegen auf der Hand: „Hallenbäder wie das in Erlensee sind immer Einrichtungen auch für die Bürgerinnen und Bürger der Nachbarkommunen, teilweise auch der Region. Genau deshalb wäre eine Mitfinanzierung aus dem Kommunalen Finanzausgleich richtig und angebracht. Das würde ein weiteres Bädersterben verhindern.“