Land Hessen beschließt weiteren Lockerungsschritt, das bedeutet mehr Eigenverantwortung

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28. April 2022. - Das Land Hessen lockert ab Donnerstag (29.4.) die Coronaschutzmaßnahmen. Die wichtigsten Änderungen betreffen Quarantäneregelungen und Maßnahmen an den Schulen. Grund ist, dass trotz der derzeit immer noch hohen Inzidenzen, weniger Menschen mit schweren Covid-19-Verläufen im Krankenhaus behandelt werden müssen und auch die Fallzahlen an den Schulen überschaubar sind. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Main-Kinzig-Kreis wider.

„Wir tragen die Entscheidung des Landes Hessen mit, diese Lockerungen jetzt umzusetzen, jedoch unter der Option, dass diese wieder zurückgenommen werden können, wenn es die Lage erforderlich macht. Eines muss uns allen klar sein: Das alles kann nur dann gelingen, wenn jede und jeder Einzelne sich der damit einhergehenden Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber bewusst ist und entsprechend handelt“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler.

„Auch im Main-Kinzig-Kreis bewegt sich die Inzidenz nach wie vor auf einem hohen Niveau und liegt mit 998 etwas höher als noch in der Vorwoche. Die Belastung in den Krankenhäusern verringert sich, allerdings nur langsam. Die Situation ist aktuell beherrschbar und so soll es auch bleiben“, erklärt Dr. Wolfgang Lenz, Leiter des Amtes für Gesundheit und Gefahrenabwehr. „Deshalb kommt es nun noch stärker als bislang schon auf die Eigenverantwortung von uns allen an. Dazu gehört, sich bei erkältungsähnlichen Krankheitssymptomen solange von anderen zu isolieren, bis die Ursache abgeklärt ist. Und es gehört auch dazu, dass wir weiterhin auch freiwillig überall da Maske tragen, wo wir uns und andere schützen wollen: in Gedrängesituationen oder wo wir den nötigen Abstand nicht einhalten können“, erklärt Susanne Simmler.

Nach wie vor bestehe die Möglichkeit, sich vor Treffen mit Freunden und Familie kostenlos testen zu lassen. „Das sollte besonders dann beherzigt werden, wenn man Besuche bei Menschen plant, die alt, krank oder unter einer Vorerkrankung oder Immunschwäche leiden und die möglicherweise keinen Impfschutz bekommen können“, zählt die Gesundheitsdezernentin auf. Sie lädt ausdrücklich dazu ein, von diesen Testmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Aber auch ein ausreichender Impfschutz sei nach wie vor das Mittel der Wahl, um sich vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen.

Die nun für Hessen in der Coronaschutzverordnung beschlossenen Lockerungen gelten bis zum 26. Mai, sie sehen folgende Regelungen vor:

  • Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen dann nicht mehr für zehn Tage in häusliche Isolation, sondern lediglich für fünf Tage. Sie müssen sich auch nicht mehr freitesten. Die Isolation sollte bei Krankheitssymptomen jedoch eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis 48 Stunden lang keine Symptome mehr auftreten.
  • Neu ist auch, dass ungeimpfte Haushaltsangehörige von Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, nicht mehr in Quarantäne müssen. Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen von positiv Getesteten wird empfohlen, fünf Tage lang ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich testen zu lassen.
  • Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten und positiv getestet wurden, dürfen ihre Tätigkeit frühestens am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation wiederaufnehmen, wenn sie eine Negativtest vorlegen können. Dieses Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
  • Ab dem 1. Mai wird die Testpflicht an Schulen aufgehoben. Stattdessen erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal wöchentlich von der Schule zwei Selbsttests für die Anwendung zu Hause zur Verfügung gestellt.
  • Damit entfällt die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler ohne Bedingung vom Präsenzunterricht abgemeldet werden können. Dies ist nur dann möglich, wenn sie selbst oder Angehörige bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
  • Der Musik- und Sportunterricht kann wieder ohne Einschränkungen stattfinden.

Im Main-Kinzig-Kreis liegt die Gesamtzahl der Menschen, die sich seit Beginn der Pandemie mit dem Coronavirus infiziert haben, bei 122.187. Als aktuell infektiös eingestuft werden 8.283 Personen. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen steigt leicht von 972 in der Vorwoche auf aktuell 998. Insgesamt 113.059 Menschen im Main-Kinzig-Kreis haben die akute Virusinfektion mittlerweile hinter sich. 845 Personen sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. In den Krankenhäusern im Main-Kinzig-Kreis befinden sich derzeit 76 Patientinnen und Patienten auf einer Covid-Station, intensivmedizinisch betreut werden 6, davon benötigen 5 ein Beatmungsgerät (Stand: Mittwoch).