aktualisiert am 15. März 2023

Impfung - Dein Pflaster

Eine Impfung gegen Corona schützt Sie und die Menschen in Ihrem Umfeld, wenn Sie sich mit dem Coronavirus infizieren. Die Impfung schützt vor einer schweren Erkrankung. Mit jeder einzelnen Impfung können wir zusammen die Ausbreitung der Pandemie verhindern. Lassen Sie sich also impfen. Im Rahmen der Aktion „Dein Pflaster“ gibt es viele Angebote für Impfungen in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, vor allem zur Erst- und Zweitimpfung, aber auch für die Booster-Impfung und für Kinderimpfungen. Seit Oktober 2021 haben die Impfstellen geöffnet, seit April 2022 an drei Standorten. Außerdem finden Vor-Ort-Aktionen statt. Auf dieser Seite finden Sie alle Orte, Termine und Unterlagen rund um die Impfkampagne im Main-Kinzig-Kreis.

Bitte tragen Sie auch in den Impfstellen eine FFP2-Maske.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Impfungen in Haus- und Facharztpraxen

Viele Haus- und Facharztpraxen haben sich in den vergangenen zwei Jahren aktiv an den Covid-19-Impfungen beteiligt und führen sie zum Teil weiterhin durch. Aufgrund der aufwendigen Terminplanung und der nicht vorhandenen Einzeldosierungen ist es jedoch schwierig und sehr zeitaufwändig, die Impfungen in den Praxisalltag zu integrieren.

Trotzdem haben alle Bewohner*innen des MKK noch die Möglichkeit sich gegen Corona impfen zu lassen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) des Main-Kinzig-Kreises (MKK) hat sein Impfangebot aufrechterhalten und bietet in seinen drei dezentralen Standorten in Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern weiterhin Covid-19-Impfungen für alle Bürger*innen des MKK an.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Öffnungszeiten und den angebotenen Impfstoffen.

Wichtiges zu "Dein Pflaster"

Ab 1. Oktober 2022 ändert sich der Impfstatus. Dann gilt als vollständig geimpft, wer mindestens drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Infektion nachweist. Weitere Informationen unter „Wer gilt als vollständig geimpft?“ beim Bundesgesundheitsministerium.

Als „frisch geimpft“ gelten Personen, deren (letzte) Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Corona-Impfcheck eingerichtet. Dort kann man sich durch ein paar Fragen klicken und bekommt die individuell passende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) angezeigt.

Der Check stellt lediglich eine Orientierung dar und ersetzt nicht das Beratungsgespräch mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin.

Sprechen Sie für einen Impftermin bitte nach Möglichkeit zuerst Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin an.

Wenn Sie sich in unseren Impfstellen impfen lassen möchten, ist eine Voranmeldung nicht unbedingt nötig, aber erwünscht auf dem >>Online-Terminportal . Bei Ehepaaren muss jede/r sich einzeln anmelden.

Nach der Anmeldung kommt eine Bestätigungsmail mit einem Link. Dort kann der Termin, falls nötig, wieder abgesagt (storniert) werden. Ein neuer Termin muss dann wiederum über das Online-Terminportal vereinbart werden. Fragen zu den Impfstellen können per E-Mail gerichtet werden an impfplan@mkk.de.

Neben den Impfstellen gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Hausarzt, Betriebsarzt oder Facharzt einen Impftermin zu vereinbaren. Diese bilden den eigentlichen Schwerpunkt der Impfkampagne.

Impfstelle am Kanaltorplatz in Hanau (frühere Commerzbank-Filiale, Herrnstraße 1):

Öffnungszeiten bis 23. März 2023:
Mittwoch: 08.30 -11.30 Uhr
Donnerstag: 11:30 – 12:30 Uhr und 13:15 – 18:00 Uhr

Es sind folgende Impfstoffe verfügbar: Biontech und Kinder-Biontech.
Es sind auch die neuen, an die Omikron-Variante angepassten Booster-Impfstoffe vorrätig. Eine freie Impfstoffwahl kann allerdings nicht garantiert werden.

Eine Anmeldung wird empfohlen auf dem >>Online-Terminportal

Impfstelle Am Ziegelturm 4 in Gelnhausen:

Öffnungszeiten bis 23. März 2023:
Montag: 08.00 – 11.30 Uhr
Donnerstag: 11:30 – 12:30 Uhr und 13:15 – 18:00 Uhr

Es sind folgende Impfstoffe verfügbar: Biontech und Kinder-Biontech.
Es sind auch die neuen, an die Omikron-Variante angepassten Booster-Impfstoffe vorrätig. Eine freie Impfstoffwahl kann allerdings nicht garantiert werden.

Eine Anmeldung wird empfohlen auf dem >>Online-Terminportal .

Impfstelle in der Bahnhofstraße 6a in Schlüchtern:

Öffnungszeiten bis 23. März 2023:
Dienstag: 14.30 – 17.30 Uhr

Es sind folgende Impfstoffe verfügbar: Biontech und Kinder-Biontech.
Es sind auch die neuen, an die Omikron-Variante angepassten Booster-Impfstoffe vorrätig. Eine freie Impfstoffwahl kann allerdings nicht garantiert werden.

Eine Anmeldung wird empfohlen auf dem >>Online-Terminportal.

Zweitimpfung:

Der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung beträgt bei Biontech drei bis sechs Wochen, bei Moderna vier bis sechs Wochen und bei Novavax mindestens drei Wochen. Bei einer Erstimpfung mit Moderna wird die zweite Impfung ebenfalls mit Moderna verabreicht; Ausnahme: Personen unter 30 Jahren und Schwangere. Sie bekommen entsprechend der STIKO-Empfehlung Biontech. Bei Johnson & Johnson soll die Grundimmunisierung nach der einmaligen Impfung vier Wochen später durch die Gabe eines mRNA-Impfstoffs vervollständigt werden (2G-Status). Laut Stiko ist es nach Erstimpfung mit Johnson & Johnson bei Vorliegen einer Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, für die Optimierung der Grundimmunisierung (zweite Impfstoffdosis) oder für die erste Auffrischimpfung auch die Impfstoffe von Johnson & Johnson oder Novavax zu verwenden.

Booster-Impfungen (ab zwölf Jahre):

Eine Auffrischungsimpfung sollte laut Ständiger Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) gegeben werden. Ausnahme ist die Impfung mit Johnson & Johnson: Hier soll die Grundimmunisierung bereits ab vier Wochen nach der einmaligen Impfung mit einer Gabe eines mRNA-Impfstoffs optimiert werden. Eine Booster-Impfung (wiederum mit mRNA-Imfstoff) wird dann nach weiteren drei Monaten empfohlen. Nach Erstimpfung mit Johnson & Johnson ist es bei Vorliegen einer Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, für die Optimierung der Grundimmunisierung (zweite Impfstoffdosis) oder für die erste Auffrischungsimpfung auch die Impfstoffe von Johnson & Johnson oder Novavax zu verwenden.

Eine zweite Booster-Impfung empfiehlt die Stiko ausschließlich gesundheitlich besonders gefährdeten Personen (Menschen ab 60 Jahre, Personen ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen, sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen).

Für die zweite Auffrischimpfung soll ein Mindestabstand von sechs Monaten zum letzten von drei immunologischen Ereignissen (zum Beispiel Grundimmunisierung plus erste Auffrischungsimpfung oder Grundimmunisierung plus Sars-CoV-2-Infektion) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden. Für Auffrischungsimpfungen stehen mittlerweile an die Omikron-Varianten angepasste Impfstoffe zur Verfügung. Wer über seine Arbeit im medizinischen Bereich zur Impfung berechtigt ist, bringt bitte zur Impfung einen Dienstausweis, eine Dienstbescheinigung bzw. einen anderweitigen Nachweis darüber mit.

Personen, die nach der ersten Booster-Impfung eine Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren aktualisiert. Sie empfiehlt gesunden Fünf- bis Elfjährigen zunächst eine mRNA-Impfstoffdosis, vorzugsweise mit Kinder-Biontech (Comirnaty 10 µg). Moderna (Spikevax 50 µg) ist für Sechs- bis Elfjährige ebenfalls zugelassen. Kinder mit Vorerkrankungen sollen weiterhin eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten.

Eine zweite Auffrischimpfung (zweiter Booster) wird Kindern ab fünf mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung empfohlen, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten (zum Beispiel Grundimmunisierung plus erste Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus Sars-CoV-2-Infektion). Der Mindestabstand zum letzten Ereignis sollte mindestens drei Monate betragen.

Bei gesunden Kinder mit engem Kontakt zu Personen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, empfiehlt die Stiko, nach individueller Abwägung und unter Berücksichtigung des Wunsches der Eltern zu entscheiden, ob eine Impfung durchgeführt werden soll. Gesunde Kinder, die bereits eine Impfung erhalten haben, brauchen zunächst nicht erneut geimpft werden.

Wer sein Kind impfen lassen will, muss das Krankenkassenkärtchen sowie nach Möglichkeit ein gültiges Ausweisdokument und das Impfbuch des Kindes mitbringen. Zudem müssen Erziehungsberechtigte die Kinder begleiten und ihr Einverständnis dokumentieren. Es empfiehlt sich, die Bögen zur Impfung schon ausgefüllt mitzubringen (zu finden auf dieser Seite unter „Impfdokumente“).

Mitzubringen sind der gültige Ausweis, das Krankenkassenkärtchen und gegebenenfalls der Impfpass, am besten auch die bereits ausgefüllten notwendigen Aufklärungs- und Anamnesebögen, die von einer erziehungsberechtigen Person unterschrieben sein müssen.

Die Stiko empfiehlt Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff mindestens sechs Monate nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung.

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Das können Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen oder Gelenkschmerzen sein.

Das Aufklärungsmerkblatt enthält genauere Hinweise über die Häufigkeit und die Schwere von Nebenwirkungen. In sehr seltenen Fällen kann es zu lebensbedrohlichen Thrombosen und Blutgerinnungsstörungen kommen.

Impfreaktionen können an das >>Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden.

Die Menschen, die bei den Impfungen für Sie da sind, helfen Ihnen dabei, alle Dokumente auszufüllen und erklären auch, was dort steht. Unter den unten aufgeführten Links finden Sie die Dokumente in einfacher Sprache und in verschiedenen Fremdsprachen. Der Aufklärungsbogen dient der Information der Impflinge. Ausgefüllt werden muss der Anamnesebogen für den jeweils angebotenen Impfstoff:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (13. Schwangerschaftswoche) sowie Stillenden eine Impfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Biontech) – bei Schwangeren und Frauen unter 30 Jahren ausschließlich der Impfstoff von Biontech. Das gilt auch für Auffrischimpfungen (Drittimpfung).

Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (ab 13. Schwangerschaftswoche) erfolgen.

Die vorliegenden Daten zur Sicherheit der Impfstoffe gegen Covid-19 liefern keine Hinweise auf ein gehäuftes Auftreten von schweren schwangerschaftsbezogenen Nebenwirkungen, insbesondere nicht von Frühgeburten, Totgeburten oder Fehlbildungen. Auch zu Risiken für Mutter und Kind durch eine Impfung während der Stillzeit gibt es keine Hinweise.

Weitere Informationen beim >>Robert-Koch-Institut

Nach der vollständigen Impfung kann man sich in einer Apotheke den QR-Code für den digitalen Impfnachweis holen. Dazu bitte den Impfnachweis/Impfbuch und einen Personalausweis mitbringen. Teilnehmende Apotheken sind zu finden auf https://www.mein-apothekenmanager.de .

Der QR-Code wird mittels der >>Cov-Pass-App oder der >>Corona-Warn-App eingelesen. So erhält man ein digitales Impfzertifikat, das ab dem 15. Tag nach der vollständigen Impfung gültig ist.

Auch nach einer Auffrischungsimpfung (Booster) kann man sich in der Apotheke mit Impfbuch und Personalausweis einen QR-Code holen und ihn in der App hochladen. Der Booster befreit in Hessen ab dem Tag der Auffrischungsimpfung von der Testpflicht bei 2G-plus-Angeboten.

Nach einer Covid-19-Infektion gilt: Wer danach zusätzlich noch eine Impfung erhalten hat, gilt als vollständig geimpft. Auch diesen Personen wird in den Apotheken ein digitaler Impfnachweis ausgestellt. Neben ihrem Personalausweis und dem Impfnachweis sollten Genesene auch den Nachweis des positiven PCR-Tests mitbringen.

Genesene, die nicht geimpft sind, erhalten in den meisten Apotheken ein digitales Covid-19-Genesenen-Zertifikat. Dafür müssen sie einen entsprechenden Nachweis über ihre Genesung, etwa einen positiven PCR-Test, vorlegen. Dieser darf nicht länger als drei Monate zurückliegen, muss aber mindestens 28 Tage alt sein.

Impfdokumente auf Ukrainisch

Impfdokumente

Der Aufklärungsbogen dient Ihrer Information. Bitte bringen Sie den Anamnesebogen für den jeweils angebotenen Impfstoff ausgefüllt mit zu Ihrem Impftermin:

Der Impfstoff von Moderna ist ab sechs Jahre zugelassen (Stiko-Empfehlung ab 30 Jahre) und wird zweimal verabreicht. Der Impfstoff von Biontech ist ab fünf Jahre zugelassen und wird zweimal verabreicht. Der Impfstoff von Novavax ist ab zwölf Jahre zugelassen und wird zweimal verabreicht. Die Stiko empfiehlt Novavax zur Grundimmunisierung auch für Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren.
Nur bei Zweitimpfung mit den mRNA-Impfstoffen von Moderna oder BioNTech/Pfizer oder mit dem Proteinimpfstoff von Novavax:

Zweifel an der Coronavirus-Impfung?

Besonders unter jungen Menschen gibt es noch einige Ungeimpfte. Sie fürchten weniger das Coronavirus als die möglichen Folgen einer Impfung. Wie riskant ist eine Impfung wirklich? Geht es als junger Mensch nicht auch ohne? Und stimmt es, dass man nach einer Impfung keine Kinder mehr bekommen kann? Zwei Ärzte aus dem Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr beantworten eure Fragen.


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In diesem Buch finden Sie alles, was Sie schon immer übers Impfen wissen wollen, aber sich nie zu fragen wagten. Es soll Ihnen helfen, es selbst zu tun.
Robert Koch-Institut - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Mit Beiträgen von. Dr. med. Eckart von Hirschhausen