Zweitimpfung:
Der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung beträgt bei Biontech drei bis sechs Wochen, bei Moderna vier bis sechs Wochen und bei Novavax mindestens drei Wochen. Bei einer Erstimpfung mit Moderna wird die zweite Impfung ebenfalls mit Moderna verabreicht; Ausnahme: Personen unter 30 Jahren und Schwangere. Sie bekommen entsprechend der STIKO-Empfehlung Biontech. Bei Johnson & Johnson soll die Grundimmunisierung nach der einmaligen Impfung vier Wochen später durch die Gabe eines mRNA-Impfstoffs vervollständigt werden (2G-Status). Laut Stiko ist es nach Erstimpfung mit Johnson & Johnson bei Vorliegen einer Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, für die Optimierung der Grundimmunisierung (zweite Impfstoffdosis) oder für die erste Auffrischimpfung auch die Impfstoffe von Johnson & Johnson oder Novavax zu verwenden.
Booster-Impfungen (ab zwölf Jahre):
Eine Auffrischungsimpfung sollte laut Ständiger Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) gegeben werden. Ausnahme ist die Impfung mit Johnson & Johnson: Hier soll die Grundimmunisierung bereits ab vier Wochen nach der einmaligen Impfung mit einer Gabe eines mRNA-Impfstoffs optimiert werden. Eine Booster-Impfung (wiederum mit mRNA-Imfstoff) wird dann nach weiteren drei Monaten empfohlen. Nach Erstimpfung mit Johnson & Johnson ist es bei Vorliegen einer Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, für die Optimierung der Grundimmunisierung (zweite Impfstoffdosis) oder für die erste Auffrischungsimpfung auch die Impfstoffe von Johnson & Johnson oder Novavax zu verwenden.
Eine zweite Booster-Impfung empfiehlt die Stiko ausschließlich gesundheitlich besonders gefährdeten Personen (Menschen ab 60 Jahre, Personen ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen, sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen).
Für die zweite Auffrischimpfung soll ein Mindestabstand von sechs Monaten zum letzten von drei immunologischen Ereignissen (zum Beispiel Grundimmunisierung plus erste Auffrischungsimpfung oder Grundimmunisierung plus Sars-CoV-2-Infektion) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden. Für Auffrischungsimpfungen stehen mittlerweile an die Omikron-Varianten angepasste Impfstoffe zur Verfügung. Wer über seine Arbeit im medizinischen Bereich zur Impfung berechtigt ist, bringt bitte zur Impfung einen Dienstausweis, eine Dienstbescheinigung bzw. einen anderweitigen Nachweis darüber mit.
Personen, die nach der ersten Booster-Impfung eine Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.