Informationen für Vereine und Organisationen

Ob bei Fragen zu Fortbildungen oder Förderprogrammen, aber auch zur Möglichkeit der Kooperation und Durchführung gemeinsamer Aktionen oder bei Unterstützung von Fördermöglichkeiten –

die Ehrenamtsagentur MKK steht allen Vereinen, sozialen Organisationen und Initiativen im Main-Kinzig-Kreis beratend zur Seite.

Angebote der Ehrenamtsagentur

Im Main-Kinzig-Kreis gibt es seit dem 1. Oktober 2021 das Freiwillige Soziale Schuljahr Hessen (FSSJH). Alle Schülerinnen und Schüler im Main-Kinzig-Kreis ab 14 Jahren können ein FSSJH absolvieren.

>> Die Registrierung als FSSJH-Einsatzstelle ist hier möglich.

Wer kann eine Einsatzstelle werden?

Eine FSSJH-Einsatzstelle anbieten kann grundsätzlich jede gemeinnützige Einrichtung bzw. jeder gemeinnützige Verein im Main-Kinzig-Kreis.

Warum soll man Einsatzstelle werden?

Die Vereine und Organisationen haben dadurch die Möglichkeit, Jugendliche für freiwilliges Engagement in der eigenen Einrichtung zu begeistern. Außerdem erhalten die FSSJH-Einsatzstellen neben praktischer Unterstützung von den „jungen Ehrenamtlichen“ Anregungen für die Vereinsarbeit.

Welche Aufgaben hat die Einsatzstelle?

Jede Einsatzstelle hat eine Ansprechperson, die die Jugendlichen in das Engagement einführt und während des FSSJH über ein Schuljahr hinweg betreut und anleitet.

FSSJHlerinnen und FSSJHler sind Ehrenamtliche der Einsatzstelle und entsprechend wie alle andere Ehrenamtlichen der Organisation versichert. Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern sollten die Einsatzstellen hierzu Auskunft geben können. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft darf nicht Voraussetzung für das FSSJH sein. Die Einsatzstelle hat darauf zu achten, dass im FSSJH arbeits- und jugendschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Mit dem FSSJH darf keine hauptberufliche Arbeit ersetzt werden. Ein FSSJH ist freiwillig und wird nicht vergütet.

Die Jugendlichen führen während des FSSJH eine einfache Liste, in der Einsatzzeit und Art der Tätigkeit kurz festgehalten werden. Auf dieser Grundlage und ihren Erfahrungen bewertet die Einsatzstelle den Einsatz der FSSJHlerinnen und FSSJHler zum Schuljahresende. Hilfestellung gibt es dabei von Seiten des Teams der Ehrenamtsagentur, sei es bei der Bereitstellung der Vorlagen, bei der Betreuung oder z.B. bei der Erstellung des Zertifikats für die Jugendlichen.

Wie wird man Einsatzstelle?

Um eine offizielle FSSJH-Einsatzstelle zu werden, registrieren sich die Organisationen in der FSSJH-Datenbank mit Angaben zur Einsatzmöglichkeit. Das Ehrenamtsagentur-Team schaltet die Einsatzstellen frei und nimmt die Organisationen damit in die Öffentlichkeitsarbeit für das FSSJH auf (Homepage, Infostände, Beratungsgespräche).

Sinnvoll ist es, dass die Einsatzstellen auch selbst im eigenen Umfeld um mögliche interessierte Jugendliche zu werben. Gibt es eine interessierte Schülerin bzw. einen interessierten Schüler für die Einsatzstelle, sollten die gegenseitigen Erwartungen in einem Gespräch überprüft werden. Wenn sich beide Seiten für das FSSJH entscheiden, ist der vorgegebene Vermittlungsbogen mit Rahmenvereinbarung auszufüllen und zu unterschreiben. Das Original bleibt beim Jugendlichen; eine Kopie erhält die Einsatzstelle und eine weitere die Ehrenamtsagentur. Damit ist das FSSJH offiziell.

Am FSSJH können auch Jugendliche teilnehmen, die schon bereits in der Organisation engagiert sind.

Vermittlungsbogen und Rahmenvereinbarung

Was macht dabei die Ehrenamtsagentur?

Die Ehrenamtsagentur hat die Aufgaben der Koordinierungsstelle inne und leitet das FSSJH-Programm im Main-Kinzig-Kreis. An sie können sich die Einsatzstellen mit Fragen und Problemen wenden, die vor oder während des FSSJH auftauchen. Das Team betreut die FSSJHlerinnen und FSSJHler über das Jahr hinweg durch ergänzende Treffen und Workshops und übernimmt die Übergabe des qualifizierten Zertifikats.

Für interessierte gemeinnützige Organisationen gibt es folgende Möglichkeiten, sich über das FSSJH zu informieren:

Telefonisch – Das Team der Ehrenamtsagentur bietet telefonische Beratung unter der Rufnummer 06051-85-13777.

Online – Gerne steht das Team der Ehrenamtsagentur in einem digitalen Meeting nach Absprache den Vereinen Rede und Antwort zum FSSJH. Anmeldungen bitte per Mail an ehrenamtsagentur@mkk.de

Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises

Isabella Gürtler
isabella.guertler@mkk.de
Tel. 06051 85-13705

Renate Wichert
renate.wichert@mkk.de
Tel. 06051 85-13706

Die >>Ehrenamtssuchmaschine Hessen ist eine hessenweite Datenbank, in der Vereine und Organisationen ihre offenen Stellenangebote, Unterstützungsmöglichkeiten und Suchen eintragen. Vereine, die sich noch nicht an diesem Angebot beteiligen, können sich kostenfrei registrieren und die Plattform zur Darstellung des Vereins und Akquirierung neuer Freiwilliger nutzen.

Es gibt eine Vielzahl an Landes- und Bundesprogrammen, die Vereinen und sozialen Einrichtungen Unterstützung in Form einer Förderung bieten. Das Team der Ehrenamtsagentur berät hierbei und möchte beim Finden der richtigen Förderung behilflich sein. Bei Interesse an einer Beratung wird um Kontakt unter ehrenamtsagentur@mkk.de oder telefonisch unter 06051 85-13777 gebeten.

Zur Vorbereitung werden idealerweise folgende Informationen benötigt:

  • Wofür wird die Unterstützung benötigt? Gibt es eine konkrete Aktion, ein längeres Projekt?
  • Handelt es sich um Aktionen, Projekte, die bereits laufen oder um welche, die gerade in Planung sind?
  • Welche Form der Unterstützung ist gewünscht? Finanziell, informativ oder materiell?
  • Welchen zeitlichen Rahmen gibt es zu beachten?

Mit diesen Informationen werden die in Frage kommenden Programme und Förderungen sondiert und in einem persönlichen Austausch weitergegeben.

Um das langjährige ehrenamtliche und kulturelle Wirken von Gesangs-, Musik- und Sportvereinen zu würdigen, gibt es die Silberne und Goldene Ehrenplakette.

Die Silberne Ehrenplakette können die genannten Vereine anlässlich ihres 100. (oder 105., 110., 115.…) Jubiläums einmalig erhalten. Die Verleihung einer zweiten Silbernen Ehrenplakette zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.

Für die Goldene Ehrenplakette, die ebenfalls nur einmal verliehen werden kann, muss der Verein mindestens 200 Jahre bestehen.

Die Verleihung der Ehrenplakette erfolgt durch den Hessischen Ministerpräsidenten oder eine von ihm beauftragte Persönlichkeit auf formlosen Antrag des betreffenden Vereins, seiner Landesorganisation, einer Gemeinde, Stadt oder eines Kreises.

Weiterführende Informationen sind auf der >>Website der Hessischen Staatskanzlei zu finden.

Seminar „Satzungscheck für Vereine“ - Neuer Termin im Mai

Mehrteiliges Online-Seminar für Vereine und soziale Organisationen im Main-Kinzig-Kreis

Die Vereinssatzung ist von entscheidender Bedeutung für die Arbeit jedes Vereins. Sie schafft die rechtliche Grundordnung und ist die „Verfassung“ eines Vereins. In ihr sind alle für das Vereinsleben wesentlichen Grundentscheidungen festgelegt. Aufgrund gesellschaftlicher oder anderer Veränderungen sind Vereinssatzungen vieler Vereine nicht mehr zeitgemäß. Vielleicht wird sogar das Vereinsleben durch eine „veraltete“ Satzung blockiert oder behindert.

Beim Seminar „Satzungscheck für Vereine“ können die teilnehmenden Vereine ihre aktuellen Satzungen vorlegen. Nach der Prüfung durch den Referenten werden Formulierungen angeboten, die den zeitgemäßen rechtlichen Bestimmungen entsprechen und den Vereinsalltag nachhaltig erleichtern. Außerdem gibt es in einem ersten Termin eine grundsätzliche Einführung in die wichtigsten Fragen des Vereinsrechts, auf die sich die Satzungen beziehen.

Rechtsanwalt Markus Laymann blickt auf eine mehr als 20-jährige Praxis als Referent und Rechtsberater für Vereine und Organisationen zurück. Vor Beginn seiner juristischen Tätigkeit war er in verantwortlichen Positionen in der ehrenamtlichen Jugend- und Vereinsarbeit unter anderem auch als Vorstand des Kreisjugendrings Fürstenfeldbruck sowie als Betreuer von Gruppenfahrten tätig; er kennt daher neben den rechtlichen Anforderungen auch die konkreten Probleme in der täglichen Vereins- und Jugendarbeit aus eigener Erfahrung.

Termine:
Mittwoch, 15. Mai 2024, 18.00 – ca. 21.00 Uhr

Einführung ins Vereinsrecht

- dazwischen Einsenden der Satzungen -

Dienstag 21. Mai 2024 18.00 – ca. 21.00 Uhr oder Mittwoch, 22. Mai 2024, 18.00 – ca. 21.00 Uhr
Besprechung der eingesandten Satzungen

Bitte beachten:
Dieses Online-Seminar findet zusammenhängend an den genannten Terminen statt. Eine Einzelbuchung ist nicht möglich.

Zur Anmeldung

Fortbildungen und Seminare

Sich ehrenamtlich zu engagieren benötigt meist keine besondere Ausbildung. Viele freiwillige Tätigkeiten oder die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen kommen aber nicht ganz ohne Kenntnisse aus. Dafür gibt es Veranstaltungen speziell für freiwillig Engagierte und ehrenamtlich Tätige, damit sie ihre Kompetenzen erweitern und vertiefen können. Neben dem Erwerb von Fachwissen geht es bei den Fortbildungen und Seminaren auch immer um den Austausch untereinander, sich ausprobieren zu können und mit und durch andere zu lernen.

Freiwilliges Engagement ist ein stetiger Prozess, der immer wieder aufs Neue Chancen und Herausforderungen bereithält. Fort- und Weiterbildungen sind eine Möglichkeit, darauf zu reagieren und sich auf Neuerungen und aktuelle Themen einzustellen.

Die Ehrenamtsagentur ist Anlaufstelle des hessischen Qualifizierungsprogramms für Ehrenamtliche im sozialen Bereich und bündelt die von den lokalen Bildungsträgern angebotenen Fortbildungen und Seminare im Main-Kinzig-Kreis.

Einen Überblick der aktuellen Bildungsveranstaltungen finden sich unter https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/sport_kultur_ehrenamt/40_ehrenamt/fuer_freiwillige/freiwillige_1.html oder auf der Seite der Landesehrenamtsagentur Hessen https://www.deinehrenamt.de/termine

Momentan bieten u.a. folgende Organisationen und Einrichtungen Seminare und Qualifizierungen für ehrenamtlich Engagierte im Main-Kinzig-Kreis an:

Auf der Homepage der Landesehrenamtsagentur Hessen - deinehrenamt.de/QF sind weitere Seminare und Fortbildungen hessenweit aufgelistet.

Mehrteiliges Online-Seminar für Vereine und soziale Organisationen im Main-Kinzig-Kreis

Die Vereinssatzung ist von entscheidender Bedeutung für die Arbeit jedes Vereins. Sie schafft die rechtliche Grundordnung und ist die „Verfassung“ eines Vereins. In ihr sind alle für das Vereinsleben wesentlichen Grundentscheidungen festgelegt. Aufgrund gesellschaftlicher oder anderer Veränderungen sind Vereinssatzungen vieler Vereine nicht mehr zeitgemäß. Vielleicht wird sogar das Vereinsleben durch eine „veraltete“ Satzung blockiert oder behindert.

Beim Seminar „Satzungscheck für Vereine“ können die teilnehmenden Vereine ihre aktuellen Satzungen vorlegen. Nach der Prüfung durch den Referenten werden Formulierungen angeboten, die den zeitgemäßen rechtlichen Bestimmungen entsprechen und den Vereinsalltag nachhaltig erleichtern. Außerdem gibt es in einem ersten Termin eine grundsätzliche Einführung in die wichtigsten Fragen des Vereinsrechts, auf die sich die Satzungen beziehen.

Rechtsanwalt Markus Laymann blickt auf eine mehr als 20-jährige Praxis als Referent und Rechtsberater für Vereine und Organisationen zurück.

Termine:

Das nächste Online-Seminar findet im Mai 2024 statt. Termine und den Anmeldelink finden sie hier.

Ansprechpartnerin

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