Informationen für alle, die sich ehrenamtlich engagieren möchten

Bürgerinnen und Bürger können sich bei allen Fragen um das bürgerschaftliche Engagement an die Ehrenamtsagentur wenden. Zur persönlichen Beratung zählen das Aufzeigen der Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements im Main-Kinzig-Kreis ebenso wie auch einen

Überblick zu erhalten, worauf bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu achten ist oder auch die Beantragung der Ehrenamts-Card (E-Card).

Sich ehrenamtlich zu engagieren benötigt meist keine besondere Ausbildung. Viele freiwillige Tätigkeiten oder die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen kommen aber nicht ganz ohne Kenntnisse aus. Dafür gibt es Veranstaltungen speziell für freiwillig Engagierte und ehrenamtlich Tätige, damit sie ihre Kompetenzen erweitern und vertiefen können. Neben dem Erwerb von Fachwissen geht es bei den Fortbildungen und Seminaren auch immer um den Austausch untereinander, sich ausprobieren zu können und mit und durch andere zu lernen.

Freiwilliges Engagement ist ein stetiger Prozess, der immer wieder aufs Neue Chancen und Herausforderungen bereithält. Fort- und Weiterbildungen sind eine Möglichkeit, darauf zu reagieren und sich auf Neuerungen und aktuelle Themen einzustellen.

Die Ehrenamtsagentur ist Anlaufstelle des hessischen Qualifizierungsprogramms für Ehrenamtliche im sozialen Bereich und bündelt die von den lokalen Bildungsträgern angebotenen Fortbildungen und Seminare im Main-Kinzig-Kreis.

Überblick der Bildungsveranstaltungen im zweiten Halbjahr 2024

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung sind unter dem jeweiligen Link auf der Homepage der Bildungsträger zu finden.

04.09.2024 - Gestaltung von Deutschunterricht und Sprachförderung für Geflüchtete/ 16.00-19.00 im Stadthaus Bruchköbel
Sind Sie ehrenamtliche:r Kursleiter:in oder möchten Sie es werden? Haben Sie Interesse daran, Geflüchtete und Migrant:innen beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen? Dann ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie.
Unser Training "Wie gestalte ich Deutschunterricht und Sprachförderung für Geflüchtete?“ bietet Ihnen praxisnahe und wertvolle Tipps, um Ihren Unterricht effektiv und zielgerichtet zu gestalten. Gemeinsam erarbeiten wir Strategien, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lernvoraussetzungen der Teilnehmenden gerecht zu werden. Dabei wird der Austausch untereinander nicht zu kurz kommen.
Inhalte des Trainings:
- Unterstützung und Tipps bei der Planung der Sprachkurse
- Verschiedene Trainingsmöglichkeiten des deutschen Alphabets
- Gestaltung der ersten Stunden im Kurs
- Vorstellung bewährter Materialien
- Beispiele aus der Unterrichtspraxis
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung per Mail an ehrenamtsagentur@mkk.de oder telefonisch unter 06051/ 85-13704

07.09.2024 - "Das geht uns alle an"- Workshop zu Stereotypen und Diskriminierung
Freiwilligenagentur Maintal

21.09.2024 -Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Kostenfreies Seminar. Für alle Vereine mit mehrtägigen oder regelmäßig wiederkehrende Vereinsfesten notwendig und sinnvoll.
www.bildungspartner-mk.de

27.09.2024 - Vereinsrecht I - Vereinsgründung und Organe
www.bildungspartner-mk.de

28.09.2024 - Souveränes Vortragen - Workshop für eine überzeugende Ausdrucksfähigkeit
Freiwilligenagentur Maintal

02.10.2024 - Praxisorientierte Pressearbeit im Verein
www.bildungspartner-mk.de

09.10.2024 - Letzte Hilfe Kurs
Seniorenberatung Stadt Maintal

17.+24.10.2024 - Vereinsleben - lebendig gestalten
Immer mehr Menschen engagieren sich freiwillig, im Jahr 2019 waren es knapp 40 % der Bevölkerung über 14 Jahre. Doch Engagement ist kein Selbstläufer – und die „richtigen“ Freiwilligen für den Verein zu finden, ist keine einfache Aufgabe.
Es gelingt mit einer lebendigen Freiwilligenkultur, bei der sich Engagierte willkommen fühlen, nach ihren Interessen tätig werden können und gut eingebunden sind. Zusammengehörigkeit und Identifikation wird auf unterschiedliche Weise gefördert, z.B. durch gemeinsame Veranstaltungen, offene Kommunikation, ein unterstützendes Umfeld, Beteiligung u.a.
Dazu ist es wichtig, die Visionen und Werte des Vereins im Blick zu haben. Mit diesen und weiteren Inhalten bietet der Kurs auch eine Gelegenheit für den kollegialen Austausch mit Teilnehmenden aus unterschiedlichen Vereinen, um so praxistaugliche Bausteine für eine erfolgreiche Umsetzung der eigenen Arbeit zu erhalten.
Teil 1 - Community building im Verein| Donnerstag, 17.10. – 18.30 – 21 Uhr
Community-Building im Vereinskontext bezeichnet den Prozess des Aufbaus und der Pflege, bei dem eine Gruppe von Menschen mit gemeinsamen Interessen, Werten oder Zielen zusammengebracht wird, um eine Gemeinschaft oder Community zu bilden.
Hier werden wir genau die Ideen und Visionen der Vereine betrachten, gemeinsam schauen, ob sich etwas verändert hat und wie der Zweck attraktiv sichtbar wird.
Teil 2 - Der Freiwillige / Engagierte im Mittelpunkt| Donnerstag, 24.10. – 18.30 – 21 Uhr
Wie können Arbeitsbereiche für Ehrenamtliche attraktiv gestaltet werden? Was macht eine gute Begleitung von Ehrenamtlichen aus? Wie werden Veränderungen innerhalb eines Vereins begleitet? Wie werden neue Freiwillige gewonnen? Wie wird Abschied genommen?
Der genaue Veranstaltungsort folgt in den nächsten Tagen. Anmeldung per Mail an ehrenamtsagentur@mkk.de oder telefonisch unter 06051/ 85-13704

02.11.2024 - Planung von Vereinsveranstaltungen - Workshop zur Konzeption und Planung großer Veranstaltungen
Freiwilligenagentur Maintal

05.11.+11./12.11.2024 - Grundlagen der Vereinssatzung - Satzungscheck für Vereine
www.ehrenamt.mkk.de

07.+14.11.2024 - Storytelling für Social Media und Verein/ Geschichten (Content) richtig gut erzählen
www.bildungspartner-mk.de

09.11.2024 - Rhetorik und Präsentationstechnik im Ehrenamt
www.bildungspartner-mk.de

13.11.2024 - Vereinsrecht II - Vereinsalltag und Auflösung
www.bildungspartner-mk.de

14.11.2024 - Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften bei Vereinsveranstaltungen
www.bildungspartner-mk.de

21.11.2024 - Teamerschulung Demokratiewerkstätten
www.bildungspartner-mk.de


Auf der Homepage der Landesehrenamtsagentur Hessen - https://www.deinehrenamt.de/termine sind weitere Seminare und Fortbildungen für Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte gelistet.

Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung gibt es die Ehrenamts-Card (E-Card).

Inhaberinnen und Inhaber der E-Card erhalten Vergünstigungen bei vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen. Mit der Vergabe der E-Card möchte auch der Main-Kinzig-Kreis seine Anerkennung gegenüber den ehrenamtlich Engagierten ausdrücken. Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Nach Ende der Geltungsdauer kann die E-Card neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Voraussetzungen zur Beantragung der E-Card bei der Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises:

  • mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche
  • mindestens seit einem Jahr für einen Verein, eine Organisation oder eine andere dem Allgemeinwohl dienende Einrichtung tätig
  • für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt
  • Sitz des Vereins/ der Organisation oder der Wohnsitz des Antragstellenden ist im Main-Kinzig-Kreis

Digitaler Antrag:
Zur Neubeantragung wie auch für den Folgeantrag bitte die digitale Beantragung der E-Card verwenden.

(Alternativ zum Online-Formular können Sie das Antragsformular ausdrucken: Antrag E-Card zum Ausdrucken)

Über die hessenweite Datenbank - >>die Ehrenamtssuchmaschine Hessen - sind Angebote und Suchen sowie offene Stellenangebote vieler Vereine und Organisationen abrufbar.

Ehrenamtssuche Hessen - Suche nach ehrenamtlichen Angeboten in Hessen - Landkreis Main-Kinzig-Kreis (ehrenamtssuche-hessen.de) ist eine hessenweite Datenbank, in der Vereine und Organisationen ihre offenen Stellenangebote, Unterstützungsmöglichkeiten und Suchen eintragen.

Orden und Ehrenzeichen

Der Main-Kinzig-Kreis hat eine Anerkennungskultur etabliert und bedankt sich auch im Namen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland für das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger mit der Verleihung von Orden und Ehrungen. Damit wird den ehrenamtlich Engagierten ein herzliches „Dankeschön“ für ihre Zeit und Energie ausgesprochen, die sie außerhalb ihrer beruflichen und privaten Verpflichtungen dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Im Folgenden sind die unterschiedlichen Orden und Ehrungen dargestellt. Bis auf den Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises handelt es sich jeweils um einen Überblick. Weitere Informationen bietet >>die Website der Hessischen Staatskanzlei

Dabei gilt zu beachten:

Die Einreichung eines Vorschlags für alle hier aufgeführten Orden und Ehrenzeichen erfolgt schriftlich bei der Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises. Hierbei ist zu bedenken, dass das Prüfungsverfahren unter Umständen mehrere Wochen, Monate oder auch Jahre in Anspruch nehmen kann, weil verschiedene Institutionen, Vereine und Gremien, in denen die vorgeschlagene Person u. a. ehrenamtlich tätig ist oder war, angeschrieben und gehört werden müssen sowie bestimmte öffentliche Stellen zu beteiligen sind.

>>Orden und Ehrenzeichen (Flyer als PDF)

Für folgende Auszeichnungen können Vorschläge bei der Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises eingereicht werden

Den Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises können Personen erhalten, die in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens zehn Jahre ehrenamtlich über das normale Maß hinaus tätig waren oder Personen, welche sich besondere Verdienste um das Ehrenamt erworben haben. Die oder der Vorgeschlagene müssen der Auszeichnung würdig sein.

Mitglieder von Parteien und Organisationen, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen sowie Personen mit einem Eintrag im Strafregister können nicht mit dem Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises ausgezeichnet werden.

Im Rahmen der Möglichkeiten können Wunschtermine für die Verleihung berücksichtigt werden; dies ist allerdings aufgrund vorstehender Ausführungen nicht immer möglich. Verleihungen anlässlich von Geburtstagen, im Rahmen von karnevalistischen Terminen oder Veranstaltungen von politischen Parteien sind nicht möglich.

Ablehnungen erfolgen grundsätzlich ohne Begründung. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Ehrenbriefes des Main-Kinzig-Kreises besteht nicht.

Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Main-Kinzig-Kreises

Eine Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen („Landesehrenbrief“) setzt eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise nach dem 09.05.1945 voraus. Die Vorgeschlagenen müssen der Auszeichnung würdig sein.

Über die Verleihung eines Ehrenbriefs entscheiden seit 1998 die Landrätinnen oder Landräte, beziehungsweise die Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister, in deren Zuständigkeitsbereich die zu Ehrenden wohnen.

Der Hessische Verdienstorden ist eine der höchsten Auszeichnungen, die das Land Hessen vergibt. Dabei werden hervorragende Verdienste um das Land Hessen und seiner Bevölkerung gewürdigt, unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit. Über die Vergabe entscheidet allein der Ministerpräsident, der den Orden auch grundsätzlich übergibt.

Den Hessischen Verdienstorden gibt es in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande. Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaberinnen und -inhaber wie auch die Zahl der jährlichen Verleihungen begrenzt.

Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Mitmenschen für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig davon, ob die betreffende Person ihren Wohnsitz in Hessen hat.

Der Verdienstorden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden. Jede Person kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen:

Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Als weitere Ausführungen folgen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes.

Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin eine andere Person für die staatliche Anerkennung einer Rettungstat vorschlagen.

Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er dafür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.

Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, kann eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde erfolgen.

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