Informationen für alle, die sich ehrenamtlich engagieren möchten

Bürgerinnen und Bürger können sich bei allen Fragen um das bürgerschaftliche Engagement an die Ehrenamtsagentur wenden. Zur persönlichen Beratung zählen das Aufzeigen der Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements im Main-Kinzig-Kreis ebenso wie auch einen

Überblick zu erhalten, worauf bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu achten ist oder auch die Beantragung der Ehrenamts-Card (E-Card).

>>Orden und Ehrenzeichen (Flyer als PDF)

Sich ehrenamtlich zu engagieren benötigt meist keine besondere Ausbildung. Viele freiwillige Tätigkeiten oder die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen kommen aber nicht ganz ohne Kenntnisse aus. Dafür gibt es Veranstaltungen speziell für freiwillig Engagierte und ehrenamtlich Tätige, damit sie ihre Kompetenzen erweitern und vertiefen können. Neben dem Erwerb von Fachwissen geht es bei den Fortbildungen und Seminaren auch immer um den Austausch untereinander, sich ausprobieren zu können und mit und durch andere zu lernen.

Freiwilliges Engagement ist ein stetiger Prozess, der immer wieder aufs Neue Chancen und Herausforderungen bereithält. Fort- und Weiterbildungen sind eine Möglichkeit, darauf zu reagieren und sich auf Neuerungen und aktuelle Themen einzustellen.

Die Ehrenamtsagentur ist Anlaufstelle des hessischen Qualifizierungsprogramms für Ehrenamtliche im sozialen Bereich und bündelt die von den lokalen Bildungsträgern angebotenen Fortbildungen und Seminare im Main-Kinzig-Kreis.

Überblick der Bildungsveranstaltungen im zweiten Halbjahr 2023

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung sind unter dem jeweiligen Link auf der Homepage der Bildungsträger zu finden.

09.09.2023 - Lernen, lesen, langweilig? Denkste! (1) - Mit Spielen Lernprozesse von Schulkindern unterstützen
www.maintal.de

19.09.2023 - Digitale Pinnwände erstellen - Fortbildung zum gemeinsamen Online-Arbeiten
www.maintal.de

21. + 28.09.2023 - Steuerrecht für Vereine - alles, was Sie wissen müssen
www.bildungspartner-mk.de

23.09.2023 - Erste-Hilfe-Lehrgang
www.maintal.de

28.09.2023 - Letzte-Hilfe-Kurs
Maintal- Senior*innenberatung

05.10.2023 - Eigentlich ... wollte ich bereits vor Jahren Vorsorge treffen...
Freiwilligenagentur Hanau

07.10..2023 - Lernen, lesen, langweilig? Denkste! (2) - Mit Spielen Lernprozesse von Schulkindern unterstützen
www.maintal.de

12. + 19.10.2023 - Workshop Vereine fit für die Zukunft - Neue Aktive und Mitglieder finden
www.bildungspartner-mk.de

13.10.2023 - Märchen erzählen
Freiwilligenagentur Hanau

18.10.2023 - Praxisorientierte Pressearbeit im Verein
www.bildungspartner-mk.de

25.10.2023 - Einführung in das Internetphänomen "Memes"
Freiwilligenagentur Hanau

27.+ 28.10.2023 - Das 1x1 guter Fotos für Vereine und Organisationen
Freiwilligenagentur Hanau

07.11.2023 - Texte schreiben für die Öffentlichkeitsarbeit - Workshop zur Öffentlichkeitsarbeit
www.maintal.de

8.11., 14. + 15.11. Satzungsrecht für Vereine
www.mkk.de

11.11.2023 - Rhetorik und Präsentationstechnik im Ehrenamt
www.bildungspartner-mk.de

16.11.2023 - Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften bei Vereinsveranstaltungen
www.bildungspartner-mk.de

18.11.2023 - Steuerrecht für Vereine - alles, was Sie wissen müssen
www.bildungspartner-mk.de

23.11.2023 - Letzte-Hilfe-Kurs
Maintal - Senior*innenberatung

25.11.2023 - Gemeinsam in Gruppen arbeiten - Fortbildung zur effektiven Gruppenarbeit
www.maintal.de

27.11.-11.12.2023 - Einführung in das Designprogramm canva
Freiwilligenagentur Hanau

30.11.2023 - Teamerschulung Demokratiewerkstätten
www.bildungspartner-mk.de

Auf der Homepage der Landesehrenamtsagentur Hessen - https://www.deinehrenamt.de/termine sind weitere Seminare und Fortbildungen für Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte gelistet.

Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung gibt es die Ehrenamts-Card (E-Card).

Inhaberinnen und Inhaber der E-Card erhalten Vergünstigungen bei vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen. Mit der Vergabe der E-Card möchte auch der Main-Kinzig-Kreis seine Anerkennung gegenüber den ehrenamtlich Engagierten ausdrücken. Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Nach Ende der Geltungsdauer kann die E-Card neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Voraussetzungen zur Beantragung der E-Card bei der Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises:

  • mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche
  • mindestens seit einem Jahr für einen Verein, eine Organisation oder eine andere dem Allgemeinwohl dienende Einrichtung tätig
  • für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt
  • Sitz des Vereins/ der Organisation oder der Wohnsitz des Antragstellenden ist im Main-Kinzig-Kreis

Digitaler Antrag:

Zur Neubeantragung wie auch für den Folgeantrag bitte die digitale Beantragung der E-Card verwenden.

Teil der Online-Beantragung der Ehrenamts-Card beim Main-Kinzig-Kreis ist die Bestätigung der Organisation (pdf) .
Damit wird das ehrenamtliche Engagement bestätigt, das im digitalen E-Card Antrag als pdf oder jpg hochgeladen werden kann.

Alternativ zum Online-Formular kann bei der Ehrenamtsagentur per Mail an ehrenamtsagentur@mkk.de das Antragsformular als pdf angefordert werden.

Über die hessenweite Datenbank - >>die Ehrenamtssuchmaschine Hessen - sind Angebote und Suchen sowie offene Stellenangebote vieler Vereine und Organisationen abrufbar.

Ehrenamtssuche Hessen - Suche nach ehrenamtlichen Angeboten in Hessen - Landkreis Main-Kinzig-Kreis (ehrenamtssuche-hessen.de) ist eine hessenweite Datenbank, in der Vereine und Organisationen ihre offenen Stellenangebote, Unterstützungsmöglichkeiten und Suchen eintragen.

Orden und Ehrenzeichen

Der Main-Kinzig-Kreis hat eine Anerkennungskultur etabliert und bedankt sich auch im Namen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland für das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger mit der Verleihung von Orden und Ehrungen. Damit wird den ehrenamtlich Engagierten ein herzliches „Dankeschön“ für ihre Zeit und Energie ausgesprochen, die sie außerhalb ihrer beruflichen und privaten Verpflichtungen dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Im Folgenden sind die unterschiedlichen Orden und Ehrungen dargestellt. Bis auf den Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises handelt es sich jeweils um einen Überblick. Weitere Informationen bietet >>die Website der Hessischen Staatskanzlei .

Dabei gilt zu beachten:

Die Einreichung eines Vorschlags für alle hier aufgeführten Orden und Ehrenzeichen erfolgt schriftlich bei der Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises. Hierbei ist zu bedenken, dass das Prüfungsverfahren unter Umständen mehrere Wochen, Monate oder auch Jahre in Anspruch nehmen kann, weil verschiedene Institutionen, Vereine und Gremien, in denen die vorgeschlagene Person u. a. ehrenamtlich tätig ist oder war, angeschrieben und gehört werden müssen sowie bestimmte öffentliche Stellen zu beteiligen sind.

Für folgende Auszeichnungen können Vorschläge bei der Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises eingereicht werden

Den Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises können Personen erhalten, die in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens zehn Jahre ehrenamtlich über das normale Maß hinaus tätig waren oder Personen, welche sich besondere Verdienste um das Ehrenamt erworben haben. Die oder der Vorgeschlagene müssen der Auszeichnung würdig sein.

Mitglieder von Parteien und Organisationen, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen sowie Personen mit einem Eintrag im Strafregister können nicht mit dem Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises ausgezeichnet werden.

Im Rahmen der Möglichkeiten können Wunschtermine für die Verleihung berücksichtigt werden; dies ist allerdings aufgrund vorstehender Ausführungen nicht immer möglich. Verleihungen anlässlich von Geburtstagen, im Rahmen von karnevalistischen Terminen oder Veranstaltungen von politischen Parteien sind nicht möglich.

Ablehnungen erfolgen grundsätzlich ohne Begründung. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Ehrenbriefes des Main-Kinzig-Kreises besteht nicht.

Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Main-Kinzig-Kreises

Eine Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen („Landesehrenbrief“) setzt eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise nach dem 09.05.1945 voraus. Die Vorgeschlagenen müssen der Auszeichnung würdig sein.

Über die Verleihung eines Ehrenbriefs entscheiden seit 1998 die Landrätinnen oder Landräte, beziehungsweise die Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister, in deren Zuständigkeitsbereich die zu Ehrenden wohnen.

Der Hessische Verdienstorden ist eine der höchsten Auszeichnungen, die das Land Hessen vergibt. Dabei werden hervorragende Verdienste um das Land Hessen und seiner Bevölkerung gewürdigt, unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit. Über die Vergabe entscheidet allein der Ministerpräsident, der den Orden auch grundsätzlich übergibt.

Den Hessischen Verdienstorden gibt es in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande. Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaberinnen und -inhaber wie auch die Zahl der jährlichen Verleihungen begrenzt.

Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Mitmenschen für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig davon, ob die betreffende Person ihren Wohnsitz in Hessen hat.

Der Verdienstorden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet und auch junge Menschen verstärkt berücksichtigt werden. Jede Person kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen:

Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Als weitere Ausführungen folgen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes.

Mit der Pflegemedaille des Landes Hessen können Personen in Hessen gewürdigt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der/die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, die Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person.

Mit der Medaille ehrt das Land Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation Hilfe geleistet haben. Wenn dabei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für sie bestanden haben, können sie mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden. Vorschlagsberechtigt sind alle Personen.

Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin eine andere Person für die staatliche Anerkennung einer Rettungstat vorschlagen.

Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er dafür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.

Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, kann eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde erfolgen.

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