Brand- und Katastrophenschutz

Zu Beginn der 1990er Jahre gab es im Main-Kinzig-Kreis vier verteilte Leitstellen, in Schlüchtern, Gelnhausen und zwei in Hanau (Rettungsleitstelle und Feuerwehrleitstelle).

Nach der Verabschiedung des "Hessischen Rettungsdienstgesetzes" wurde eine zentrale Leitstelle für den gesamten MKK etabliert. Der Stützpunkt war zunächst Hanau, ab 2004 Gelnhausen.

Am 01.06.2004 wurde das Amt für Brand- und Katastrophenschutz mit dem Sachgebiet Rettungsdienst und der Zentralen Leitstelle zum Gefahrenabwehrzentrum Gelnhausen zusammengelegt.

Am 01.03.2021 wurde das Gefahrenabwehrzentrum mit dem Gesundheitsamt zum "Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr" zusammen gelegt.

Brandschutz

Der Abwehrende Brandschutz liegt im Aufgabenbereich der Feuerwehr. Die wichtigste Aufgabe besteht im Löschen eines Brandes. Jede Gemeinde stellt eine Feuerwehr auf und unterhält sie. Im Main-Kinzig-Kreis gibt es 29 Freiwillige Feuerwehren.

Der Main-Kinzig-Kreis unterstützt die Feuerwehren vor Ort mit erforderlichen Fahrzeugen und Geräten, zudem wird er tätig als Aufsichtsbehörde und berät die Gemeinden. Als weitere Aufgabe des Landkreises übernimmt dieser die Alarm- und Einsatzplanung der Feuerwehren, darunter zählt unter anderem die Aus- und Fortbildung.

112

Die Alarmierung der Feuerwehren erfolgt über die Zentrale Leitstelle unter der Notfallnummer 112.

 Kontakt

Sachgebietsleiter

Abwehrender Brandschutz, Zivil- u. Katastrophenschutz

Christian Hinrichs

Telefon 06051 85 - 55 31 0 Abwehrender Brandschutz

Telefon 06051 85 - 55 33 0 Zivil- und Katastrophenschutz

Fax-Nr. 06051 85 - 55 53 0

Brandschutz@mkk.de

Aufgabe des Vorbeugenden Brandschutzes ist es, darauf hinzuarbeiten, dass die Entstehung eines Brandes sowie die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert werden. Hierfür sind bauliche und betriebliche Maßnahmen nötig. Zudem sind vorbereitende Maßnahmen für den abwehrenden Brandschutz notwendig, um im Notfall die Rettung von Personen und Tieren sowie zügige Löscharbeiten zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehören das Installieren von Brandmeldeanlagen, die Gewährleistung der Zugänglichkeit der Gebäude und die Sicherstellung des erforderlichen Löschmittels.

 Kontakt

Sachgebietsleiter

Vorbeugender Brandschutz

Oliver Metz

Telefon 06051 85 - 55 32 0

Fax-Nr. 06051 85 - 55 53 0

VB@mkk.de

Der Bereich Aus- und Fortbildung ist dem abwehrenden Brandschutz zugeordnet. In diesem Bereich werden alle Lehrgänge und Seminare auf Kreisebene organisiert, verwaltet sowie einberufen. Im Main-Kinzig-Kreis finden 13 verschiedene Lehrgangsarten (insgesamt 44 Lehrgänge) sowie 20 verschiedene Seminarangebote (insgesamt 33 Seminare) im Jahr statt.

Zusätzlich findet hier die gesamte Lehrgangsverwaltung für die Landeslehrgänge an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel (HLFS) bzw. an der Außenstelle in Marburg Cappel in diesem Bereich für den Main-Kinzig-Kreis statt.

Die Hauptaufgaben sind:

  • Lehrgangsplanung- und -organisation
  • Lehrgangsvor- und -nachbereitung
  • Betreuung der Fachbereiche wie zum Beispiel Truppmann/-führer, Sprechfunk, Maschinist, Atemschutz, TH-VU, Absturzsicherung, Motorkettensäge sowie TH-Bahn
  • Organisation sowie Durchführung der Feuerwehrleistungsübungen auf Kreisebene

Für Lehrgangsteilnehmer steht temporär ein passwortgeschützter Downloadbereich zu ausgewählten Fortbildungen zur Verfügung.

 Ansprechpartner

Aktuelle Ausbildungspläne

Feuer übt auf Kinder eine große Faszination aus. Deshalb ist es wichtig, dass sie früh lernen, welche Gefahren davon ausgehen und was gemacht werden muss, wenn es doch einmal brennen sollte. Die Brandschutzerziehung ist dabei eine Form brandschutzpädagogischer Vermittlungsarbeit und dient dazu, Kinder im richtigen Umgang mit Feuer zu schulen und sie über das Verhalten im Brandfall zu informieren.

Seit dem Schuljahr 2021/22 findet in den 3. Klassen die Brandschutzerziehung gemäß dem Model Hessen statt. Im Main-Kinzig-Kreis waren dies im Schuljahr 2021/2022 sieben Pilotgrundschulen. Im Schuljahr 2022/2023 sind bereits weitere 13 Grundschulen hinzugekommen. Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird es in jeder Kommune des MKK mindestens eine Grundschule geben, wo die Brandschutzerziehung in den 3. Klassen durchgeführt wird. Geplant ist es, in allen Grundschulen des MKK die Brandschutzerziehung in den 3. Klassen durchzuführen.

 Kontakt

Brandschutzerziehungskoordinator

Oliver Groß

Telefon 06051 - 85 55 31 2

Fax-Nr. 06051 - 85 55 53 0

Brandschutzerziehung@mkk.de

Link

Katastrophenschutz

Unter den Katastrophenschutz fallen Einsätze im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, Gefahrstoffen, Verkehrskatastrophen sowie Industrie- oder Reaktorkatastrophen. Weitere wichtige Einsätze sind im Bereich von Trinkwasser- und Lebensmittelvergiftungen, sowie bei ansteckenden Krankheiten notwendig.

Aufenthaltsregelung

Bei Großunglücken mit Auswirkungen auf die in der Umgebung wohnenden Menschen fordern die Behörden u.U. auch schon heute dazu auf, die Wohnungen nicht zu verlassen sowie Türen und Fenster zu verschließen oder einen bestimmten Zufluchtsort aufzusuchen.

Im Spannungsfall können die Behörden in Gefahrensituationen ebenfalls Anordnungen zum Aufenthalt der Bürgerinnen und Bürger treffen.

Bürgertelefon für Notfälle

Zur Information der Bevölkerung hat der Main-Kinzig-Kreis ein Bürgertelefon für Notfälle eingerichtet. Bei größeren Schadenslagen oder im Katastrophenfall können Informationen zur Lage oder Hinweise auf Hilfemöglichkeiten unter der Sammelnummer: 06051 85-10000 abgerufen werden.

Das Bürgertelefon wird nur in Notfällen besetzt. Es stehen acht Abfrageplätze zur Verfügung. Eingehende Anrufe werden jeweils auf den nächsten freien Apparat gelegt. Sollten alle acht Leitungen besetzt sein, wird ein Anrufbeantworter zugeschaltet, der auf die momentane Überlastung aufmerksam macht.

Das Bürgertelefon des Kreises wird in Notlagen nicht alleine arbeiten. Örtliche Bürgertelefone - bei Feuerwehren oder in Verwaltungen - sollen das System ergänzen, beispielsweise bei konkreten Anfragen wegen Hilfeleistungen oder Vorsorgemaßnahmen.

Ergänzung und Verstärkung des Katastrophenschutzes

Zur Erfüllung von Zivilschutzaufgaben ergänzt der Bund Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in den Aufgaben

  • Brandschutz
  • ABC-Dienst
  • Sanitätsdienst
  • Betreuungsdienst

z. B. durch die Beschaffung von Fahrzeugen.

Die mit Zivilschutzaufgaben betrauten Helferinnen und Helfer erhalten im Rahmen ihrer Fachausbildung eine ergänzende Zivilschutzunterweisung.

Für die Aufgaben Bergung und technische Hilfe unterhält der Bund

  • die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Das Technische Hilfswerk steht mit seinen Helferinnen und Helfern sowie den Fahrzeugen und Geräten zur Bewältigung schwerer Schadensfälle auch schon im Frieden dem Main-Kinzig-Kreis mit seinen Gemeinden und Städten zur Verfügung.

Gesundheitliche Versorgung

Auch zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall werden durch die hierfür zuständigen Behörden vorsorglich ergänzende Maßnahmen geplant. In diesem Zusammenhang fördert der Bund die Ausbildung von Schwesternhelferinnen und Pflegehilfskräften. Da die Bürgerinnen und Bürger durch die Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung auch einen Beitrag zu Gesundheitsvorsorge leisten, unterstützt der Bund diese Ausbildung finanziell.

Katastrophenschutz

Der friedensmäßige Katastrophenschutz der Länder wird durch den Bund personell und materiell ergänzt, um so auch Zivilschutzaufgaben wahrnehmen zu können. Tragende Elemente des Katastrophenschutzes sind die Hilforganisationen des Main-Kinzig-Kreises mit ihren zahlreichen Helferinnen und Helfern und deren Ausstattung:

als öffentliche Hilforganisationen

  • die Feuerwehren

als private Hilforganisationen

  • der Arbeiter-Samariter-Bund
  • das Deutsche Rote Kreuz
  • die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
  • die Johanniter-Unfall-Hilfe
  • der Malteser-Hilfsdienst
  • die Rettungshundestaffel Main-Kinzig-Kreis

als Bundesanstalt

  • das Technische Hilfswerk

Eine Aufgabe des Zivilschutzes, die nicht unmittelbar dem Schutz der Menschen dient, ist der Schutz von Kulturgut. Zeugnisse und Denkmäler unserer Kultur gehören zu einem lebenswerten Dasein. Sie vor Kriegseinwirkungen zu schützen, ist eine internationale Verpflichtung nach der Haager Konvention von 1954. Durch das untenstehende Zeichen werden Kulturgüter in aller Welt gekennzeichnet.

Grundlage aller Zivilschutzmaßnahmen ist zunächst die Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger zur Selbst- und Nachbarschaftshilfe. Diese Fähigkeit zum Selbstschutz setzt Informationen über Schutz- und Hilfeleistungsmöglichkeiten, Ausbildung in Erster Hilfe und Vorsorge für Notfälle voraus. Auch Vorkehrungen gegen Störungen in der Versorgung mit Lebensmitteln gehören z.B. zu diesen Maßnahmen.

Informationmaterial kann angefordert werden über das

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Referat II.2

Provinzialstraße 93

53127 Bonn

https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html

Im Main-Kinzig-Kreis werden in den meisten Städten und Gemeinden, neben der sogenannten "Stillen Alarmierung" (Piepser), Sirenen für die Alarmierung der Feuerwehren vorgehalten.

Im Bereich der Gemeinden Erlensee, Rodenbach, Großkrotzenburg und Stadt Hanau sind die Sirenen in der Lage ein zusätzliches Warnsignal für die Bevölkerung auszusenden.

Bedeutung der Sirenensignale

Feueralarm

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Alarmierungssignal zum Feuerwehreinsatz für alle Feuerwehrleute

Katastrophenalarm

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Warnsignal für die Bevölkerung - Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten

Alarmierungssignal für den Katastrophenschutz - Alle Helfer zum Sammelpunkt

Im Main-Kinzig-Kreis sind die zuständigen Verkehrsfunksender HR 3 und Radio FFH.

Wahrnehmung

Gefahrenmerkmale:

  • lauter Knall
  • Rauch- oder Gaswolke
  • Gasgeruch / Ungewöhnliche Geruchswahrnehmung
  • Feuer

Informationen:

  • Sirenensignal 1 Minute Heulton
  • Radiosender HR 1 (94,4 MHz), HR 3 (89,3 MHz), FFH (105,9 MHz)
  • Lautsprecherdurchsagen der Einsatzkräfte (Polizei, Katastrophenschutz)
  • Fernsehsender 3. Programm

Sicherheitshinweise

  • Gebäude aufsuchen
  • Kinder ins Haus holen. Kinder nicht aus dem Kindergarten oder der Schule holen.
  • Behinderten und älteren Menschen helfen
  • Passanten aufnehmen
  • offenes Feuer und Rauchen vermeiden
  • vom Unfallort fernbleiben
  • Fahrten mit dem Auto unterlassen
  • Fenster und Türen schließen
  • Klimaanlage ausschalten
  • Lüftung im Auto ausschalten
  • bei Reizungen der Atemwege nasse Tücher vor Mund und Nase halten
  • bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen; in wirklich dringenden Fällen Notruf über Telefon Ruf 112 absetzen
  • nicht privat telefonieren, außer im Notfall

Entwarnung

  • Entwarnungsdurchsagen erfolgen über Radio oder Lautsprecher
  • erst nach der Entwarnung das Gebäude verlassen

Wahrnehmung

Gefahrenmerkmale:

  • keine Wahrnehmung durch menschliche Sinne!

Informationen:

  • Sirenensignal 1 Minute Heulton
  • Radiosender HR 1 (94,4 MHz), HR 3 (89,3 MHz), FFH (105,9 MHz) - die amtlichen Durchsagen beachten
  • Lautsprecherdurchsagen der Einsatzkräfte (Polizei, Katastrophenschutz)
  • Fernsehsender 3. Programm

Sicherheitshinweise

  • Gebäude aufsuchen. Möglichst in geschlossenen Räumen aufhalten!
  • Kinder ins Haus holen; Kinder nicht aus dem Kindergarten oder der Schule holen.
  • behinderten und älteren Menschen helfen
  • Passanten aufnehmen
  • Fahrten mit dem Auto unterlassen
  • Fenster und Türen schließen
  • Klimaanlage ausschalten
  • Lüftung im Auto ausschalten
  • im Freien nasse Tücher vor Mund und Nase halten
  • möglichst nur im Haus vorhandene Lebensmittel essen und trinken; Obst und Gemüse aus dem Garten meiden
  • die Nutzung des Leitungswassers ist nicht beeinträchtigt
  • nicht privat telefonieren, außer im Notfall; nicht die Notrufnummern blockieren
  • die Anweisungen der Rettungskräfte beachten

Entwarnung

  • Entwarnungsdurchsagen erfolgen über Radio oder Lautsprecher
  • erst nach der Entwarnung das Gebäude verlassen

Über Zivilschutz-Verbindungsstellen bei der Luftverteidigung und über ein bundesweites Netz an Messstellen, die ständig die Umweltradioaktivität überwachen, erfasst der Bund eventuelle Gefahrenlagen und er veranlasst bei einer Bedrohung die Warnung der Bevölkerung.

Die Warnung wird - wie schon heute bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen - insbesondere über die regionalen UKW-Rundfunkprogramme und über das Fernsehen erfolgen.

  • Siehe auch Sirenensignale
  • Siehe auch Warnungen über Lautsprecher
  • Siehe auch Bürgertelefon des Katastrophenschutzes

Der Main-Kinzig-Kreis hält einen mit modernsten Mitteln ausgestatteten Katastrophenschutz vor, um den Bürgerinnen und Bürgern in Notsituationen Hilfe leisten zu können.

Diese Vorsorge wird von den Ländern getroffen, weil Katastrophen nicht auszuschließen sind.

Der Bund ergänzt den Katastrophenschutz der Länder und verbessert ihn so zum Schutz der Bürgerinnen und Bürgern auch vor den besonderen Gefahren und Schäden, die in einem Verteidigungsfall drohen könnten.

Diese Vorsorge wird vom Bund getroffen, weil ein solcher Fall bisher noch nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen ist.

Zivilschutz ist keine Organisation neben oder über dem Katastrophenschutz, sondern ein Bündel von Aufgaben und Maßnahmen der ergänzenden Daseinsvorsorge des Staates für die Bevölkerung. Zivilschutz ist auch eine internationale humanitäre Verpflichtung des Staates, die unter dem besonderen Schutze eines Zusatzprotokolls zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 steht. Das Schutzzeichen ist ein Blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund.

Arbeitssicherheit

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz verfolgt das Ziel, für alle Beschäftigten in allen Branchen und Tätigkeiten sichere, gesundheitsverträgliche und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Neben dem technischen Arbeitsschutz gewinnen dabei zunehmend die psychischen und sozialen Belastungen an Bedeutung.

Auch Arbeitszeitfragen haben einen Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Es ist zu unterscheiden zwischen der

  • internen Aufgabe für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und
  • dem behördlichen Arbeitsschutz

Postanschrift

Kreisausschuss Main-Kinzig-Kreis

Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr

57. 1 Brand- und Katastrophenschutz

Postfach 1465

63569 Gelnhausen

Besucheranschrift

Main-Kinzig-Kreis

Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr

Brand- und Katastrophenschutz

Frankfurter Str. 34

63571 Gelnhausen

Telefonische Erreichbarkeit

Vormittags Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Nachmittags Montag bis Mittwoch 13 bis 15 Uhr.

Donnerstagnachmittag von 13 bis 17.30 Uhr.

Abteilungsleiter, Kreisbrandinspektor

  • Markus Busanni