Ökokontoführung

Ein Ökokonto kann jeder nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises einrichten lassen, wenn er oder sie Maßnahmen zur Biotopaufwertung oder für den Artenschutz wie z.B. die Umwandlung von Acker in Grünland, Nutzungsverzicht im Wald, Anpflanzungen, Renaturierungen ohne rechtliche Verpflichtung durchführt. Diese Maßnahmen werden in Ökopunkten umgerechnet und dem Konto gutgeschrieben. Ein Öko- oder Biotopwertpunkt hat einen Gegenwert von 35 Cent. Die Ökokontomaßnahmen können bei Bedarf für einen eigenen Eingriff in Natur und Landschaft eingesetzt oder aber an einen potenziellen Eingriffsverursacher verkauft werden (Ökopunktehandel).

Bis zum Ende des Jahres 2014 wurden im Main-Kinzig-Kreis 199 Projekte mit einem Wert von 34,5 Mio. Ökopunkten (entspricht 12,1 Mio. EUR) durchgeführt. Für die Kompensation von Eingriffen (insgesamt 219) wurden bis zu diesem Zeitpunkt 19,8 Mio. Punkte beansprucht. Im Pool stehen zur Zeit rd. 14,8 Mio. Biotopwertpunkte auf 55 Konten für mögliche Eingriffe zur Verfügung.

Die räumliche Verteilung der momentan vorhandenen Ökokontopunkte zeigt Ihnen die erste Grafik mit einem deutlichen Schwerpunkt im Bereich Hanau. Die zweite Grafik fasst die Ökopunkte zu Maßnahmenkomplexen zusammen, Schwerpunkte sind hier in den Bereichen Wald, Streuobst und Grünland festzustellen.

Beim Ökopunktehandel beachten Sie bitte, dass die Ökokontomaßnahme bei ihrem Einsatz in der selben naturräumlichen Haupteinheit wie der Eingriff liegt. Bezogen auf die drei Haupteinheiten des Main-Kinzig-Kreises verteilen sich die Ökopunkte wie folgt:

  • D 55 Odenwald, Spessart und Südrhön 14 %
  • D 53 Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland 67 %
  • D 47 Osthessisches Bergland, Vogelsberg und Rhön 19 %