Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Main-Kinzig-Kreises sorgen für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung einzelfallbezogener Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Damit wird der Lebensunterhalt von Kindern und Jugendlichen einschließlich der notwendigen und geeigneten pädagogischen Betreuung und Erziehung gesichert.

Hierzu zählt insbesondere die Gewährung von Pflegegeldern, Heimkosten und Beihilfen.

Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird eine angemessene und nach den gesetzlichen Bestimmungen mögliche Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens überprüft.

Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z. B. Kindergeld, Waisenrenten und Bafög zur teilweisen Deckung der Kosten angerechnet oder übergeleitet.

Im Rahmen von Zuständigkeitswechseln sorgt die Wirtschaftliche Jugendhilfe für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich der öffentlichen Jugendhilfeträger.

Kontakt

Termine nach Vereinbarung

Fax: 06051 85-11313

E-Mail: Jugendamt-Wiju@MKK.de

E-Mail: Jugendamt-Wiju-umA@MKK.de
(unbegleitete minderjährige Ausländer, umA)

Sachgebietsleiterin