Jugendförderung

Der Main-Kinzig-Kreis fördert unterschiedliche Aktivitäten im Bereich der Jugendarbeit. Alle Angebote gelten für Kinder und Jugendliche aus dem Main-Kinzig-Kreis, ausgenommen der Stadt Hanau, da diese über einen eigenen öffentlichen Jugendhilfeträger verfügt.

Woche der Kinderrechte vom 4. bis 8. Dezember 2023

Am 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. An diesem Tag wurde 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie sichert allen Kindern, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status universelle Rechte zu. Der Main-Kinzig-Kreis nimmt das zum Anlass, erneut eine ganze Woche den Kinderrechten zu widmen: Vom 4. bis 8. Dezember 2023 dreht sich im Main-Kinzig-Forum in Gelnhausen alles um Themen des Kindeswohls und der freien, selbstbestimmten Entfaltung von Kindern und Jugendlichen.

Wer das Bürgerportal betritt, kann sich dann auf „Aktionsinseln“ über Kinderrechte informieren, die in Kooperation mit UNICEF ausgestattet werden. Es gibt eine Kinderrechte-Lounge mit gemütlichen Sitzsäcken für Diskussionsrunden. Gebastelt werden darf auch, Erinnerungsfotos können am Magic Mirror gemacht werden und vieles mehr. Zum Abschluss bekommen alle Kinder und Jugendlichen ihren persönlichen Kinderrechte-Pass und ein Exemplar der Kinderrechtekonvention. Alle Kinder und Jugendliche aus dem Main-Kinzig-Kreis sind herzlich eingeladen.

Für Erwachsene und gerade auch Fachkräfte aus pädagogischen Tätigkeitsfeldern veranstaltet der Main-Kinzig-Kreis eine Vortragsreihe, die sich unter anderem mit gewaltfreier Kommunikation und Bindung beschäftigt.

Hintergrund der Aktionswoche im Main-Kinzig-Forum: Am Internationalen Tag der Kinderrechte machen auf der ganzen Welt Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Aktionen auf die Rechte von Kindern aufmerksam. Der Main-Kinzig-Kreis feierte bereits 2022 in Kooperation mit UNICEF eine Woche lang die Kinderrechte, 30 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, die seither im Rang eines Bundesgesetzes gilt. Daran knüpft der Kreis in diesem Jahr an und rückt die Kinder und ihre Rechte erneut in den Mittelpunkt. Organisiert wird die Aktionswoche vom Jugendamt mit seinem Bereich Jugendarbeit sowie der Kreispressestelle.

Veranstaltungen zur Woche der Kinderrechte 2023

9.30 Uhr Ankommen und Begrüßung

10.00 Uhr Workshop: Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung.
So steht es in den Kinderrechten die seit 2010 vollumfänglich für ALLE Kinder in Deutschland gelten. Um diese Rechte zu gewährleisten haben die verschiedenen Aspekte der UN-KRK Eingang in diverse weitere Rechtskreise gefunden.
Aber wie genau sieht das in Hessen aus? Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche konkret? Wie können und dürfen sie sich in einer Gemeinschaft einbringen? Und konkret für den MKK: Was läuft gut, was läuft schlecht? Wer hat welche Verantwortung für gemeinsame Ziele?
Das soll während des Workshops erarbeitet werden.
Frau Miriam Zeleke - Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Zielgruppe: Jugendsozialarbeiter*innen und Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 25 Personen begrenzt. wir bitten um Anmeldung unter jugendarbeit@mkk.de.



Welche Kita oder Schulklasse möchte die Aktionsinseln besuchen?

Wir bitten Kitagruppen und Schulklassen um Terminabsprache/Anmeldung unter jugendarbeit@mkk.de

Welche Kita oder Schulklasse möchte die Aktionsinseln besuchen?

Wir bitten Kitagruppen und Schulklassen um Terminabsprache/Anmeldung unter jugendarbeit@mkk.de

10.00 Uhr: Vortrag der Jugendhilfe im Strafverfahren "Wie läuft ein Verfahren ab?"
Wir informieren wie wir Jugendliche im Strafverfahren beraten und begleiten, die Rechte von straffälligen Jugendlichen geschützt werden und besonderen Bedürfnissen junger Menschen im Strafverfahren Rechnung getragen wird.
Birgit Kaiser
Jugendhilfe im Strafverfahren des Main-Kinzig-Kreises
Zielgruppe: Jugendliche ab 14 Jahren - Schulklassen
Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. wir bitten um Anmeldung unter jugendarbeit@mkk.de.


15.00 Uhr: Präsentation des Jugendforums Biebergemünd
Die Gemeinde Biebergemünd hat im Rahmen der Jugendarbeit in diesem Jahr das Projekt Jugendforum zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für ihre Bedürfnisse und Belange in der Gemeinde Biebergemünd durchgeführt.
Herr Karsten Jung
Jugendsozialarbeiter der Gemeinde Biebergemünd
Zielgruppe: Bürgermeister*innen, Politiker*innen, Kommunalverantwortliche, Schulleiterinnen und Schulleiter
Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. wir bitten um Anmeldung unter jugendarbeit@mkk.de.



Welche Kita oder Schulklasse möchte die Aktionsinseln besuchen?

Wir bitten Kitagruppen und Schulklassen um Terminabsprache/Anmeldung unter jugendarbeit@mkk.de

8.30 Uhr bis ca. 12.00 Uhr Einführungs-Workshop in die Gewaltfreie Kommunikation (nach Marshall B. Rosenberg)
Der Einführungsworkshop bietet Informationen und Übungen zur Gewaltfreien Kommunikation.
Sebastian Lenz - Mediator, Trainer Gewaltfreie Kommunikation
Zielgruppe: alle Interessierten

Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 25 Personen begrenzt. wir bitten um Anmeldung unter jugendarbeit@mkk.de.



Welche Kita oder Schulklasse möchte die Aktionsinseln besuchen?

Wir bitten Kitagruppen und Schulklassen um Terminabsprache/Anmeldung unter jugendarbeit@mkk.de

Eindrücke von der Woche der Kinderrechte aus dem Jahr 2022



Die Plakate der Ausstellung zum Download ;-)

Mögliche Zuschüsse und Förderungen

  • Gefördert werden Fahrten, Freizeiten und Lager für Teilnehmer aus dem Main-Kinzig-Kreis
  • Förderungs- und antragsberechtigt sind Kreisorganisationen der Jugendverbände, Jugendgruppen der Musik- und Tanzvereine und der Kinder- und Jugendchöre und die als förderungswürdig anerkannten Jugendgruppen im Main-Kinzig-Kreis
  • Die Förderung je Teilnehmenden und Tag beträgt höchstens 3,00 €; für Mitarbeitende ist ein Zuschuss in Höhe von höchstens 4,00 € vorgesehen. Jugendleitercardinhabende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 5,50€
  • Ein schriftlicher Antrag an das Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de ist erforderlich
  • Grundlage der Förderung sind entsprechende Richtlinien des Main-Kinzig-Kreises

  • Förderungs- bzw. Antragsberechtigte sind zuwendungsberechtigte Personen oder die Veranstalter der Freizeitmaßnahmen in deren Auftrag, wenn es anerkannte Träger der Jugendhilfe sind. Die Förderungsberechtigung wird dann festgestellt
  • Die Zuschusshöhe beträgt höchstens 2/3 der Teilnehmerkosten, jedoch nicht mehr als 20,- € pro Tag und Teilnehmer (An- und Abreisetag inklusive). Der Erholungsaufenthalt sollte maximal zwei Wochen dauern und darf sechs Tage nicht unterschreiten
  • Richtlinie und Berechnungsbogen können angefordert werden beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Tel. 06051 85-14480, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de
  • Grundlage der Förderung sind entsprechende Richtlinien des Main-Kinzig-Kreises

  • Gefördert werden Seminare zur politischen Bildung
  • Antrags- und förderungsberechtigt sind freie Jugendinitiativen und Jugendgruppen, die keinem Landesverband angehören und deshalb auch keine Mittel aus dem Jugendbildungsförderungsgesetz erhalten
  • Die Höhe der Förderung erschließt sich aus dem Kosten- und Finanzierungsplan des Antragstellers
  • Ein schriftlicher Antrag sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan müssen dem Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen oder per Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de vorgelegt werden
  • Grundlage der Förderung sind entsprechende Richtlinien des Main-Kinzig-Kreises

  • Beschaffung, Erneuerung und Ergänzung von Material für die Jugendarbeit der Jugendverbände und Jugendinitiativen im MKK werden gefördert
  • Antrags- und förderungsberechtigt sind anerkannte Jugendgruppen aus dem Einzugsbereich des Jugendamtes des MKK
  • Gefördert werden 40% der förderungsfähigen Kosten, jedoch max. 250,- € pro Jugendgruppe, bzw. max. 500,- € bei einem durch den Hess. Jugendring anerkannten Jugendverband, wenn dieser in einer Stadt oder Gemeinde aus mehr als einer Gruppe besteht
  • Einzelheiten sind einer Richtlinie zu entnehmen, die beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de angefordert werden kann.
    Ein Antrag auf Förderung ist auch an diese Adresse zu stellen.
  • Grundlage der Förderung sind entsprechende Richtlinien des Main-Kinzig-Kreises

  • Ziel und Gegenstand ist die Mitfinanzierung von Lehrgangsveranstaltungen zur Erlangung der Jugendleitercard
  • Veranstalter von Lehrgängen können gemeinsam mit dem Jugendamt, d. h. dem Jugendbildungswerk, Kooperationsveranstaltungen durchführen
  • Art und Höhe der Förderung ergeben sich aus dem eingerichten Kosten- und Finanzierungsplan
  • Der Antrag kann gestellt werden beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Juleica@MKK.de

  • Gefördert werden Maßnahmen und Beteiligungsprojekte von Kindern und Jugendlichen
  • Mitfinanziert werden Maßnahmen und Beteiligungsprojekte, die in Kooperation mit dem Jugendamt angeboten werden
  • Art und Höhe der Förderung ergeben sich aus dem eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan
  • Der Antrag kann gestellt werden beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barbarossastr. 16 - 24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de

  • Gefördert werden Projekte gegen Gewalt und für die Integration
  • Projekte, die in Kooperation mit dem Jugendamt durchgeführt werden
  • Art und Höhe der Förderung ergibt sich aus dem eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan
  • Der Antrag auf Kooperation kann gestellt werden beim Jugendamt, Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Barabarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen, Fax 06051 85-14440 oder E-Mail Jugendarbeit@MKK.de
  • Grundlage der Förderung sind Projektförderungsgrundsätze des Programms »Gegen Gewalt und Extremismus - für einen toleranten Main-Kinzig-Kreis«

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