Kurzzeitpflege

Unter "Kurzzeitpflege" versteht man die zeitlich befristete stationäre Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen, die sonst zu Hause von den Angehörigen und/oder den ambulanten Diensten versorgt werden. Hauptziel der Kurzzeitpflege ist die zeitweise Entlastung pflegender Angehöriger. Entweder um ihnen einen Urlaub zu ermöglichen oder als Krisenintervention, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt. Kurzzeitpflege kann auch als Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden.

Leistungen der Pflegekassen können, soweit die Voraussetzungen vorliegen, einmal bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) und einmal im Rahmen der Kurzzeitpflege ( § 42 SGB XI) in Anspruch genommen werden. Sie werden nur für die pflegebedingten Aufwendungen (den Pflegesatz) gewährt und sind jeweils auf max. 28 Tage bzw. jeweils max. 1.612 € begrenzt.

Nach § 45b SGB XI gewährt die Pflegeversicherung (ab Pflegegrad 1) einen Entlastungsbetrag von mtl. 125 €. Diese Leistung kann auch für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten eingesetzt werden.

Die nachfolgende Liste enthält Einrichtungen, die Plätze ausschließlich zur Kurzzeitpflege nutzen. Darüber hinaus bieten nahezu alle Alten- und Pflegeheime im Main-Kinzig-Kreis eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an.

Die in der Tabelle ausgewiesenen Investitionskosten sind nur für Sozialhilfeträger bindend. Für "Selbstzahler" werden u.U. höhere berechnet.

Hier finden Sie frei gemeldete Kurzzeitpflegeplätze .

Wenn Sie weitere Informationen oder Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Kurzzeitpflegeplatz wünschen, können Sie sich gerne an unseren Informationsdienst Telefonnummer 06051 85 48114 wenden.

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