Unterstützung im Alltag

Die Mehrheit der pflegebedürftigen Personen im Landkreis möchte in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld leben, ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen.

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen zum Gelingen dieses Wunsches bei und bieten zudem Entlastung für die pflegenden Angehörigen.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und für qualitätsgesicherte Leistungen einzusetzen. Um eine entsprechende Kostenerstattung durch die Pflegekassen zu gewährleisten, benötigen die Angebote eine Anerkennung durch die zuständige Kreisbehörde nach Maßgabe der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV).

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  • Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),

  • Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
  • Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Andere, als die hier aufgeführten Dienste, haben eine Zulassung als ambulanter Pflegedienst oder bieten ihre Leistung im Rahmen der Verhinderungspflege an.

Zu den Angeboten: