Online-Antrag
- Wohngeld Lastenzuschuss - Erstantrag
- Wohngeld Lastenzuschuss - Weiterleistungsantrag
- Wohngeld Mietzuschuss - Erstantrag
- Wohngeld Mietzuschuss - Weiterleistungsantrag
PDF-Formulare
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gibt es das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es gibt die Möglichkeit, einen staatlichen Zuschuss zur Miete - den Mietzuschuss - oder zu den Belastungen aus Wohnungs- oder Hauseigentum – den Lastenzuschuss - zu beantragen, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind.
Konkret gibt es Wohngeld als:
Ob Sie Wohngeld beanspruchen können und –wenn ja- in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:
Wichtig: Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Nicht antragsberechtigt sind:
Zuständig ist das Team vom Main-Kinzig-Kreis. Einwohner/-innen der Stadt Hanau oder deren Ortsteile wenden sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Hanau.
Die Antragsformulare sind bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu erhalten. Diese können außerdem hier heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Anträge können per Post versendet oder bei der jeweiligen Wohngeldbehörde persönlich abgegeben werden.
Über die Internetseite des Bundes sind weitere Informationen zum Thema Mietzuschuss und Wohngeld abrufbar.
Das ausgefüllte Antragsformular sowie Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung sind mitzubringen. Weitere benötigte Unterlagen und Auskünfte werden ggf. schriftlich angefordert.
Folgende Unterlagen sollen dem Antrag für Mietzuschuss beigefügt werden:
Diese Unterlagen können dem Antrag für Lastenzuschuss beigefügt werden:
Wenn die Voraussetzungen für den Erhalt von Wohngeld erfüllt sind, wird dieses in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein Weiterleistungsantrag mit aktualisierten Angaben erforderlich. Der Antrag kann bereits einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass Änderungen in den jeweiligen Verhältnissen, wie Mietminderungen oder Einkommenserhöhungen gemeldet werden müssen. Gegebenenfalls ist der aktuelle Wohngeldanspruch neu vom Amt zu prüfen. Dies ist wichtig, damit Wohngeldrückzahlungen vermieden werden können. Bei Unklarheiten gibt das Amt gerne Auskunft.
Es besteht die Möglichkeit, unverbindliche Wohngeld-Testberechnung durchzuführen. Dafür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Herr Herbert
Telefon: 06051 85-13971
E-Mail: Wohngeld@mkk.de
Frau Stichel
Telefon: 06051 85-13970
E-Mail: Wohngeld@mkk.de
Frau Caspar-Mehmood
Telefon: 06051 85-13986
E-Mail: Wohngeld@mkk.de
Frau Kleinfelder
Telefon: 06051 85-13977
E-Mail: Wohngeld@mkk.de
Frau Ochs
Telefon: 06051 85-13981
E-Mail: Wohngeld@mkk.de
Herr Kling
Telefon: 06051 85-14200
E-Mail: Wohngeld@mkk.de
Main-Kinzig-Kreis
Bauordnungsamt
Gebäude C
Barbarossastr. 20
63571 Gelnhausen
Main-Kinzig-Kreis
Bauordnungsamt
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 17:30 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail oder Telefon
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