Kreisjugendhilfeausschuss

Aufgaben und Zusammensetzung

Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Kreisjugendhilfeausschusses sind in § 71 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt. Die Aufgaben des Kreisjugendhilfeausschusses ergeben sich aus § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII.

Die nähere Ausgestaltung für den Main-Kinzig-Kreis ist in der Satzung für das Kreisjugendamt des Main-Kinzig-Kreises niedergelegt.

Nach § 71 Abs. 1 SGB VIII setzt sich der Kreisjugendhilfeausschuss in bestimmten Stimmenverhältnissen aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft (d. h. des Kreistages), von in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männern sowie Vertreterinnen und Vertretern der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zusammen.

Auch Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

Im Main-Kinzig-Kreis sind 17 stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder im Kreisjugendhilfeausschuss tätig. Vorsitzender ist der Kreisbeigeordnete Winfried Ottmann.

Der Kreisjugendhilfeausschuss besitzt gegenüber dem Kreistag Antragsrecht.

Nach § 71 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII hat er auch Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft (Kreistag) bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und gefassten Beschlüsse.

Die Amtszeit des Kreisjugendhilfeausschusses entspricht der Wahlzeit des Kreistages. Allerdings führt der Kreisjugendhilfeausschuss die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Kreisjugendhilfeausschusses weiter.

Die Sitzungen des Ausschusses sind in der Regel öffentlich.

Die Organisation des Kreisjugendhilfeausschusses und die Betreuung der Sitzungen wird durch das Kreisjugendamt übernommen. Ansprechpartner ist Frau Hentschel, Telefon (über Assistenz) 06051 85-11303.

  • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • der Jugendhilfeplanung
  • der Förderung der freien Jugendhilfe

  • die Vorbereitung des Haushalts und der Nachtragshaushalte für den Bereich der Jugendhilfe
  • die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
  • die Entscheidung über die Anerkennung und den Widerruf als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
  • die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
  • die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Beisitzerinnen und ehrenamtlichen Beisitzer für den Ausschuss und für die Kammer für Kriegsdienstverweigerung
  • die Behandlung von Einsprüchen gegen Entscheidungen, an denen er beteiligt war

  • vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und bei allen die Lebensbedingungen von jungen Menschen und ihren Familien betreffenden Planungs- und Entwicklungsvorhaben des Main-Kinzig-Kreises
  • vor der Berufung der Leiterin/des Leiters der Verwaltung des Kreisjugendamtes
  • Der Kreisjugendhilfeausschuss besitzt gegenüber dem Kreistag Antragsrecht
  • Nach § 71 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII hat er auch Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft (Kreistag) bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und gefassten Beschlüsse
  • Die Amtszeit des Kreisjugendhilfeausschusses entspricht der Wahlzeit des Kreistages. Allerdings führt der Kreisjugendhilfeausschuss die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Kreisjugendhilfeausschusses weiter

Zur Vor- und Aufbereitung der Sachthemen hat der Kreisjugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises drei Fachausschüsse (Unterausschüsse) gebildet. Im Einzelnen sind das:

  • Fachausschuss Jugendhilfeplanung und -entwicklung
  • Fachausschuss Allgemeine Förderung der Jugendhilfe
  • Fachausschuss Kinderbetreuung

Diese Fachausschüsse haben ausschließlich beratende Funktion, ihre Arbeitsaufträge werden durch den Kreisjugendhilfeausschuss bestimmt. Die Mitglieder der Fachausschüsse müssen nicht dem Kreisjugendhilfeausschuss angehören.

Namentlich genannte Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses

  • Brimberry, Robert (Kreisjugendring)
  • Deckenbach, Sibilla (Auf Vorschlag des Kreistags)
  • Eckert, Petra (Der Paritätische)
  • Engel, Ute (Diakonisches Werk)
  • Flörchinger, Robert (Caritasverband, Stv. Vorsitzender KJHA)
  • Habekost, Katja (Auf Vorschlag des Kreistags)
  • Haendel, Stefanie (Kreisjugendring)
  • Haßdenteufel, Vilola (Kreistagsmitglied)
  • Jung, Markus (Kreistagsmitglied)
  • Losch, Anita Kreis (Kreistagsmitglied)
  • Ottmann, Winfried (Kreisbeigeordneter, Vorsitzender KJHA)
  • Schad, Max (Kreistagsmitglied)
  • Schlage, Birgit (Kreistagsmitglied)
  • Stein, Timo (Welle gGmbH)
  • Straub, Jutta (Kreistagsmitglied)

  • Bretzger, Tasja (Amtsgericht Gelnhausen)
  • Ciani, Grit (Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit, Referat 7)
  • Fritz, Sabine (Ev. Kirche)
  • Hentschel, Suse (Jugendamtsleitung, Geschäftsführung KJHA)
  • Dr. Karau, Simone (Gesundheitsamt, Amt 57)
  • Nachtmann, Sonja (Arbeitsagentur)
  • Rickert-Fischer, Heike (DGB)
  • Seifert, Michaela (Sportkreis Main-Kinzig e. V.)
  • Stallmann, Ludger (Stv. Jugendamtsleitung, Schriftführung KJHA)
  • Wolf, Harald (Finanz- und Rechnungswesen, Amt 20)

Kontakt

Fax: 06051 85-11354

E-Mail: Kreisjugendhilfeausschuss@MKK.de

Anmeldung für KJHA-Mitglieder

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