Am Start, während andere noch unterwegs sind.

Mit Unterstützung des Bundesministeriums des Innern sowie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bringt der Main-Kinzig-Kreis als erste Fahrerlaubnisbehörde den digitalen Führerscheinantrag – zunächst nur für PKW und Motorrad – an den Start. Ein Antrag für begleitetes Fahren ab 17 ist aktuell noch nicht auf dem digitalen Weg möglich.

Weitere Landkreise in Hessen werden in den kommenden Monaten folgen. Mit Blick auf die Digitalisierung der Verwaltung ist das ein echter Quantensprung, für den mehrere Behörden über Monate intensiv zusammengearbeitet haben.

Dreh- und Angelpunkt ist die digitale Identifikation, denn am Ende muss einwandfrei feststehen, dass die erforderliche Unterschrift und das biometrische Foto auch zu der Person gehören, die den Führerschein am Computer oder Smartphone beantragt. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen, nun können die künftigen Autofahrer*innen loslegen.

Wissenswertes über den digitalen Führerscheinantrag ...

Im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland hat Hessen die Vorreiterrolle für den digitalen Führerscheinantrag übernommen. Ab sofort kann der Führerscheinantrag komplett online gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich den Antrag in englischer oder deutscher Sprache anzeigen lassen. Zudem können das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle Nachweise bequem online hochgeladen werden. Der Online-Antrag verfügt sogar über eine „Selfie“-Funktion über die das Lichtbild eingespielt werden kann. Die Biometrie wird hierbei durch eine Software der Bundesdruckerei sichergestellt. Die Authentifizierung der Antragstellenden erfolgt bequem und sicher über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.
Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Für eine erfolgreiche digitale Antragsstellung wird folgendes benötigt:

  • Online-Ausweis oder Registrierung im Servicekonto Hessen:
    Hierfür benötigen Sie: 1. Einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie Ihre PIN. 2. Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. 3. Die AusweisApp2 muss installiert und geöffnet sein. Eine detailliertere Anleitung finden Sie >>unter diesem Link .
    Für die Identifizierung über das Servicekonto Hessen wird zusätzlich noch eine Registrierung beim Servicekonto benötigt.
  • Bilddatei oder Smartphone: Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen oder mit der „Selfie“-Funktion Ihres Smartphones aufnehmen.
  • Angabe zur Fahrschule:
  • Erste-Hilfe-Nachweis: Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie an einer Erste-Hilfe-Schulung bei einer amtlich anerkannten Stelle oder einem Träger der öffentlichen Verwaltung teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Nachweis des Sehvermögens: Für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, B, BE, L oder T müssen Sie einen Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle machen. Ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten ist auch zulässig. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Informationen finden Sie in § 12 der Fahrerlaubnisverordnung.

Um einen Antrag zu stellen, müssen alle Unterlagen vorhanden sein. Aktuell können nur die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen aus diesen online beantragt werden. Es kann aktuell noch kein Begleitetes Fahren ab 17 online beantragt werden.

Der Online-Antrag kann erst ab dem Mindestalter von 16 Jahren gestellt werden, da der Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels Voraussetzung für die digitale Authentifizierung ist.

  • Schritt 1: Identitätsnachweis durch Online-Ausweis oder Servicekonto Hessen
  • Schritt 2: Angaben von Informationen, z.B. zu Ihrer Person und Ihrer gewünschten Fahrerlaubnisklasse
  • Schritt 3: Hochladen von Anlagen, wie z.B. Foto und Erste-Hilfe-Nachweis
  • Schritt 4: Bezahlung des Online-Antrags