Amtliche Bekanntmachungen des Wahlleiters des Main-Kinzig-Kreises für die Wahl des Kreistages des Main-Kinzig-Kreises
Kommunalwahl 2026
Die Bürgerinnen und Bürger sind am 15. März 2026 aufgerufen, ihre Stadt-, Gemeinde- und Kreisparlamente neu zu wählen.
Bei der Kommunalwahl in Hessen kann die eigene Stimme über „Kumulieren und Panaschieren“ verteilt werden, und das sowohl bei den Wahlen auf Kreis- als auch auf lokaler Ebene.
Für die Kreistagswahl im Main-Kinzig-Kreis haben neun Parteien und Wählergruppen ihre Listenvorschläge für die Kreistagswahl eingereicht. Im Büro des Kreiswahlleiters im Main-Kinzig-Kreis mussten die entsprechenden Listen bis zur Frist am 5. Januar um 18 Uhr zur Wahlzulassung vorgelegt werden.
Über die offizielle Zulassung entschied der Kreiswahlausschuss am 16. Januar. Es wurden die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: CDU, AfD, SPD, Grüne, FDP, FW, Die Linke, Volt und Freie Wähler.
Bekanntmachungen
Musterstimmzettel
Nachfolgend finden Sie den Musterstimmzettel zur Wahl des Kreistages am 15.03.2026
Wahlhinweise
So wählen Sie richtig
Sie wählen richtig, wenn Sie die folgenden fünf Regeln der Stimmabgabe beachten. Denn dann sind Sie über alle Gestaltungsmöglichkeiten informiert, die Ihnen das Kommunalwahlrecht für Ihre Stimmabgabe bietet.
Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Für die anstehende Wahl haben Sie demnach 87 Stimmen.
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“. Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen vergeben, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerbervergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Durch dieses Listenkreuz kommen Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass alle die, die von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen haben, eine weitere Stimme erhalten – bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen ausdieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber keine Ihrer Stimmen erhalten.
Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?
Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig ist.
Haben Sie noch Fragen zum Kommunalwahlrecht?
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Themenportal Wahlen im Internet unter:
wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/wahlsystem
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