Information, Beratung und Bildung

„Ich möchte Ihnen für Ihr Engagement, Ihre Kompetenz und Ihre Empathie ganz herzlich danken. So eine Arbeitsweise wie Ihre ist heutzutage auf keinen Fall selbstverständlich. Dankschön! Sie sind spitze.“

eine Ratsuchende

Um gute und richtige Entscheidungen für unsere Gesundheit und für die unserer Anvertrauten treffen zu können, sind wir auf umfassende Informationen, neutrale Beratungen, Selbsthilfe und Lernangebote angewiesen. Mit ihrer Hilfe stärken wir unsere Gesundheitskompetenz. Hierbei sind Mitbestimmung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Selbstbestimmung in allen Fragen des Älterwerdens von zentraler Bedeutung.

Im Main-Kinzig-Kreis werden zu unterschiedlichsten Themen Beratungsleistungen und nützliche Informationen angeboten. Menschen, die im Alter auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, haben schließlich auch sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Zudem finden sich pflegende Angehörige häufig im vermeintlichen Dschungel der Gesetze, Möglichkeiten und Leistungen nur schwer zurecht. Aus sie benötigen Hilfe und Rat.

Die Inhalte einer Pflegeberatung leiten sich aus dem individuellen Bedarf der anfragenden Personen ab. Gemeinsam mit allen Beteiligten werden Lösungsmöglichkeiten entwickelt und erste gemeinsame Schritte zur Vernetzung mit relevanten Akteurinnen und Akteuren sowie den Diensten im Main-Kinzig-Kreis unternommen.

Die folgende Auflistung der Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote soll dabei unterstützen, sich zurecht zu finden.

Seit 2011 gibt es den Pflegestützpunkt im Main-Kinzig-Kreis in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege und Krankenkassen und des Main-Kinzig-Kreises.

Der Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis

Das Wohnumfeld ist ein zentraler Bestandteil unseres Lebens. Wohnen bedeutet Geborgenheit und Schutz, unser Zuhause ist Rückzugsraum und Sinnbild für liebgewonnene Routinen. Wohnraumanpassungen ermöglichen älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung länger zu Hause in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben zu können. Durch Hilfsmittel, bauliche Veränderungen oder Anpassung der Ausstattung kann der Wohnraum an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Im Main-Kinzig-Kreis gibt es zahlreiche Wohnberatungsstellen, die vor Ort, in der häuslichen Umgebung, beraten. Haupt- wie ehrenamtliche Wohnberaterinnen und –berater unterstützen dabei, dass betroffene Menschen möglichst selbständig und dauerhaft dort leben können. Außerdem beraten und informieren sie über den Einsatz von (technischen) Hilfsmitteln und geben praktische Tipps, um das Wohnumfeld zu verbessern.

Maßnahmen der Wohnraumanpassung sind mit unterschiedlichem finanziellem Aufwand verbunden. Für die Finanzierung können Zuschüsse oder Kredite verschiedener Institutionen in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen, um diese Hilfen zu erhalten, sind besonders zu beachten. Wohnberaterinnen und –berater geben daher aus Auskunft zu Finanzierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen.

Personen, die in einen Pflegegrad eingestuft sind, können für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI) von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro erhalten. Mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammenwohnen, können bis zu 16.000 Euro erhalten. Die Maßnahmen dürfen allerdings erst nach Genehmigung der Kostenzuschüsse begonnen werden.

Für Hilfsmittel, wie zum Beispiel Duschstühle, Toilettensitzerhöhung oder Rollatoren, ist eine Hilfsmittelverordnung notwendig, die ein Arzt oder eine Ärztin ausstellt. Weitergehende Informationen sind bei den Krankenkassen sowie den Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes des Main-Kinzig-Kreises erhältlich.

Des Weiteren gewährt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Kostenzuschuss für den Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Der Grad der Behinderung ist durch einen Schwerbehindertenausweis oder durch ein Pflegegutachten nachzuweisen. Anträge sind über die Wohnungsbauförderungsstelle des Kreises zu stellen. Individuelle Fragen beantworten der Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis oder die nachfolgend genannten Wohnberaterinnen und –berater.

Informationen über die Wohnraumanpassung, Barrierefreiheit und Hilfsmittel können Sie als PDF-Dokument herunterladen.

Musterausstellungen zu barrierefreien Bädern können Sie in einigen Sanitätshäusern im Main-Kinzig-Kreis besichtigen.

Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie unter nachfolgenden Links:

innovativ-altern.de

www.barrierefrei-fuer-alle.de

www.nullbarriere.de

www.mach-dein-bad.de

MKK gesamt

Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis in Schlüchtern
Wassergasse 16-18, 36381 Schlüchtern
Telefon: 06661 970-48171
pflegestuetzpunktSLU@mkk.de

Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis in Gelnhausen
Hailerer Str. 24, 63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 85-48012, -48003
pflegestuetzpunkt@mkk.de

Birstein-Untersotzbach

Kalinka Pflegeteam
Hilpertswiese 7, 63633 Birstein-Untersotzbach
06054 911188
hk@kalinka-team.de

Freigericht

Gemeinde Freigericht
Ordnungsamt, Bereich Jugend- und Sozialamt
Rathausstraße 13, 63579 Freigericht
06055 916-339
simone.pletka@freigericht.de

Hanau

Martin Luther Altenhilfe gGmbH, Hilfezentrale
Steinheimer Str.1, 63450 Hanau
06181 1800-512
stefan.schlett@vmls.de

Ingenieurbüro für Bauwesen, Beratender Ingenieur
Reitweg 13, 63456 Hanau-Kleinauheim
06181 60814
geissler.lischke.schaefer@gmail.com

Magistrat der Stadt Hanau, Seniorenbürger und Jugend, Familien- und Seniorenwohnen im Alter, Mobile Wohnberatung, Fr. Karin Dunkel
Steinheimer Str. 1, 63450 Hanau
06181 66820-50
karin.dunkel@hanau.de

Soziale Mietberatung und Wohnberatung für Mieter der Baugesellschaft Hanau GmbH
Heinrich-Bott-Str.1, 63450 Hanau
06181 2501-52
Jana.krefft@bau-hanau.de

Maintal

Magistrat der Stadt Maintal, Seniorenberatung, Renate Gundert-Buch
Klosterhofstr. 4-6, 63477 Maintal
06181 4003-67
seniorenberatung@maintal.de

THS Architekten Thomas Seipel
Untergasse 4, 63477 Maintal
06181 4243-250
thsarchitekten@gmx.de

Rodenbach

Gemeinde Rodenbach, Seniorenberatung
Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach
06184 599-22
peter.rudolph@rodenbach.de

Wohnberatung ist ein wesentliches Beratungsangebot, um den Verbleib im vertrauten Wohnumfeld zu gewährleisten. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert den Aufbau und die Koordinierung der Wohnberatung in Hessen als vernetzte Dienstleistung und somit auch die Fachstelle für Wohnberatung. Ein Aufgabengebiet der Fachstelle ist die Qualifizierung im Bereich der Wohnberatung. Die Fachstelle bietet allen ehrenamtlich Interessierten und Vereinen, aber auch hauptamtlichen Mitarbeitenden in Kommunen, Seniorenberatungen, Wohlfahrtsverbänden, Wohnungsbaugesellschaften und anderen Einrichtungen kostenfreie Schulungen zur Wohnberaterin oder zum Wohnberater an. Zudem werden Arbeitshilfen und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, Fachveranstaltungen organisiert sowie der Erfahrungsaustausch mit Expertinnen und Experten gewährleistet und gefördert.

HESSISCHE FACHSTELLE FÜR WOHNBERATUNG

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen Nord e.V.
Wilhelmshöher Allee 32 a
34117 Kassel

Kontakt
Tel. 0561 5077-137 oder 0561 5077-210
Fax 0561 5077-437
E-Mail: hfw@awo-nordhessen.de

Das nähere Umfeld von älteren Menschen spielt eine bedeutende Rolle, wenn ihre Mobilität zunehmend eingeschränkt ist. Viele ältere Menschen möchten sich weiterhin engagieren, anderen Menschen begegnen, sich mit Jung und Alt vernetzen. Bei Hilfebedürftigkeit sind deshalb schnelle und einfach verfügbare Unterstützungsleistungen wünschenswert. Die Vernetzung in der eigenen Kommune gewinnt an Bedeutung. Dabei spielen die Seniorenbüros eine entscheidende Rolle. Ob Großstadt oder ländlicher Raum: Seniorenbüros fördern die Teilhabe am gemeinschaftlichen Miteinander. Sie vermitteln Hilfen, schaffen Verbindungen zwischen Hilfesuchenden und Hilfebietenden und gestalten das soziale Leben in der Kommune mit. Seniorenbüros stärken die bürgerschaftliche Teilhabe älterer Menschen. Sie fördern Engagement im lokalen Umfeld und organisieren eigene Projekte. Sie bieten Begleitung und Qualifizierung sowie angemessene Rahmenbedingungen.

Das Beratungsangebot der Seniorenbüros ist kostenfrei und trägerneutral. Die Seniorenberatung richtet sich auch an Angehörige, Freunde und Nachbarn, die sich um ältere Menschen in ihrer Umgebung sorgen und nicht wissen, an wen sie sich in diesem Falle wenden können.

Die Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, sozialer Leistungen, Dienste und Einrichtungen macht es Betroffenen schwer zu erkennen, wofür und von wem Hilfen angeboten werden. Angesichts persönlicher Notlagen werden komplizierte Antragsverfahren und Zuständigkeiten leicht zu vermeintlich unüberwindbaren Hürden.

In dieser herausfordernden Situation stehen die Beratungsstellen der Kommunen und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit Informationen und Rat bereit. Sie beantworten Fragen und helfen, Probleme zu lösen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS)

Für Engagement und Teilhabe im Alter
Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist das Netzwerk der rund 450 Seniorenbüros und Anlaufstellen für ältere Menschen in Deutschland.
Flyer des BaS und Präsentation über das Netzwerk finden Sie anbei.

>> zur Übersicht der Seniorenberatungen

In bestimmten Lebenssituationen kann der Informations und Beratungsbedarf deutlich steigen. Zum Beispiel in Not und Konfliktsituationen, bei Fragen zu Demenz, wenn der Schriftverkehr mit Behörden und Pflegekassen nicht mehr alleine bewältigt werden kann oder wenn das Bedürfnis wächst, sich mit anderen Menschen über die eigenen Sorgen und Nöte auszutauschen.

In komplexen Beratungsfällen ist das Case Management, das zur Abteilung „Leben im Alter“ gehört, eine wichtige Anlaufstelle. Der Begriff Case Management bezeichnet dabei einen vorgegebenen Ablauf, bei dem der beziehungsweise die Ratsuchende eine individuelle Ansprechpartnerin oder einen individuellen Ansprechpartner hat. Diese Person koordiniert die verschiedenen Leistungserbringenden miteinander, erstellt einen individuellen Hilfe und Versorgungsplan und erarbeitet eine passgenaue Versorgung. Auf der einen Seite arbeitet das Case Management mit dem einzelnen Menschen, auf der anderen mit Netzwerk und Kooperationspartnerinnen und –partnern. Auf diese Weise kann einen enge Verzahnung und Kommunikation mit den Leistungsanbietenden im Main-Kinzig-Kreis stattfinden.

In der folgenden Auflistung sind Fachberatungen, Interessenvertretungen und Selbsthilfegruppen zu finden, die bei individuellen Anliegen unterstützen können.

Für weiteren Beratungsbedarf steht der Pflegestützpunkt zur Verfügung.

>> zur Übersicht Beratung bei speziellen Fragen

Unter Kurzzeitpflege versteht man den zeitlich befristeten Aufenthalt pflegebedürftiger Menschen in einer stationären Einrichtung, die normalerweise von zu Hause versorgt werden. Hauptziel der Kurzzeitpflege ist die Entlastung der Angehörigen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit. Kurzzeitpflege kann auch als Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden. Für die Finanzierung können die Leistungen der Pflegeversicherung oder der Krankenversicherung herangezogen werden. Einige Einrichtungen im Main-Kinzig-Kreis halten freie Heimplätze ausschließlich für Kurzzeitpflege vor. Darüber hinaus bieten fast alle Seniorenheime diese Pflegeplätze an. Informationen zu freien Heimplätzen und zur Finanzierung der Kurzzeitpflege erteilen die Pflegestützpunkte.

>> zur Übersicht freier Heim und Kurzzeitpflegeplätze

Die Pflegekassen sind unter dem Dach der Krankenkassen verortet. Sie sind Träger für Leistungen der Pflegeversicherung. Grundsätzlich richten sich diese Leistungen nach dem bewilligten Pflegegrad. Dieser muss schriftlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Danach findet die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst im gewohnten Lebensumfeld des zu pflegenden Menschen statt. Wird ein Pflegegrad bewilligt, eröffnen sich unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können. Die einzelnen Leistungen können folgende sein:

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn der oder die Pflegebedürftige privat gepflegt wird und der oder die Pflegebedürftige mit der Geldleistung Aufwendungen finanzieren möchte, die durch die Pflege entstehen. Es muss kein Nachweis über die Verwendung des Pflegegeldes erbracht werden. Pflegegeldleistungen werden ab Pflegegrad 2 gezahlt.

Sachleistung

Wenn sich die pflegebedürftige Person dazu entscheidet, einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, hat sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen zu beziehen. Der damit verbundene Sachleistungsbetrag richtet sich nach dem Pflegegrad. Die erbrachten Leistungen können durch einen anerkannten Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Pflegedienst kann Leistungen, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder auch zur Förderung der Bewegungsfähigkeit, anbieten. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen und mit der tatsächlichen Kostenerstattung durch die Pflegekasse abzugleichen.

Kombinationsleistung

Es gibt die Möglichkeit, das Pflegegeld und die Pflegesachleistung miteinander zu kombinieren. Diese Möglichkeit ist sinnvoll, wenn der ambulante Pflegedienst ergänzend zu einer Pflegetätigkeit durch Angehörige eingesetzt wird. Wenn die Angehörigen die Pflege weitgehend selbst übernehmen, aber in bestimmten Situationen – etwa beim Duschen oder Baden der pflegebedürftigen Person – Hilfe durch professionelle Pflegedienste brauchen, bietet sich die Kombinationspflege an. In diesem Fall wird der benötigte Umfang der Pflegetätigkeit mit dem Pflegedienst besprochen und ein Kostenvoranschlag durch den Pflegedienst erstellt. So ist ersichtlich, wieviel Pflegegeld noch zur Verfügung steht, falls der Pflegedienst nicht das gesamte Budget ausschöpft. Das Pflegegeld vermindert sich anteilig im Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sachleistung.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann von anerkannten Diensten abgerechnet werden. Der Entlastungsbetrag kann auf vielfältige Art und Weise eingesetzt werden.

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Hilfen können Pflegedienste und im Einzelfall auch anerkannte Hauswirtschaftsdienste im Haushalt von Pflegebedürftigen unterstützend tätig werden. Zu den möglichen Leistungen gehören zum Beispiel Reinigung der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten, Bettenmachen, Abfallentsorgung, Einkaufen oder Waschen und Einräumen der Wäsche.

Auch Betreuungsangebote durch Alltagsbegleiter oder geschulte Betreuungskräfte können entweder stundenweise im häuslichen Umfeld oder in Betreuungsgruppen in Anspruch genommen werden. Die häusliche Einzelbetreuung dient hauptsächlich der Entlastung der pflegenden Angehörigen. So können sie zumindest stundenweise eine Auszeit von ihrer Pflegetätigkeit nehmen. Während der Betreuung werden gemeinsam Spaziergänge unternommen, Gespräche geführt oder Gesellschaftsspiele gespielt. Weitergehende Informationen erteilen die Beraterinnen und Berater der Pflegestützpunkte.

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, selbst erkranken, sich einem Krankenhausaufenthalt unterziehen müssen oder sich aus anderen Gründen zeitweise nicht um die pflegebedürftige Person kümmern können, greift die Verhinderungspflege. Sie ist im Sozialgesetzbuch (§ 39 SGB XI) geregelt. Beantragt werden kann diese Leistung für Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für maximal 42 Tage (6 Wochen) im Kalenderjahr und setzt voraus, dass der zu pflegende Mensch bereits mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt wurde. Übernommen werden die Pflegeleistungen oftmals von einem ambulanten Pflegedienst. Aber auch Familienangehörige, Freundinnen oder Freunde sowie Nachbarinnen oder Nachbarn können hier tätig werden.

Es wird zwischen der tage beziehungsweise stundenweisen Verhinderungspflege unterschieden. Sie kann sowohl ambulant als auch stationär genutzt werden. Die stationäre Verhinderungspflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, entspricht in etwa der Kurzzeitpflege. Die tageweise Verhinderungspflege kann beim einem Ausfall der pflegenden Person von über acht Stunden, bei Urlaub oder längerem Ausfall durch Krankheit beantragt werden. Die stundenweise Verhinderungspflege kann bei kurzzeitiger Verhinderung der pflegenden Person von unter acht Stunden in Anspruch genommen werden. So kann die Pflegeperson zum Beispiel in Ruhe Termine wahrnehmen oder Einkäufe erledigen.

Genaue Auskünfte zur Kostenberechnung und zur Übernahme von Leistungen erteilen die Beraterinnen und Berater der Pflegestützpunkte.

Wenn Rat und Hilfe in Renten- und anderen Angelegenheiten der Sozialversicherung gesucht wird, ist das Versicherungsamt des Main-Kinzig-Kreises ein zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner. Die Mitarbeitenden nehmen Rentenanträge auf, geben Auskünfte in Rentenfragen, helfen bei Kontenklärungen und Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Bei allen Formularen, die vom Rententräger verschickt werden und bei denen jemand Hilfe benötigt, unterstützt das Versicherungsamt gerne.

Was ist das Versicherungsamt?

Die Sozialversicherung mit ihren Bereichen: Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet. Es ist für viele Menschen eine Herausforderung, sich darin zurechtzufinden. Daher haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen beraten zu lassen. Das Versicherungsamt ist eine Institution, die unabhängig von den Versicherungsträgern neutral, objektiv und kostenlos auf dem Gebiet der Sozialversicherung in vielfacher Weise Unterstützung gewährt. Dies ist sogar als eine der Aufgaben der Versicherungsämter im Sozialgesetzbuch (§ 93 SGB IV) festgeschrieben. Rentenanträge werden darüber hinaus von der zuständigen Stadt und Gemeindeverwaltung entgegengenommen. Für die Stadt Hanau und ihre Stadtteile ist die Rentenstelle der Stadt Hanau im Rathaus zuständig.

VERSICHERUNGSAMT

Main-Kinzig-Kreis
Amt für soziale Förderung und Teilhabe
- Versicherungsamt -
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Ansprechpartnerin
Frau Herrig-Niedt
Tel. 06051 85-48065
E-Mail: versicherungsamt@mkk.de
Terminvereinbarung erforderlich

Hanau

Servicestelle Rente und Soziales
Am Markt 14-18
63450 Hanau
Kontakt
Tel. 06181 295-1941 oder
Tel. 06181 295-989
E-Mail: rentenstelle@hanau.de

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG HESSEN

Bahnhofstraße 17
63571 Gelnhausen
Tel. 06051 9199800
und

Zeil 53
60313 Franfurt am Main
Tel. 069 99992090


E-Mail: post@drv-hessen.de
kostenlose Servicetelefon: 0800 1000 4800
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de > Beratung und Kontakt

Alt ist man erst, wenn man aufhört, neue Erfahrungen zu machen. Schon lange ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Lernfähigkeit bis ins hohe Alter erhalten bleibt. Es ändert sich nur die Art des Lernens. Ältere Menschen benötigen mehr Zeit, gehen ohne Leistungsdruck an Themen heran und erweitern ihr Wissen besser an konkreten Erfahrungen. Hierzu gibt es im Main-Kinzig-Kreis neben kommunalen Angeboten auch andere Einrichtungen der Erwachsenenbildung, allesamt mit vielseitiger Angebotspalette. Meist richten sich die Bildungsthemen zwar an alle Altersgruppen, doch Studientage zu „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ sowie „Geführte Autobiografie“ wecken gewiss das Interesse von Seniorinnen und Senioren.

Die Seniorinnen und Senioren im Main-Kinzig-Kreis sind aktiv, bürgerschaftlich engagiert und multikulturell. Darüber hinaus tragen sie durch ihre Lebenserfahrung im beruflichen und gesellschaftlichen Kontext einen unverzichtbaren Teil zur Weiterentwicklung des Miteinanders aller Generationen bei.

In einem Seniorenbeirat können Menschen ab einem Alter von 60 Jahren in den Kommunen einen Beitrag leisten, um Anliegen und Interessen älterer Bürgerinnen und Bürger öffentlich zu machen. Sie können aktiv an Verbesserungen und Lösungen mitarbeiten. Dies geschieht in der Regel ehrenamtlich, parteiunabhängig und konfessionsneutral.

Der Seniorenbeirat berät Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie andere politische Gremien in Bezug auf die Lebenswelt älterer Menschen. Dazu gehört zum Beispiel altersgerechte Verkehrsplanung des ÖPNV, zukunftsorientierte Wohnformen, altersgerechte Freizeit- und Sportangebote und nicht zuletzt ein vorausschauend gestaltetes Gesundheitswesen mit gesundheitsfördernden Maßnahmen. Aber auch die gesundheitliche Vorsorgeplanung im Hinblick auf kommende Pflegebedürftigkeit und Begleitung auf dem letzten Lebensweg gehört zu seinen Anliegen.

Wer sich aktiv in einem Seniorenbeirat einbringen oder mehr über dessen Tätigkeit erfahren möchte, kann sich aktuell hierüber in der eigenen Kommune informieren.

>> zur Übersicht der Seniorenbeiräte

„Wir müssen nicht fragen, ob die Älteren reif für das Internet sind, sondern, ob das Internet reif für die Älteren ist.“

-Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Lehr, Bundesministerin a.D. und BAGSO Ehrenvorsitzende-

In fast allen Lebensbereichen werden heutzutage digitale Technologien eingesetzt. Diese eröffnen Chancen, bergen aber auch manchmal Risiken. Diese Technologien müssen einen Nutzen bringen, sie müssen verstehbar und handhabbar sein. Die technologischen Weiterentwicklungen scheinen manchmal rasend schnell zu sein.

Um hier den Überblick zu behalten oder einen ersten Einblick zu bekommen, bedarf es leicht verständlicher Schulungen, die Spaß machen. In vielen Gemeinden unseres Landkreises begegnen sich Seniorinnen und Senioren in lockeren Treffen rund um das Smartphone oder den Computer. Die Teilnehmenden können ihr Wissen erweitern, Fragen stellen und den Umgang mit Laptop und Co. erlernen. Im Fokus steht immer auch das Zusammensein. Wenn man dazu noch lernt, den Enkeln eine WhatsApp zu senden, ist das ein großartiger Nebeneffekt.

>> zur Übersicht der digitalen Stammtische

Der offizielle Senioren-Wegweiser des Landkreises Main-Kinzig-Kreis bietet einen Überblick über alle wichtigen Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummern für das Wohnen und Leben im Alter. Neben Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten für Senioren informiert er über finanzielle Hilfen, soziale Dienste, ambulante Pflege, Pflege- und Altersheime etc. im Landkreis Main-Kinzig-Kreis. Der Seniorenwegweiser liegt auch in türkischer Sprache vor.

>>Seniorenwegweiser Main-Kinzig-Kreis (pdf)

Sekos Gelnhausen unterstützt seit 1986 Selbsthilfegruppen im Main-Kinzig-Kreis, und zwar in den Altkreisen Gelnhausen und Schlüchtern. Das Spektrum der etwa 80 Selbsthilfegruppen umfasst eine Vielzahl an Themen und Anliegen. Sie reichen von Osteoporose, Diabetes, Krebs, Alkoholsucht und Multiple Sklerose über Erkrankungen der Lunge bis hin zu psychischen Erkrankungen wie Angst und Depression. Es umfasst aber auch Angehörigengruppen oder soziale Themen wie Trennung und Trauer.

An Sekos Gelnhausen können sich Menschen wenden, um die passende Selbsthilfegruppe zu finden. Die Kontaktstelle greift zudem Impulse zur Gründung neuer Gruppen unterstützend auf, bietet Fortbildungen für Gruppenteilnehmer und –teilnehmerinnen an und berät diese bei Bedarf.

Viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger nutzen die Möglichkeit, anderen Betroffenen zu begegnen und gemeinsam die Folgen einer Erkrankung durch ergänzende Behandlungen und Gespräche zu lindern. Gerade chronische Erkrankungen werden im Alter oft zu einer Belastung. Eine Selbsthilfegruppe hilft, mit diesen Beeinträchtigungen umzugehen. In den Treffen unterstützen sich Betroffene gegenseitig, tauschen sich über Erfahrungen aus und werden so zu Experten in eigener Sache. Selbsthilfegruppen bieten praktische Lebenshilfe und nicht zuletzt wechselseitige emotionale Unterstützung und Motivation.

>> zur Übersicht der Selbsthilfegruppen

SELBSTHILFEKONTAKTSTELLE GELNHAUSEN

Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 14.30 bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Persönliche Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag 9.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 14.30 bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kontakt
Tel. 06051 4162 oder 4163
E-Mail: info@sekos-gelnhausen.de
www.sekos-gelnhausen.de

Adresse
Bahnhofstraße 12
63571 Gelnhausen

Deutschlandweit und natürlich auch im Main-Kinzig-Kreis steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Mehr als 70 Prozent von ihnen werden in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu Hause betreut und gepflegt, meist von Angehörigen und/oder Freunden. Diese Aufgabe stellt pflegende Angehörige vor neue Aufgaben und Herausforderungen, denen sie sich nicht immer gewachsen sehen. Unterstützung bieten Kurse für pflegende Angehörige, in denen einfache pflegerische Tätigkeiten, hilfreiche Handgriffe sowie Besonderheiten vermittelt werden, um die Pflegearbeit sowohl für die Angehörigen als auch die zu betreuende Person so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Kurse umfassen Themen wie Gesundheit und Hygiene, Informationen zur Sozialversicherung und zum Betreuungsrecht. Spezielle Angebote gibt es zudem für Angehörige, die sich um einen Menschen mit Demenz kümmern. Geschultes Pflegepersonal eines örtlichen Pflegedienstes kann bei Bedarf eine individuelle Schulung vor Ort durchführen.

Die Kosten für solche Kurse und Schulungen werden von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Menschen übernommen. Der gesetzliche Anspruch ist in § 45 SGB XI festgeschrieben. Für Fragen zu Pflegekursen für Angehörige stehen die Kranken bzw. Pflegekasse und/oder die örtlichen Pflegedienste zur Verfügung.

>> zur Übersicht der Kurse für pflegende Angehörige