Nutzung des Wappens und Logos des Main-Kinzig-Kreises

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2023 verbindliche Vorgaben zur Verwendung des Wappens und des Logos beschlossen. Die Voraussetzungen und Auflagen sind in der Wappenschutzsatzung sowie der Nutzungsvereinbarung beschrieben. Grundsätzlich ist die Verwendung nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Eine entsprechende Anfrage ist zu richten an das Referat Presse und Information per Mail unter presse@mkk.de. Grundlage für die Verwendung des Logos ist die Nutzungsvereinbarung. Für die Verwendung des Wappens ist gemäß Paragraph 3 der Satzung ein formloser Antrag in Schriftform zu stellen. Er muss unter anderem eine genaue Darstellung des Vorhabens enthalten.

Corporate Design

Um die Erkennbarkeit im Erscheinungsbild des Main-Kinzig-Kreises zu gewährleisten, tritt der Main-Kinzig-Kreis mit einer standardisierten Kommunikation (Corporate Design) nach außen auf. Dafür wurden Gestaltungshilfen für typische Anwendungen wie Flyer, Prospekte, Broschüren und auch Roll Ups entwickelt. Damit ist sicher gestellt, dass der Main-Kinzig-Kreis mit einem einheitlichen Erscheinungsbild wahrgenommen wird. Zudem rücken Inhalt und Information deutlicher in den Mittelpunkt.

CD Manual

Corporate Design Handbuch für Gestaltungsrichtlinien des Main-Kinzig-Kreises für Auftraggeber und Anwender