Wachsende Belastung nicht bedingungslos akzeptieren

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Die Abbildung zeigt das Ergebnis der Lärmberechnung im Monat Juli zwischen 5 Uhr und 6 Uhr.

30. November 2023 - Auch wenn das Thema Fluglärm im Main-Kinzig-Kreis in den vergangenen Jahren scheinbar etwas aus dem Fokus geraten ist, so ist es damit „nicht aus der Welt“, wie Landrat Thorsten Stolz in einer Pressekonferenz gemeinsam mit der „Interessengemeinschaft Fluglärm“ jetzt bekräftigt hat. Insbesondere die Region von Maintal bis Bad Orb sei von den Flugbewegungen massiv betroffen und in besonderem Maße belastet.

Das bestätigt eine aktuelle „Studie zur Belastung mit Fluglärm in den frühen Morgenstunden“, die von der Interessengemeinschaft Fluglärm beim Deutschen Fluglärmdienst e.V. (DFLD) beauftragt und durch den Main-Kinzig-Kreis unterstützt wurde. Die Auswertung zeigt deutlich, dass das immer wieder geforderte „An- und Abschwellen des Flugbetriebs in den Tagesrandstunden“ nicht in der gewünschten Weise umgesetzt wird. Zwar bewegen sich die gezählten 120 Landungen pro Stunde im gesetzlichen Rahmen, die Missachtung des natürlichen Schlafbedürfnisses kann die Gesundheit der Menschen aber trotzdem beeinträchtigen.

„Es kann nicht sein, dass ab 4:45 Uhr alle zwei bis drei Minuten ein Flugzeug über das Kinzigtal fliegt und Menschen um den Schlaf bringt“, beschreibt Eric Ludwig, Vorsitzender der IG Fluglärm, die Situation. Aus seiner Sicht sei es „eine politische Fehlentscheidung, das Nachtflugverbot auf nur sechs Stunden von 23 bis 5 Uhr zu beschränken“. Die Definition der Nacht im Fluglärmgesetz lasse es zu, dass es zu unzumutbarem nächtlichem Lärm komme. Wie die Zählung des DFLD belegt, erleben die Menschen im Kinzigtal gerade in der sensiblen ersten Viertelstunde ab 5 Uhr besonders viele Landungen. Eric Ludwig stellt fest: „Ab 5 Uhr ist für die unter der Anfluglinie lebenden Menschen die Nacht vorbei“.

Alle Möglichkeiten des Umwelt- und Menschenschutzes ausschöpfen
Mit der Anfang 2026 geplanten Fertigstellung des Terminal 3 am Frankfurter Flughafen werden die Voraussetzungen geschaffen, um noch mehr Flüge zu ermöglichen. Denn laut gültigem Planfeststellungsbeschluss sind jährlich mehr als 700 000 Flugbewegungen erlaubt, im bisherigen Rekordjahr 2019 waren es 514 000 Starts und Landungen bei 70,6 Millionen Passagieren. Diese Zahlen werden im laufenden Jahr voraussichtlich noch nicht wieder erreicht.

Diese Wachstumsziele seien angesichts des erforderlichen Lärm- und Klimaschutzes „nicht bedingungslos zu akzeptieren und es braucht weitere Reglementierungen und Beschränkungen auf Bundes- und Landesebene“, betonen Landrat Thorsten Stolz und Eric Ludwig. Es sei Aufgabe der politischen Entscheidungsträger und der verantwortlichen Genehmigungsbehörden, alle Möglichkeiten des Umwelt- und Menschenschutzes auszuschöpfen. Dazu zählen die konsequente Umsetzung des kontinuierlichen Sinkfluges, die Bevorzugung leiser Flugzeuge, eine andere Dynamik der Flugbewegungen in den sensiblen Randstunden sowie Beschränkungen bei Kurzstreckenflügen.

„Im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen Schutzinteressen höher gewichtet werden als wirtschaftliche Kriterien“, gibt Eric Ludwig zu bedenken. So könne es nicht sein, dass ein leiseres Anflugverfahren mit Verweis auf das zu hohe Verkehrsaufkommen sowie den höheren Personalbedarf der Deutschen Flugsicherung nicht konsequent umgesetzt werde. Lärm nicht zu vermeiden, obwohl man es könnte, sei gemäß Luftverkehrsordnung (§5) eine Ordnungswidrigkeit, die vom zuständigen Fluglärmschutzbeauftragten verfolgt werden müsste. Die Landesregierung handele aber nicht konsequent.

Gemeinsame Forderung nach einer „echten Nachtruhe“
Die vom DFLD für den Monat Juli produzierten Karten zeigen, dass der Lärm in diesem Monat im westlichen Kreisgebiet zeitweise über die Grenze von 40 dB angestiegen ist, die international von Medizinern zur Prävention gefordert wird, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu vermeiden. Dieser Schwellenwert wird durch ein aktuelles Gutachten für die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen untermauert. Eric Ludwig erklärt dazu, dass der Gesetzgeber das Fluglärmgesetz verschärfen muss, um diese Anforderung erfüllen zu können.

Aus Sicht von Landrat Thorsten Stolz wäre es „bereits eine enorme Verbesserung, wenn zumindest für die frühen Morgenstunden lärmmindernde Effekte konsequent genutzt würden“. Zudem hält er es für zeitgemäß, die Wachstumsziele zu hinterfragen und mit einem „Belastungsindex“ hinsichtlich Lärm und CO2-Ausstoß zu versehen. Auch sollten größere Anstrengungen unternommen werden, um zumindest auf den Kurzstrecken mehr Passagiere auf den Zugverkehr zu lenken.

Wie der Landrat ergänzt, seien die jetzt formulierten Forderungen bereits seit Jahren die Position der politischen Mehrheit im Main-Kinzig-Kreis. Landrat Thorsten Stolz stellt in diesem Zusammenhang klar: „Politische Position des Main-Kinzig-Kreises ist seit jeher, dass der Frankfurter Flughafen ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Region ist. Das ist gut so. Gleichzeitig müssen aber alle Möglichkeiten der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung genutzt werden, um Lärmbelastungen zu reduzieren gerade vor dem Hintergrund steigender Flugbewegungen.“ So hatte der Kreistag bereits im August 2018 einstimmig die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) darin unterstützt, sich für eine klarere gesetzliche Regelung zugunsten des aktiven Schallschutzes einzusetzen. Unter aktiven Schallschutz fallen etwa leisere Flugzeuge, lärmmindernde Anflugverfahren oder Beschränkungen bei den Flugbewegungen und -zeiten.

Doch die Chance, mit der Evaluierung des Fluglärmgesetzes, einen wirksameren Rahmen zu schaffen, wurde von der damaligen Bundesregierung nicht genutzt. Die übergeordneten und bundesweit geltenden Regelungen hätten verhindern sollen, dass der Verweis der wirtschaftlichen Konkurrenz zu anderen bundesdeutschen Flughäfen mögliche Entlastungen im Bereich des Schallschutzes aussticht. „Somit bleibt es eine Aufgabe der Kommunalpolitik und örtlicher Interessengemeinschaften, für das Thema zu sensibilisieren, Bewusstsein zu schaffen und begründete Forderungen zu erheben“, erklären Landrat Thorsten Stolz und Eric Ludwig abschließend.