Quereinstieg in Erzieherberuf durch gute Ausbildung nah am Kind

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17. November 2023 - Wer kann nicht von Künstlicher Intelligenz (KI) ersetzt werden? Von wem werden Menschen schon in frühester Kindheit geprägt? Wer hilft Kindern dabei, ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken und zu entwickeln? Wer bietet frühkindliche Bildung, ist Bezugsperson und klebt Pflaster auf aufgeschürfte Knie? Vier Fragen, eine Antwort: Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas im Main-Kinzig-Kreis.

Die Voraussetzung, um den sinnstiftenden Trendberuf ergreifen zu können, ist die Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Geht jemand den klassischen Bildungsweg, um Erzieherin oder Erzieher zu werden, schließt sich eine zweijährige Ausbildung zur Sozialassistenz an. Hier werden grundlegende Kenntnisse für pädagogische und sozialpflegerische Berufe vermittelt. Auf dieser Ausbildung baut die weiterführende Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialwesen auf, etwa an den Beruflichen Schulen in Gelnhausen oder an der Eugen-Kaiser-Schule in Hanau. Die Ausbildung gliedert sich in einen überwiegend fachtheoretischen Teil, der zwei Jahre einschließlich zwei Praktika in einer sozialpädagogischen Einrichtung umfasst, und ein anschließendes Berufspraktikum von einem Jahr. „Wenn jemand schon als Schülerin oder Schüler dieses Berufsziel anstrebt, rate ich zu diesem Weg“, sagt Irmgard Herget, Leiterin der Fachschule für Sozialwesen in Gelnhausen. Zudem gibt es für entsprechend vorgebildete Personen Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen.

Doch was ist mit jenen, die sich später im Leben für den Erzieherberuf interessieren? „Es gab schon immer Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“, antwortet Eva Zinnbauer, Leiterin der Fachschule für Sozialwesen in Hanau, und: „Menschen mit Abitur oder Fachhochschulreife und einem Freiwilligen Sozialen Jahr etwa können schon lange ohne die Ausbildung zur Sozialassistenz direkt die Erzieher*innenausbildung absolvieren.“ Irmgard Herget, Leiterin der Fachschule für Sozialwesen in Gelnhausen ergänzt: „Mit der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) wurde ein Angebot geschaffen, das für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger interessant ist.“ Sie beobachtet, dass sich immer mehr Menschen für den Erzieherberuf interessieren. „Sie kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern, sind ganz unterschiedliche Lebenswege gegangen, bringen tolle Qualifikationen und Kompetenzen aus ihren Erstberufen mit“, bestätigt Eva Zinnbauer. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern sind Hotelfachleute, Schreiner und Steuerfachkräfte. Es sind Frauen, die als Tagesmutter gearbeitet haben, deren Kinder mittlerweile groß sind, und die als Erzieherin arbeiten wollen. Es sind Menschen, die ein Studium – zum Beispiel Grundschulpädagogik – aufgenommen haben und feststellen, dass sie Kinder lieber begleiten und nicht bewerten wollen. Für sie eröffnet sich mit PivA ein Weg in ihren Traumberuf.

Die Voraussetzungen für PivA reichen von einer abgeschlossenen Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder Abitur plus einer dreimonatigen Vollzeitpraxis in einer sozialpädagogischen Einrichtung bis hin zu 33 Monaten Tätigkeit als Tagespflegeperson mit Nachweis vom Jugendamt plus dem bereits genannten Praktikum. Eine dritte Variante umfasst 36 Monate Vollzeitberuflichkeit oder Volllzeitpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, zum Beispiel in einer Kita. Bundesfreiwilligendienst, eine Tätigkeit als Au-Pair, die erzieherische Tätigkeit in der Familie oder eine ehrenamtliche Tätigkeit können gegebenenfalls angerechnet werden. Mit allen Bewerberinnen und Bewerbern für den Quereinstieg werden im Vorfeld Gespräche geführt. „Wir wollen wissen, wer die Personen sind und ob sie sich für den Beruf eignen, wenn sie in einer Kita arbeiten“, erläutert Eva Zinnbauer und Irmgard Herget ergänzt: „Kita-Kinder werden uns von den Eltern, von der Gesellschaft anvertraut. Es sind Schutzbefohlene, für deren Wohl wir Verantwortung tragen. Dem müssen wir gerecht werden.“

In den ersten beiden Ausbildungsjahren gehen die Auszubildenden an zwei Tagen in der Woche einer beruflichen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach und an drei Tagen nehmen sie am Unterricht teil. Im dritten Ausbildungsjahr erhöht sich der Stundenanteil in der Praxis. Die Vergütung beläuft sich auf etwa 1.200 Euro monatlich und erfährt eine jährliche Steigerung. „Die Studierenden werden nach Tarifvertrag bezahlt“, sagt Irmgard Herget und Eva Zinnbauer befindet: „Beim Verdienst in der Ausbildung für Erzieherinnen und Erziehern hat sich einiges getan.“ An den Schulen steigt die Zahl der PivA-Studierenden. Die Vergütung ist dafür ein wesentlicher Grund, aber auch der große Bezug zur Praxis. Doch gibt es weitere Möglichkeiten, während der Ausbildung finanziell unterstützt zu werden. Zum einen können Menschen, die eine Erstausbildung absolviert haben und die Vollzeit-Erzieherinnen-Ausbildung machen, Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen. Zum anderen können Auszubildende bei einer vom Jobcenter unterstützten Umschulung zur Erzieherin oder zum Erzieher Bildungsgutscheine verwenden.

Die Ausbildungsinhalte an den beiden Fachschulen im Main-Kinzig-Kreis sind gleich. „Der Lehrplan gibt es her, dass wir praxisnah unterrichten. Wir möchten möglichst viel Theorie anhand von Praxisbeispielen erarbeiten. Deshalb ermuntern wir die Studierenden, eigene Fälle, Themen, Erlebnisse aus der Praxis einzubringen. Fallbeispiele werden natürlich auch von den Lehrkräften eingebracht und besprochen“, berichtet Eva Zinnbauer. Schule, Lehrkräfte und Studierende wollen Ausbildung nah am Kind. Dafür bekommen die beiden Schulen viel positive Rückmeldung. Das sei sehr motivierend, so beide Herget und Zinnbauer. „Es geht im Beruf um das Gestalten von Beziehungen und Partizipation Deshalb vermitteln wir den Studierenden Kommunikationsfähigkeit, Planungs- und Beratungskompetenz, unterstützen aber auch mit persönlichkeitsbildenden Aspekten. Deshalb sind bei uns in Gelnhausen Projektarbeit und Gruppenprozesse Teil der Ausbildung“, erläutert Irmgard Herget. Zum Konzept an der Eugen-Kaiser-Schule gehören auch Erlebnispädagogik und tiergestütztes Arbeiten. Wie am Pendant in Gelnhausen gibt es in Hanau eine inklusive Theatergruppe. Die Studierenden nehmen fachliche, theoretische und vielfältige andere Impulse mit in die Kitas des Main-Kinzig-Kreises und in andere sozialpädagogische Einrichtungen. So bereichern sie sowohl die Kita-Teams als auch die pädagogische Arbeit mit den Kindern.

Die Fachschule für Sozialwesen an den Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen beziehungsweise die Fachschule für Sozialwesen an der Eugen-Kaiser-Schule in Hanau bieten die Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher an. Informationen rund um das Thema gibt es hier: https://www.eks-hanau.de oder https://bs-gelnhausen.de/bildungsangebot/fachschule-fuer-sozialwesen/. Im Podcast „MKK ganz nah“, Folge 17: „Erzieher*in – Ein Beruf mit Zukunft“ berichten zwei angehende Erzieherinnen und ein Erzieher über ihren Werdegang: https://www.youtube.com/watch?v=yqvN1PQAg8s

Wer Interesse an einem Praktikum in einer Kita im Main-Kinzig-Kreis hat, findet auf der Seite „Mit Kind und Kegel“ des Main-Kinzig-Kreises die entsprechenden Adressen: https://www.mitkindundkegel.de/cms/de/kinderbetreuung/index_22.html.

Tag der offenen Tür an der Eugen-Kaiser-Schule in Hanau

Die Eugen-Kaiser-Schule in Hanau veranstaltet am Mittwoch, 29. November, von 14 bis 17 Uhr einen Tag der offenen Türen. Menschen, die sich für eine Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin beziehungsweise zum staatlich geprüften Erzieher oder für das Berufsfeld Sozialwesen und die entsprechenden Schulformen interessieren, sind herzlich eingeladen. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler beantworten Fragen und berichten aus Schule und Praxis. Die Veranstaltung findet im Sozialpädagogischen Ausbildungszentrum (SpAz), Fasaneriestraße 23, in Hanau Klein-Auheim statt.

Auf Bundesebene ist die Kindertagesbetreuung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege besteht. Mit dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben Kinder einen Rechtsanspruch, in einer Tagesbetreuungseinrichtung gefördert zu werden.
Für sie sollen Kommunen ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorhalten. Das Land Hessen regelt nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) die Landesförderung für Kindertageseinrichtungen in den Kommunen und unterstützt diese, unter anderem über das KiTa-Qualitätsgesetz.
Das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises führt die Fachaufsicht über die Kindertagesbetreuungseinrichtungen, als Fachberatung unterstützt es kommunale, freie und kirchliche Träger, Leitungen sowie pädagogische Fachkräfte bei ihren Aufgaben. Gemeinsam mit dem Land regelt und fördert der Landkreis die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Die Städte und Gemeinden wiederum sind für Bau und Unterhalt der Gebäude sowie das Personal zuständig.