Sportförderung

Der Main-Kinzig-Kreis stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes Sportfördermittel zur Verfügung. Die Fördermittel sind zweckgebunden. Das Rechnungsprüfungsamt des Main-Kinzig-Kreises ist grundsätzlich berechtigt, die Verwendung der bewilligten Kreiszuschüsse nachzuprüfen.

Über die Gewährung von Kreiszuschüssen entscheidet der Kreisausschuss.

Die Möglichkeiten der Sportförderung reichen von der Förderung von Sport- und Freizeitanlagen in Verbindung mit einer Landesbeihilfe, der Gewährung von Darlehen für den Bau vereinseigener Sportanlagen über die Beschaffung von langlebigen Sportgeräten, die Gewährung von Zuschüssen für die Ausbildung von Organisationsleitern bis zur Förderung von Behinderten- und Rehabilitationssport.

1.1 Der Main-Kinzig-Kreis stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes Mittel zur gezielten Förderung von sportlichen Einrichtungen und Projekten, Sportvereinen und Sportverbänden zur Verfügung.

1.2 Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden und werden grundsätzlich unter Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches bewilligt. Der Fachbereich Sport bzw. das Amt für Prüfung und Revision sind berechtigt, ihre Verwendung zu überprüfen.

1.3 Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung des Main-Kinzig-Kreises dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

1.4 Fördermittel des Main-Kinzig-Kreises werden Sportvereinen und Sportfachverbänden nur bewilligt, wenn sie dem Landessportbund Hessen e. V. angehören, ihren Sitz im Main-Kinzig-Kreis haben, allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, vom Finanzamt als gemeinnützig (§§ 51 ff. AO) anerkannt sind, möglichst ein Sportangebot für Kinder und Jugendliche vorhalten und einen zeitgemäßen Mitgliedsbeitrag erheben.

1.5 Werden vereinseigene Sportstätten oder Sportgeräte, die mit Kreiszuschüssen errichtet oder erworben worden sind, veräußert oder nicht mehr zweckentsprechend verwendet, so ist der Kreiszuschuss vom Zuwendungsempfänger ganz oder anteilig zurückzuzahlen. Bei Sportstätten ist von einer grundsätzlichen Zweckbindung von 15 Jahren auszugehen. Die Rückzahlung mindert sich dabei pro Jahr um 6,5 Prozent des Zuschusses.

1.6 Die Antragssteller haben grundsätzlich in zumutbarer Höhe Eigenmittel zu erbringen, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem beantragten Kreiszuschuss stehen.

Sportförderungsmittel im Detail

2.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte im Kreisgebiet ansässige Vereine unterstützen, eine für ein zeitgemäßes und nachhaltiges Sport- und Freizeitangebot benötigte Infrastruktur bereitzustellen. Dabei werden ehrenamtliches Engagement und die Durchführung ökologischer Maßnahmen besonders honoriert.

2.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Förderungsfähig sind Neubauten, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie die Modernisierung und Renovierung von Außensportanlagen, überdachten Sportanlagen und Sportlerheimen.

Der antragstellende Verein muss

  • Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks (Erbbauvertrag auf mindestens 25 Jahre) oder Inhaber eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts oder
  • (wenn sich das Grundstück im Eigentum der Gebietskörperschaft befindet) im Besitz eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages oder
  • (bei Vorhaben kleineren Umfanges) im Besitz eines auf mindestens zehn Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages sein.


Der Kreiszuschuss beträgt bis zu 10 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Aufwendungen für Teile der Einrichtung, die nicht zu deren unmittelbarer Zweckbestimmung dienen,
  • der Wert des Baugrundstücks,
  • Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten (z. B. Notarkosten),
  • Erschließungskosten (einschließlich Kosten für das Freimachen und Herrichten des Baugrundstückes),
  • Kosten der Beschaffung und Verzinsung von Finanzierungsmitteln,
  • an den Main-Kinzig-Kreis zu entrichtende Gebühren (z.B. Gebühren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens),
  • Kosten für die Herstellung der Außenanlagen (z.B. Parkplätze, Zuwegung, Begrünung),
  • -Kosten im Zusammenhang mit Rekultivierungsmaßnahmen sowie die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe nach § 6 Abs. 3 HeNat,
  • die Umsatzsteuer für den zuwendungsfähigen Anteil der zu fördernden Maßnahme, soweit sie als Vorsteuer absetzbar ist.

Für die Durchführung ökologischer Maßnahmen (z. B. Bau von Zisternen, Maßnahmen des Immissionsschutzes, Energiesparmaßnahmen) kann der Kreiszuschuss auf bis zu 20 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten erhöht werden.

Wenn der Verein Eigenleistungen (Arbeitsstunden) im Wert von min. 20% der Gesamtkosten erbringt, kann der Kreiszuschuss erhöht werden.

2.3 Antragsverfahren

Die Anmeldung eines Vorhabens kann formlos vorgenommen werden. Der konkrete Antrag ist nach der Anmeldung mittels Formblatt zu stellen. Er muss eine Beschreibung der Maßnahme sowie eine Kostenaufstellung und einen vorläufigen Finanzierungsplan enthalten. Des Weiteren sind Nachweise über die Eigentumsverhältnisse (vgl. Punkt 2.2.) beizufügen und – soweit erforderlich – Bauzeichnungen, -beschreibungen und -genehmigungen.

2.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Nach Fertigstellung und spätestens sechs Monate nach Abnahme der Baumaßnahme ist dem Main-Kinzig-Kreis ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Bewilligung und Auszahlung des Förderbetrages kann nach Prüfung dieses Nachweises vonstattengehen. Bei größeren Projekten kann eine ratenweise Auszahlung nach Bautenstand erfolgen, in diesem Fall ist ein Teilverwendungsnachweis vor jeder Ratenzahlung zu erbringen.

Ergibt sich aus dem Endverwendungsnachweis eine Verringerung der zuwendungsfähigen Kosten gegenüber dem Kostenvoranschlag, wird der Kreiszuschuss entsprechend gekürzt. Eine Nachfinanzierung mit Kreismitteln ist nicht möglich.

3.1. Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte Vereine bei der Beschaffung von Sportgeräten unterstützen, sodass der Sportbetrieb möglichst wirkungsvoll durchgeführt werden kann.

3.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Vereine können einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten erhalten, die mindestens drei Jahre bei normaler Abnutzung verwendet werden können, deren Einzelanschaffungspreis mehr als 300 EUR brutto beträgt und die der unmittelbaren Sportausübung dienen. Die Beschaffung von Gerätepaketen, deren Nutzung in einem sportfunktionalen Zusammenhang stehen, ist möglich. Ein Zuschuss kann nur für Geräte bewilligt werden, die im Jahre der Antragsstellung angeschafft worden sind oder deren Anschaffung bevorsteht. Ferner werden Zuschüsse nur gewährt, wenn

  • der Verein weitere in Frage kommende Förderungsmöglichkeiten ausnutzt und/oder die Gesamtfinanzierung der betreffenden Maßnahmen gesichert ist,
  • der Verein angemessene Eigenmittel erbringt (mindestens 25 Prozent der Kosten).


Der Kreiszuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der in dem günstigsten Angebot der Lieferfirmen ausgewiesenen Kosten, jedoch nicht mehr als 2.500 EUR pro Gerät.

3.3 Antragsverfahren

Der Antrag ist mittels Formblatt zu stellen. Ihm sind mindestens zwei Angebote von Lieferfirmen sowie ein Finanzierungsplan beizufügen.

3.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Nach Anschaffung der Sportgeräte ist dem Main-Kinzig-Kreis ein Verwendungsnachweis in Form von quittierten Rechnungen und einem Finanzierungs-nachweis vorzulegen. Die Bewilligung und Auszahlung wird unterjährig durchgeführt. Bei einer Überfinanzierung wird der Kreiszuschuss entsprechend gekürzt. Langlebige Sportgeräte mit einem Einzelanschaffungspreis oberhalb der gültigen GWG-Grenze, aktuell von mehr als 800 EUR netto, sind zu inventarisieren. Die Inventarnummern sind im Verwendungsnachweis anzugeben.

4.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte Vereine bei der Ansprache und Integration bisher noch sportvereinsungebundener Kinder und Jugendlicher unterstützen.

4.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Gefördert werden sport-, bewegungs- und gesundheitsorientierte Maßnahmen von Sportvereinen, die in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendpflege- und Jugendhilfeeinrichtungen, freien Trägern der Jugendhilfen oder dem Main-Kinzig-Kreis selbst durchgeführt werden. Besonders werden Maßnahmen und Projekte für eine Jugendarbeit gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Extremismus sowie für Integrationsmaßnahmen unterstützt.

Der Kreiszuschuss beträgt jährlich bis zu 1.000 EUR pro Sportverein.

4.3 Antragsverfahren

Der Antrag ist mittels Formblatt zu stellen. Er muss eine Projektbeschreibung (Konzeption und pädagogische Vorgehensweise) und einen vorläufigen Finanzierungsplan enthalten.

4.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt unterjährig nach Prüfung der Antragsunterlagen. Drei Monate nach Projektabschluss hat der Projektträger dem Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte einen Projektbericht vorzulegen.

5.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte Vereine bei der Deckung der Kosten unterstützen, die durch die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften entstehen.

5.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Ein Kreiszuschuss kann gewährt werden für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen (im Alter bis einschließlich 18 Jahren) an Deutschen Meisterschaften. Er beträgt 10 EUR pro Tag und Teilnehmer*in. Ein Kreiszuschuss wird nicht gewährt, wenn die Deutsche Meisterschaft im Main-Kinzig-Kreis stattfindet. Für je fünf aktive Teilnehmende wird zusätzlich eine Betreuungsperson in die Bezuschussung einbezogen.

5.3 Antragsverfahren

Vor Beginn der Veranstaltung ist die Maßnahme formlos unter Angabe der Teilnehmerzahl anzumelden. Aufgrund dieser Anmeldung werden dem Verein Antragsvordrucke zur Verfügung gestellt, die spätestens sechs Wochen nach Veranstaltungsende eingereicht werden müssen. Dem Antrag ist die offizielle Ausschreibung der betreffenden Deutschen Meisterschaft beizufügen.

5.4. Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt unterjährig nach Prüfung der Antragsunterlagen.

6.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte Vereine bei der Ausrichtung von bedeutenden Sportveranstaltungen unterstützen, indem er die Beschaffung von Ehrenpreisen (Pokale etc.) fördert.

6.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Ausrichter von bedeutenden Sportveranstaltungen im Main-Kinzig-Kreis können einen Zuschuss für die Beschaffung von Ehrenpreisen erhalten.

6.3 Antragsverfahren

Anträge sind spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn formlos einzureichen.

6.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Spätestens vier Wochen nach Anschaffung der Ehrenpreise ist ein Verwendungs-nachweis in Form einer quittierten Rechnungskopie vorzulegen. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt unterjährig.

7.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte Vereine bei der Durchführung von Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung unterstützen.

7.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Für die Durchführung von Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung (z.B. Kreis- oder Bezirksmeisterschaften), die im Main-Kinzig-Kreis stattfinden, können Vereine einen Zuschuss beantragen. Der Kreiszuschuss wird grundsätzlich nur zur Deckung eines entstandenen Fehlbetrages bewilligt. Der ausrichtende Verein hat zumutbare Eigenmittel zu erbringen, die unter Berücksichtigung der Zuschüsse Dritter ermittelt werden.

7.3 Antragsverfahren

Der Antrag ist mittels Formblatt mindestens sechs Wochen vor Durchführung der Veranstaltung zu stellen. Ein beigefügter Kosten- und Finanzierungsplan muss die Sicherstellung der Finanzierung der Veranstaltung ausweisen.

7.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt unterjährig nach Prüfung eines vom Verein vorgelegten Finanzierungsnachweises.

8.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte den Vereinen helfen, durch den Einsatz von lizenzierten Übungs- und Jugendleitern*innen den Sportbetrieb nach zeitgerechten pädagogischen Erkenntnissen und Trainingsmethoden zu gestalten und zu intensivieren.

8.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Sportvereine erhalten für die Beschäftigung von neben- oder hauptberuflich tätigen Übungs- und Jugendleiter*innen einen Kreiszuschuss. Der Kreiszuschuss wird an eine Antragsstellung beim und Bewilligung durch den Landessportbund Hessen gemäß den Richtlinien für die Bezuschussung der Beschäftigung von Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen geknüpft. Zuwendungsempfänger ist der antragstellende Verein.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten Übungs- und Jugendleiter*innen gemäß den Richtlinien des Landessportbundes Hessen. Für die Beschäftigung von hauptberuflichen Übungsleiter*innen kann eine Zuwendung von 205 EUR jährlich gewährt werden.

8.3 Antragsverfahren

Anträge sind bis zum 31. Januar des Folgejahres im Online-Portal des Landesportbundes Hessen zu stellen.

8.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Die Bewilligung und Auszahlung der Förderungen erfolgt nach Prüfung aller beim Landessportbund Hessen eingegangenen Anträge. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch den Landessportbund Hessen gemäß den Richtlinien.

9.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte Vereine dabei unterstützen, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 25 Jahren für ein Ehrenamt im Sport zu qualifizieren und somit die Zukunftssicherung des Vereinsbetriebes voranzutreiben.

9.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Förderungsfähig ist die Teilnahme an den Ausbildungsprogrammen für Jugendbetreuer- und Jugendleiter*innen der Hessischen Sportjugend. Der Kreiszuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der an die Hessische Sportjugend zu entrichtenden Ausbildungsgebühr. Antragsteller sind die jeweiligen Vereine, aus deren Reihen Jugendbetreuer- und Jugendleiter*innen für das Ausbildungsprogramm angemeldet werden.

9.3 Antragsverfahren

Anträge auf Gewährung einer Kreisbeihilfe zur Förderung der Ausbildung von Jugendbetreuer- und Jugendleiter*innen müssen über den Jugendausschuss des Sportkreises Main-Kinzig e.V. gestellt werden.

9.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Der Jugendausschuss hat dem Main-Kinzig-Kreis spätestens drei Monate nach Ende der Ausbildung eine von Teilnehmer*innen bestätigte Anwesenheitsliste der JL-Ausbildung vorzulegen. Dann kann die Förderung ausgezahlt werden.

10.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte die Ausbildung von Vereinsmanager*innen unterstützen, um Organisation und Verwaltung in Sportvereinen und Sportfachverbänden zu verbessern.

10.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Vereine können einen Zuschuss für die Ausbildung von Vereinsmanager*innen beantragen, wenn diese bei anerkannten Institutionen (z.B. dem Landessportbund Hessen) absolviert werden. Die Zuwendung pro Person beträgt bis zu 50 Prozent der für die Ausbildung zu entrichtenden Gebühr.

10.3 Antragsverfahren

Der Antrag ist mittels eines Formblattes zu stellen.

10.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Als Nachweis hat der Antragssteller nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung eine Kopie der gültigen Vereinsmanager*innen-Lizenz und eine Übersicht über die angefallenen Lehrgangsgebühren einzureichen. Die Auszahlung der Kreisförderung erfolgt nach Prüfung der Nachweise unterjährig.

11.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte die Sportfachverbände im Main-Kinzig-Kreis darin unterstützen, talentierte Nachwuchssportler*innen zu sichten und optimal auszubilden.

11.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Kreisfördermittel können für Fachverbände auf Kreisebene bereitgestellt werden,

  • die in Kooperation mit einem oder mehreren Vereinen (leistungsstarke Vereine mit guter Jugendarbeit) Talentsichtungs- und Talentfördergruppen einrichten. Eine erprobte Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulen sowie für die betreffende Sportart geeignete Sportanlagen müssen vorhanden sein. Die Teilnehmenden der Gruppen sollen nicht älter als zwölf Jahre sein, in der Talentfördergruppe ein einjähriges Training absolvieren und danach von den Vereinen übernommen werden.
  • die einen E-Kader in ihrer Sportart einrichten. Die E-Kader sind vereinsübergreifende Leistungsgruppen, in denen talentierte Nachwuchssportler*innen im Alter von 13 bis 15 Jahren zu gemeinsamem Leistungstraining zusammengebracht werden. In den Mannschaftssportarten können diese Athleten z.B. die Spieler der C-Jugend-Kreisauswahl sein. Das E-Kader-Training kann permanent als einmal wöchentlich stattfindende Trainingseinheit oder in Form regelmäßig veranstalteter Tages- oder Wochenendlehrgänge (mindestens einmal monatlich) durchgeführt werden. Es ist als Trainingsangebot zusätzlich zum Vereinstraining zu sehen.

Sind im Main-Kinzig-Kreis mehrere Kreisorganisationen vorhanden, so ist eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu sorgen hat.

Die Fördermittel sind zweckgebunden für die Beschäftigung der Übungsleiter*innen der Talent-Fördergruppen bzw. E-Kader zu verwenden. Sie werden nur dann bewilligt, wenn der jeweilige Fachverband sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung beteiligt.

Die Förderung beträgt pro Talentfördermaßnahme 770 EUR pro Jahr.

11.3 Antragsverfahren

Anträge zur Talentförderung sind spätestens zum 30. September des Vorjahres der Maßnahme mittels Formblatt zu stellen. Ihnen muss eine Beschreibung des Vorhabens sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden.

11.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Die Zuschüsse werden nach Beratung in der Kreissportkommission vom Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises bewilligt. Ihre Auszahlung erfolgt jährlich als einmalige Zahlung an die Fachverbände bzw. deren Arbeitsgemeinschaften. Bis zum 1. Juni ist dem Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte ein Verwendungsnachweis für das Vorjahr vorzulegen. Er muss eine Aufstellung der von der Übungsleitung tatsächlich gehaltenen Übungsstunden (mit Ort und Datum) sowie eine Auflistung aller in der Talentfördergruppe bzw. dem E-Kader trainierenden Sportlerinnen und Sportler mit Angabe der Geburtsjahrgänge und (bei E-Kadern) der Vereinszugehörigkeit enthalten.

12.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte Vereine bei der Durchführung von Maßnahmen des Freizeitsportes zur Förderung des „Sports für Alle“ unterstützen.

12.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Für die Organisation und Durchführung von Freizeitsportmaßnahmen kann den Sportvereinen im Main-Kinzig-Kreis ein einmaliger Zuschuss gewährt werden. Förderungsfähig ist die Durchführung von ständigen Einrichtungen des Freizeitsports, d.h. Maßnahmen, die regelmäßig mindestens einmal monatlich durchgeführt werden (z. B. Lauf- oder Radfahrtreffs) und auch Nichtmitgliedern offenstehen.

12.3 Antragsverfahren

Der Antrag ist mittels eines Formblatts zu stellen.

12.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Die Bewilligung erfolgt unterjährig nach Prüfung der Antragsunterlagen. Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.

13.1 Ziel der Förderung

Der Main-Kinzig-Kreis möchte Behinderten- und Rehabilitationssportgruppen bei ihrer Gründung und laufenden Organisation unterstützen.

13.2 Gegenstand und Umfang der Förderung

Sportvereine können für den Aufbau und die laufende Organisation von Behinderten- bzw. Rehabilitationssportgruppen einen Kreiszuschuss beantragen. Für den Aufbau wird eine einmalige Kreisbeihilfe von 200 EUR gewährt. Für die laufende Organisation kann ein Zuschuss bis zu einer Höhe von max. 150 EUR pro Jahr gewährt werden.

13.3 Antragsverfahren

Der Antrag ist mittels eines Formblatts zu stellen.

13.4 Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Die Bewilligung erfolgt unterjährig nach Prüfung der Antragsunterlagen.

A1.1. Anmeldung

Beabsichtigt ein Verein, für eine Baumaßnahme Landesmittel aus dem Förderprogramm „Vereinseigener Sportstättenbau“ zu beantragen, so ist das Vorhaben mittels Formblatt des HMdIS über den Magistrat der Stadt / Gemeindevorstand der Gemeinde bis zum 30. Juni des Vorjahres der geplanten Baumaßnahme beim Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises, Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte anzumelden.

A1.2 Aufnahme in die Prioritätenliste

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens entscheidet der Kreistag des Main-KinzigKreises auf Vorschlag des Kreisausschusses und nach Anhörung der Kreissportkommission über die Einordnung der Baumaßnahme in die Prioritätenliste für den vereinseigenen Sportstättenbau im Main-Kinzig-Kreis. Die Prioritätenliste für das darauffolgende Jahr wird bis 01. Oktober an das HMdIS weitergeleitet.

A1.3. Antragsstellung und Bewilligung der Landesmittel

Nach Aufnahme der Maßnahme in das Förderungsprogramm des Landes Hessen wird ihr Träger zur unverzüglichen Planung und Antragsstellung zur Gewährung eines Zuschusses durch das HMdIS aufgefordert. Die Antragsunterlagen werden vom Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte des Main-Kinzig-Kreises vorgeprüft und an das HMdIS weitergeleitet. Von dort wird dem antragsstellenden Verein ein Bewilligungsbescheid über die Landeszuwendung ausgestellt.

A1.4. Verwendungsnachweis

Ist eine Maßnahme beendet, so ist spätestens nach sechs Monaten ein Endverwendungsnachweis dem Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte des Main-Kinzig-Kreises zur Weiterleitung an das HMdIS einzureichen.

Die Verfahrensbeteiligung an SWIM erfolgt analog des Förderprogramms für Zuwendungen im Sportstättenbau (vgl. Ziff. A1). Ausnahme: Die Prioritätenliste für das darauffolgende Jahr wird bis 01. November an das HMdIS weitergeleitet.

Sportförderung des Main-Kinizg-Kreises (PDF Broschüre)

Broschüre Sportförderung des Main-Kinizg-Kreises (Förderrichtlinien ab März 2024)

Der Flyer wird derzeit bearbeitet. Die gültigen Förderrichtlinien sind oben zu entnehmen.

Förderung von Kleintierzuchtvereinen (PDF Broschüre)

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Formulare

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER KREISBEIHILFE
zur Förderung von Sport- und Freizeitanlagen

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER KREISBEIHILFE

zur Förderung von ökologischen Maßnahmen

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER KREISBEIHILFE
zur Beschaffung langlebiger Sportgeräte

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