Taxen und Mietwagen

Erteilung von Konzessionen für Taxen und Mietwagen (nur bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern)

Ein Unternehmen benötigt für die Durchführung eines Taxi- und/oder Mietwagenbetriebes nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes eine Erlaubnis/Konzession. Die Verkehrsbehörde des Main-Kinzig-Kreises ist zuständig bei Städten und Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern (siehe Zuständigkeiten). Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis/Konzession bedarf es einer besonderen formellen Antragstellung.

Je nach Anliegen werden verschiedene Unterlagen benötigt, diese werden im Antragsprozess abgefragt.
Weitere Informationen und eine Liste der Unterlagen können Sie unten stehendem Merkblatt entnehmen.

Für die Erteilung der Genehmigung sind nach Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis nach § 1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen folgende Gebühren zu erheben:

Verkehr mit Mietwagen:

  • für das erste Kraftfahrzeug 60,00 €
  • für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren 30,00 €

Verkehr mit Taxen:

  • für das erste Kraftfahrzeug 150,00 €
  • für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren 40,00 €

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