Psychische Gesundheit



Sozialpsychiatrischer Dienst

Psychosoziale Beratungsgespräche und Hilfeplanung

Der Sozialpsychiatrische Dienst unterstützt Menschen ab dem 18. Lebensjahr mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder anderen seelischen und sozialen Belastungen. Der Sozialpsychiatrische Dienst unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.

Zu den Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienst gehören die Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie die Einschätzung ihrer aktuellen Lebenssituation.

In Krisensituationen unterstützt der Dienst die Betroffenen, beurteilt mögliche Eigen- oder Fremdgefährdungen und leitet bei Bedarf weitere Hilfsmaßnahmen ein. Dabei arbeitet der Sozialpsychiatrische Dienst eng mit psychiatrischen Kliniken, Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, gesetzlichen Betreuungen, An – und Zugehörigen, Rettungsdiensten, der Polizei und anderen sozialen Einrichtungen zusammen.

Außerdem gehören Hausbesuche, Fallbesprechungen sowie die Vermittlung und Koordination von medizinischen, therapeutischen und sozialen Hilfsangeboten zu den Aufgaben. Die Mitarbeitenden dokumentieren wichtige Informationen und wirken bei Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz mit.

 Kontakt

Telefon: 06051 85-11620
Fax: 06051 85-911638
E-Mail: spdi@mkk.de

Telefonisch erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Donnerstag:
8 - 12 Uhr und 13 - 17:00 Uhr
Freitag:
8 - 12 Uhr

Termine zur Sprechstunde werden telefonisch vergeben!

Besucheranschrift

Standort Gelnhausen

Main-Kinig-Forum
Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr
Sozialpsychiatrischer Dienst
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen

Besucheranschrift

Standort Hanau

Haus der Gesundheit
Willy-Brandt-Straße 23
Haus 3 - Zugang über Haus 4, 2. OG
63450 Hanau

zum Haus der Gesundheit

Postanschrift

Kreisausschuss Main-Kinzig-Kreis
Amt 57.3 Sozialpsychiatrischer Dienst
Postfach 1465
63569 Gelnhausen





Psychiatriekoordination

Die Psychiatriekoordination setzt sich für eine gut vernetzte und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung im Landkreis ein. Ziel ist es, die Zusammenarbeit aller an der Versorgung beteiligten Einrichtungen und Dienste zu fördern und die Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Zu den Aufgaben der Psychiatriekoordination gehört die Vernetzung von psychiatrischen Kliniken, ambulanten Behandlungs- und Beratungsangeboten, dem Sozialpsychiatrischen Dienst, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe, Selbsthilfegruppen sowie weiteren Partnern aus dem Gesundheits- und Sozialwesen. Durch den regelmäßigen Austausch werden bestehende Angebote aufeinander abgestimmt, Versorgungslücken erkannt und gemeinsame Lösungen entwickelt.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Planung und Weiterentwicklung der gemeindepsychiatrischen Versorgung. Die Psychiatriekoordination analysiert die regionale Versorgungssituation, begleitet fachliche Projekte und unterstützt den Ausbau bedarfsgerechter Hilfsangebote. Ziel ist es, Menschen mit psychischen Erkrankungen frühzeitig passende Unterstützung zu ermöglichen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Darüber hinaus organisiert und moderiert die Psychiatriekoordination regionale Netzwerktreffen u.a. den Gemeindepsychiatrischen Verbund. Diese bietet den beteiligten Institutionen die Möglichkeit, aktuelle Entwicklungen zu beraten, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zu entwickeln.

Die Aufgaben der Psychiatriekoordination ergeben sich aus dem Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), insbesondere aus den §§ 6 und 6a.

Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, Menschen mit psychischen Erkrankungen und | oder Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Die Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe ändert sich mit dem Lebensabschnitt der leistungsberechtigten Personen – dem sogenannten Lebensabschnittsmodell. Danach sieht das hessische Ausführungsgesetz zum SGB IX die folgenden sachlichen Zuständigkeiten vor:

  • Für Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum Ende der Schulausbildung sind die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte, zuständig.
  • Für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, also der Landeswohlfahrtsverband Hessen, zuständig.

Als gemeinsame Grundlage des Verbundes dient eine seit 2009 von allen Partnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung, in der die wesentlichen Inhalte und Ziele verbindlich fixiert sind. Der GPV Main-Kinzig-Kreis ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde (BAG GPV) und verpflichtet sich damit zur Einhaltung von entsprechenden Qualitätsstandards.

Der GPV trägt dazu bei, die Lebensqualität von Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Main-Kinzig-Kreis zu verbessern und eine umfassende, bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

Die Angebote der psychosozialen Hilfen im Main-Kinzig-Kreis sind sehr umfassend und auf hohem Niveau aufeinander abgestimmt.

Das Gemeindepsychiatrische Netzwerk bietet einen Überblick über die Adressen von Behörden | Einrichtungen | Institutionen | Kliniken | Trägern | Selbsthilfegruppen und vielen anderen Akteuren.

Unter folgendem Link finden Sie das jährlich aktualisierte Verzeichnis: Gemeindepsychiatrisches Netzwerk (pdf)

Das Gesetz regelt die Unterbringung, Zwangsbehandlung sowie die Rechtsstellung und Behandlung untergebrachter Personen mit psychischen Erkrankungen im Land Hessen. Es zielt darauf ab, die Rechte und Bedürfnisse dieser Personen zu schützen und Ihnen eine angemessene Behandlung sowie Hilfe zu bieten.

Das PsychKHG dient als Arbeitsgrundlage u. a. den Gesundheitsämtern in Hessen und regelt Verfahrensweisen im Umgang mit Menschen in Krisensituationen.

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag:
8 - 12 Uhr

 Psychiatriekoordination

Frau Hofmann
Telefon: 06051 85-11641
Fax: 06051 85-911641
E-Mail: psyk@mkk.de

 Assistenz

Frau Kessler
Telefon: 06051 85-11640
Fax: 06051 85-911640
E-Mail: psyk@mkk.de

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