Bei der Ersterteilung eines Jagdscheines ist Folgendes notwendig:
• ein Antrag (erhältlich bei der Unteren Jagdbehörde) auf Erteilung eines Jagdscheines,
• das Originalprüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes,
• eine Versicherungsbestätigung über ein bzw. drei Jahre einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden),
• ein Passbild sowie
• Bundespersonalausweis/Reisepass.
Bei der Verlängerung eines Jagdscheines ist Folgendes notwendig:
• ein Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (erhältlich bei der Unteren Jagdbehörde),
• eine Versicherungsbestätigung über ein bzw. drei Jahre einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000€ für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden),
• Den letzten Jagdschein
• Passbild (falls die Verlängerung des alten Jagdscheines nicht möglich ist).
Antrag auf Erteilung einer jagdrechtlichen Erlaubnis (siehe Anlage 1. Jagdbehörde)