Kriminalprävention und Jugendschutz

Das Jugendamt berät Kommunen beim Aufbau von Präventionsräten und unterstützt deren Arbeit durch die Bereitstellung relevanter Materialien wie Projektberichte, wissenschaftliche Untersuchungen, Statistiken zur Jugendkriminalität usw.

Darüber hinaus werden Kommunen, Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger zu Fragen des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit und den hierfür geltenden rechtlichen Bestimmungen informiert.

Außerdem werden Stellungnahmen des Jugendamtes zur Beschäftigung von Kindern (Film- und Fernsehauftritte, Werbeaufnahmen, Mitwirkung bei Theater-, Opern- und Konzertauftritten u. ä.) nach § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes erteilt.

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Ansprechpartner