Jugendhilfe in Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist sowohl Unterstützung als auch Beratungs- und Hilfsangebot für Jugendliche und Heranwachsende sowie für deren Familien.

Im Main-Kinzig-Kreis wird diese Aufgabe ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des spezialisierten Sachgebietes »Jugendhilfe in Strafverfahren« wahrgenommen.

In Strafsachen gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) ist das zuständige Jugendamt gesetzlich dazu angehalten, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht über die Persönlichkeit des Beschuldigten und dessen Lebenssituation zu berichten.

Im Besonderen trifft die Jugendhilfe im Strafverfahren eine Einschätzung bezüglich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendlichen. Im Falle eines Heranwachsenden gibt sie zusätzlich eine Empfehlung hinsichtlich des anzuwendenden Strafrechts. (Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht)

Auch nach einer Verurteilung stehen die Vertreter der Jugendgerichtshilfe den Jugendlichen zur Seite und stellen Kontakte zu sozialen Diensten wie z. B. der Drogenberatung her. Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist eine der wichtigsten Aufgaben der Jugendgerichtshilfe.

Aufgabe der Jugendhilfe in Strafverfahren ist es, im Verfahren und besonders in der Hauptverhandlung alle pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und das Jugendgericht dahingehend zu beraten, eine geeignete und dem jungen Menschen individuell angepasste Maßnahme zu finden.

Im Anschluss an die Hauptverhandlung wird dem Jugendamt die Überwachung der Auflagen und Weisungen übertragen. Aufgabe der Jugendhilfe in Strafverfahren ist es nun, die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Erfüllung ihrer Auflagen/Weisungen zu beaufsichtigen und zu unterstützen. Sie ist sowohl Ansprechpartner bei Schwierigkeiten und Hindernissen als auch Vermittler zwischen den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und dem Jugendrichter.

Die Leitidee der Jugendhilfe im Strafverfahren ist dabei stets, den Menschen und nicht – wie früher – die Straftat in den Vordergrund zu stellen. Daher wird die Jugendhilfe in Strafverfahren heute auch meist als Jugendhilfe bezeichnet.

  • Ein Jugendlicher bzw. Heranwachsender wurde straffällig (Alter 14 - 21 Jahre)
  • Ablauf einer Gerichtsverhandlung
  • Ist ein Jugendlicher bzw. Heranwachsender nach einem Gerichtsurteil vorbestraft?
  • Informationen über den Täteropferausgleich
  • Unterstützung bei der Ableistung von Arbeitsstunden
  • Was passiert bei Schule schwänzen?
  • Was passiert, wenn richtliche Auflagen (z. B. Sozialstunden) nicht erfüllt werden?

Ansprechpartnerinnen und Zuständigkeit

Frau Kaiser, Tel. 06051 85-11396

Frau Henning, Tel. 06051 85-11429

Frau Deberle, Tel. 06051 85-11378

Frau Frank, Tel. 06181 292-22456

Frau Rothkirch, Tel. 06181 292-22480

Frau Pförtner, Tel. 06181 292-22483

Frau Laubach, Tel. 06181 292-22459

über Geschäftsstelle, Tel. 06181 292-22458

Besucheranschrift Gelnhausen

»Main-Kinzig-Forum«

Main-Kinzig-Kreis

Jugendamt

Jugendhilfe in Strafverfahren

Barbarossastr. 24

63571 Gelnhausen

Besucheranschrift Hanau

»Haus des Jugendrechts«

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Jugendhilfe in Strafverfahren

Steinstr. 6

63450 Hanau

Anfahrtskizze (Gebäude "Haus des Jugendrechts")

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Main-Kinzig-Kreis
Jugendamt
Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Kontakt

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Fax, Gelnhausen: 06051 85-11360

E-Mail, Gelnhausen: JuHiS-GN@mkk.de

Fax, Hanau: 06181 292-22420

E-Mail, Hanau: JuHiS-HU@mkk.de

Geschäftszimmer

Hinweis

Weitere Informationen sowie die zuständigen Ansprechpartner enthalten die Seiten des Familienportals:

www.mitkindundkegel.de